Ernst Dietrich Lapp1,2,3,4,5,6,7,8,9,10

M, b. 8 January 1764, d. 21 April 1801
FatherJohann Adam Lapp1,2,4,7,10 b. c 1739, d. 26 Nov 1791
MotherAnna Catharina Stürz1 b. 25 Sep 1746, d. 25 Jun 1807
     Ernst Dietrich Lapp, son of Johann Adam Lapp and Anna Catharina Stürz, was born at Michelau, (Wetteraukreis), Hessen-Darmstadt, Holy Roman Empire (Germany).11,5 He was baptized on 8 January 1764 at Wolferborn. His godfather was Ernst Dietrich Spielman.11

In 1781, Ernst became apprenticed for three years to Johann Daniel Herrose, a spice merchant at Büdingen.12

On 19 June 1786, Ernst took a job as messenger for the widow of Joseph Brentano at Töngesgaße, Frankfurt am Main.13

Ernst pressed charges against his employer, Mrs. Brentano, in 1789, for theft of his belongings, whereupon she also counter-accused him of theft. His belongings, including considerable cash, were returned to him when the suspicion of his employer was proven to be unfounded and unprovable.

At the deposition dated 16 January 1789, Ernst said that he felt that Mrs. Brentano had trusted him in her household for several years, evidenced by the fact that in the summer of 1788 the Prussian General Von Lengefeld offered him employment. As an incentive to keep Ernst, who Mrs. Brentano considered to be a very reliable servant, in her employ, Mrs. Brentano increased his salary. Despite this, based on hearsay by neighbors, she apparently began to have suspicions that he may be stealing from her. On 11 Jan 1789, when Ernst returned home at 7 p.m. from church and then afterward visiting a good friend, he discovered to his great surprise that neither his chest nor his clothing was in his room. Mrs. Brentano called him to her and showed him his opened chest, which he had kept locked, as well as his clothing, in her room. She told him that she was suspicious that he was stealing from her because he would not possibly be able to afford so many things with the salary she was paying him. Ernst insisted that these accusations were based on nothing more than idle talk, which he considered slanderous. For this reason, Ernst indicated he would seek official help if she did not provide a certificate of his innocence or letter of recommendation to protect his good name and ensure future employment. At that, Ernst was immediately placed under house arrest until the evening of 15 Jan 1789, which he stated was witnessed by the three female servants. At this time, she offered him his belongings back, which he refused because this incident would affect his occupational advancement without an attestation.

At her deposition on 22 January 1789, Mrs. Brentano countered that she had been warned by many people, including her neighbor Senator Kellner, to be careful of her messenger because he was wearing first-rate clothing. For this reason, she asked her brother to accompany her in checking Ernst's room and she hired a locksmith to open the chest. She said he had come to her in poor circumstances, only received a minimal salary, and couldn't possibly have saved so much money.

On the 13th February 1789, Ernst's effects were delivered to the court. A listing of items contained within the chest found in the records, indicated the usual quantity of clothing for a person in those times, but 33 pairs of socks. Knowing that his father was a sock manufacturer explains the excess hosiery. Mrs. Brentano indicated that she wished the proceedings to be concluded as quickly as possible. Ernst was asked by the court if he wished to have the case further investigated, or if he would be satisfied with the return of his belongings. If he chose the latter, he would have to forgo the certificate of innocence he desired. Ernst claimed that Mrs. Brentano, through her mistrust and suspicion, had done him an injustice and would never be able to prove such, since he had obtained all of his belongings in an honest way. He said that the cash had been paid to him as lottery winnings by the Jew Aron in Büdingen. However, he also did not want this case to drag on, which if it became public, would negatively affect his good name, and would agree to have his belongings returned to him. Mrs. Brentano did sign a court statement to the effect that Ernst was innocent of all wrong doing.

Mrs. Brentano claimed it was of the kindness her heart that she did not press charges immediately and have Ernst arrested, but wished to give him the opportunity to prove his innocence. She admitted to having the chest unlocked and searching through its contents. In addition to clothing, he could not have purchased on his salary, she found cash, and a contract for a house purchased in Ernst's hometown of Michelau. She did write immediately to Johannes Appel, the member of the court in Michelau who had signed the contract. She stated that at the time of purchase, Ernst insinuated that he was given the money for the purchase by her. However, the letter from Mr. Appel stated that he had paid a small portion of the purchase price with the remainder being paid by his father, Adam Lapp. Mrs. Brentano also stated that at one point a pocket watch, wrapped only in paper, was delivered to Ernst via a neighbor. The neighbor could see that the address was in Ernst's own handwriting, pointing to the fact that he had it delivered to himself. In addition, Ernst had a new pair of pants, which he bragged to the other servants that he had purchased very cheaply because it had a burn hole in it. The tailor however said that Ernst had ordered this new pair of pants himself, and then came to him again to show him the burn hole. Mrs. Brentano claimed that in order to not cause a stir with such nice new pants, he had burned the hole into the fabric himself. In addition, at the time she first confronted Ernst he said to her that he had worked earlier for Mr. Beck in Büdingen and had saved the money there, and before that he had worked for Mr. Damker. Mrs. Brentano wrote to both parties. Mr. Beck denied having ever heard of Ernst, and Mr. Damker stated that Ernst had given him a large sum of money to keep safe, which he said was given to him by his father, a sock manufacturer, to purchase goods, and he also suspected Ernst of stealing a bar of chocolate from him. Mrs. Brentano understood however that the legal code did prevent one from accusing anyone based on rumor or slander alone, so did not take him to court until he did so first.

Since neither party wished to pursue the accusations, the court case was dismissed. Whether Ernst was guilty or not is still something to contemplate. Who was telling the truth and who was exaggerating the facts?7

In January 1792, Ernst had just become engaged and was thinking of starting a business. To accomplish this, he needed to apply for citizen's rights. In order to apply, one must prove legitimate birth by presenting a birth certificate, be a resident, own property, possess a certain amount of money, and a trade. Along with these, he needed to present a certificate of apprenticeship. His certificate of apprenticeship, dated 24 March 1784, was provided by the spice merchant in Büdingen where he had been apprenticed before coming to Frankfurt. Whereas Mrs. Brentano painted Ernst as a scoundrel during the court case, Johann Daniel Herrose described him as skilled, loyal, and diligent. On 8 February 1798 he received his citizenship and started his own spice business.14

Ernst married Dorothea Sophia Schneider, daughter of Johann Heinrich Schneider and Catharina Elisabetha Fischer, on 23 May 1793 at Frankfurt am Main, Hessen, Holy Roman Empire (Germany).2,4,10 At the time of his marriage to Dorothea, Ernst was employed as a businessman at Frankfurt am Main.15,16,17,5,18,19,20,21,8

At 2 a.m. On 21 April 1801, Ernst died at Frankfurt am Main of pneumonia, leaving Dorothea as a widow with four young children.5,15,10 He was buried on 22 April 1801 at Frankfurt am Main.5

Family: Dorothea Sophia Schneider b. 7 Jun 1772, d. 1 Mar 1840

Citations

  1. [S865] Evangelische Kirche Wolferborn - Taufen 1711-1830 Seite 189 - Ernst Dieterich Lapp - 8 Jan 1764 - "d. 8t. Jan. - Ernst Dieterich - Eltern: Joh. Adam Lapp, Anna Margaretha - Taufpaten: Ernst Dieterich Spielmann."
  2. [S429] Evangelische Kirche Frankfurt - Heiraten 1788-1797, Kirchenbuch 17 Seite 384 - Ernst Dietrich Lapp und Dorothea Sophia Schneider - 23 Mai 1793
    Maius
    Proclamirt und Copulirt dahier in Franckfurt
    Donnerstag den 23 do
    In [ ] hoch venerirlichen Xlen con[ ]hi(?) de
    16 nunc(?) [ ] Hl. Pfr. Starck in aedib(us) Pastor(alis)
    Herr Ernst Dietrich, Bürger und Handelsmann
    dahier, weyland Johann Adam Lapps,
    gewesenen Einwohners und Strumpf-
    Fabricantens zu Michelau in der Graffschaft
    Wächtersbach nachgel. ehel. Sohn; und
    Jungfer Dorothea Sophia, Johann Heinrich
    Schneiders hiesigen Bürgers und Garnhänd-
    lers 07 Jun. 1772 get. ehel. Tochter."
  3. [S856] Evangelische Kirche Frankfurt - Heiraten 1826-1829 Seite 626, Nr. 229 - Wilhelm Lapp und Sophia Elisabeth Schmidt - 28 Okt 1829 - "Mittwoch den 28. Oktober 1829 - Lapp, H. Wilhelm hiesiger Bürger und Schlossermeister, den verstorbenen hiesiger Bürgers u. Handelsmanns, H. Ernst Dietrich Lapp und dessen noch lebende Ehefrau Dorothea Sophia, eine geb. Schneider ehel. Sohn Prot. 11. Octr nat: d. 13. Septbr. 1799 mit Jungfr Sophia Elisabeth Schmidt, von Schiltz gebürtig des weyl. Cantor Herrn Johann Jacob Schmidt u. dessen verstorbene Ehefrau Catharina Elisabetha einer geb. Henkel, ehel. Tochter nata daselbst d. 7. May 1829."
  4. [S4530] Rhineland, Germany, Lutheran Baptisms, Marriages, and Burials, 1533-1950 [database on-line], Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Heiraten 1792-1803 https://www.ancestry.com/discoveryui-content/view/…
    Bild 96, Seite 56 - Ernst Dietrich Lapp und Dorothea Sophia Schneider - 28. Apr 1793
    "Lapp, Herr Ernst Dietrich, Bürgr und Handels-
    mann dahier, evangl. Johann Adam Lapps
    gewesene Einwohners und Strumpf Fabrican-
    tens zu Michelau in der Graffschafft Wächtersbach
    nachgel. ehel. Sohn; und Jungfer Dorothea Sophia,
    Johann Heinrich Schneiders hiesigen Bürgers und
    Garnhandlers ehel. Tochter."
  5. [S869] Evangelische Kirche Frankfurt - Sterberegister 1801-1802, Kirchenbuch 32 Seite 87 - Ernst Dietrich Lapp - 21 Apr 1801 - LAPP, Herr Ernst Dietrich, Bürger und Handelsmann; welcher d. 22 hui ca. früh um 2 Uhr an eine Lungen Entzündung verstorben, alt 36 Jahr, 3 Monat, 14 Tage - Cop: d 23 Mai 1793.
  6. [S858] Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Proklamationen 1829-1831, Kirchenbuch 24 Seite 139 - Wilhelm Lapp und Sophia Elisabeth Schmidt - 28 Okt 1829 - "1829 October - Proclamirte zu Frankfurt - Herr Wilhelm, hiesiger Bürgers und Schlossermeister, der verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Herren Ernst Dietrich Lapp, und dessen noch lebenden in 2ter Ehe stehenden Ehefrau Dorothea Sophia geborene Schneider ehelicher lediger Sohn, geb. den 13ten Sept. und Jungfer Sophia Elisabetha Schmidt des Kantors zu Schlitz Hr. Johann Jacob Schmidt und dessen verstorbenen Ehefrau Katharina Elisabetha geborene Henkel eheliche ledige Tochter geb. den 7t May 1805 zu Schlitz."
  7. [S2112] Anzeige des bei der Familie BENTANO dienenden Hausknechts Ernst Dietrich LAPP aus Michelau bei Büdingen über den Diebstahl seines Gepäcks, der seinerseits von der Witwe des Joseph BRENTANO wegen Diebstahls angezeigt wird, mit Erfassung seiner Habseligkeiten, darunter einer beträchtlichen Barschaft, die ihm zurückgegeben wird, als sich der Verdacht seiner Arbeitgeberin als unbegründet erweist, 9.891, 1789/44, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main. Standard I (Akten):
    Bestand: Criminalia
    Bestandskürzel:
    Signatur: 9.891
    Bd.:
    Bl/S:
    Altsign.: 1789/44
    Az.:
    Titel: Anzeige des bei der Familie BRENTANO dienenden Hausknechts Ernst Dietrich LAPP aus Michelau bei Büdingen über den Diebstahl seines Gepäcks, der seinerseits von der Witwe
    des Joseph BRENTANO wegen Diebstahls angezeigt wird, mit Erfassung seiner Habseligkeiten, darunter einer beträchtlichen Barschaft, die ihm zurückgegeben wird, als sich der
    Verdacht seiner Arbeitgeberin als unbegründet erweist
    Laufzeit: 1789
    Datierung:
    Personen: Brentano, Joseph; Lapp, Enrst Dietrich
    Sachbegriffe: Hausknecht; Diebstahl
    Orte: Michelau

    Actum
    Frankfurt dn 16. Janaur 1789
    In Gegenwart
    Des Herrn Criminal Rath Dris.
    Siegler.

    Erschiene Ernst Dieterich
    Lapp, von der Michelau bei
    Büdingen gebürtig und zeigte bechwerend an. Er
    habe bereits bey der Wittib Brentano in der Dönges Gaße
    seit dem 19. Juni 1786, als Aus-
    läufer in Diensten gestanden,
    und derselben während dieser
    ganzen Zeit zuverläßig nicht
    den mindesten Anlaß
    weder mit seiner Aufführ-
    ung noch mit seinem Diensteifer
    unzufrieden zu sehn gegeben, son-
    dern sich vielmehr so betragen,
    daß gedachte seine Herrschaftlichen
    als Er leztere Sommer bey dem
    Preussischen Herrn General vom
    Lengefeld als Bedienter Kommen
    sollen - sogar seinen bis dahin
    gehabten Lohn und seine Condition
    verbessert habe um ihn bey
    sich zu behalten.
    Daß Er aber das bisherige
    Zeitraum derselben verloren
    haben müße, darum hätte Er
    seit lezteren Sontag einen krän-
    kenden Beweis erfaren, Dann
    als Er Abends um 7 Uhr aus
    der Kirche und von einem guten
    Freund welchen Er besuchet
    nach Haus gekommen; so hätte
    Er zu seinem größten Er-
    staunen, weder seine Kiste
    noch seine Kleider mehr in
    seiner Stube angetroffen,
    sondern die Frau Brentano
    hätte ihn vielmehr rufen laßen
    und Ihm in ihrem Zimmer seiner
    verschlossen gewesenen Kiste
    wöhnet nebst seinen Kleidern
    vorgewiesen, um zu Ihm gesagt,
    daß sie Verdacht auf Ihn hätte,
    Er müßte - weil Er so viele Sachen
    und Geld besizze - ihr in ihrem
    Hause vieles entwendet haben
    ohne Ihn jedoch wieder hier-
    von zu übergangen, noch ihren
    ungerechten Verdacht auf mehr
    als auf ein bloses laut Gerede
    zu gründen.
    Eine solche harte Behand-
    lung hätte Ihn den Montag
    darauf veranlaßet der
    Frau Brentano welche Ihm auch
    Kiste und Kleider nicht
    wieder herausgeben wollen
    zu sagen, daß Er sich desfalls
    genötigt säyn wider sie
    obrigkeitliche Hülfe zu suchen,
    worauf sie aber solche Ver-               
    fügung gestroffen, daß Er
    bis gestern Abend in ihrem
    Hause förmlich durch den
    Comptois Bedienten Vogt
    gefangen gehalten worden,
    welches Er durch diesen und
    drey Mägde aus dem Haus je-
    derzeit zu beweisen im Stande
    sei.
    Gestern Abend aber hätte
    sie Ihn seines Hausarrests
    entlassen, auch Kiste und Klei-
    der wieder zustellen wollen,
    allein Er habe beydes nicht an-
    genommen, weil sie Ihm zu sei-
    nem weitern Fortkommen ohne
    Ursache ein ehrliches Attestat
    versagt haben.
    Er Comparent wolle
    demnoch gehorsamst gebeten
    haben, die Frau Brentano hier
    zu von Obrigkeitswegen gerech-
    test anzuhalten, auch ihm alle
    sonst gebührende rechtlichte Ge-
    nugthung wegen des Ihm zu-
    gefügten Schimpfs von
    derselben zu verschaffen.

    Dimissus.
    In Fidem
    H. C. Roth
    actuar vicar.
    H. Siegler. [ ]

    S5
    Continuatum
    d. 22. Januarii 1789
    In Gegenwart
    des Jüngern Herrn Bürger-
    meisters Senatoris Doctoris
    Schlosser und des Herrn
    Criminal Rath Dris. Siegler.

    Bei Gelegenheit der von
    dem Brentanoischen Hausknecht
    Lapp getanen denunciation
    zeigte der Jüngere Herrn
    Bürgermeister annoch an: am verwährenen Sonntag den
    11. dieses habe er bei Herrn
    Sen. Kellnern zu Nacht gespeichet,
    und wäre anfänglich Herr
    Sen. Kellner hinaus gerufen
    worden, nach Verlauf von
    etwa 5 Minuten aber wie-
    der hinein gekommen und
    habe ihn gerufen, sey diesem
    nach, mit ihn, in das Vorzimmer
    gegangen, wo die Brentanoische
    Wittwe gerufen, und vor ihnen
    beiden die Herrn. Sen. Kellner, schon
    vorher erzählte Geschichte
    dahin wiederholf habe: Sie
    wäre von sehr viele Leu-
    ten schon gewarnet, und er-
    rinert worden auf ihren Aus-
    läufer acht zu haben, massen
    derselben sich, seit einiger Zeit,
    vorzüglich heraus täte, und
    nicht nur in Kleidern, sondern
    auch in andern metiosis so
    hielte daß er die Kosten
    aus seiner Einname ohn-
    möglich bestreiten könne.
    Eben diese Warnung sich
    auch damals an sie ergangen
    und ihr so unheimlich worden
    daß sie aus der Gesellschaft
    worinnen sie gewesenen, nach
    Haus gegangen ihren Bruder
    mit genommen und die Sachen
    des Ausläufers untersucht
    hätte, da sie dem verschiedene
    Gold- und Silber Sorten u. d.
    gl. unter andern auch einen
    Brief woraus ersichtlich
    wäre daß er ein Haus
    auswärts s. Dnus Referns glaubt
    gehört zu haben um 300 f.
    gekauft, und noch eine Uhre
    zu kaufen aus den falschen
    Ursache als ob ihm sein
    Lohn zurükgehalten worden
    sey, abegschlagen habe "
    vorgefunden. Er wäre in
    sehr armen Umständen
    zu ihr gekommen, be-
    käme bei ihr einen ge-
    ringen Lohn, den sie auch
    anzeigte, woran ihm aber
    die Summe entfallen,
    und könne also so vieles
    Geld ohnmöglich mit Recht
    haben". Da nur zumal
    auch Herr Senator Kellner
    als Nachbar, versichert,
    daß der Brentanoische Aus-
    läufer durch seinen Aufwand
    wircklich Aufsehen verur-
    sacht habe, so hätte er sie
    gefragt: ob sie ihn arretirt
    haben wolle! Sie hätte geant-
    wortet, dadurch mache sie
    ihn auf Lebenslang unglücklich
    und wolle sie solches vorher
    noch mit ihrem Bruder über-
    legen" da Er denn die Er-
    laubnis ihn arretiren zu
    laßen gegeben habe. In-
    dessen wäre nicht erfolget,
    bis der Lapp, selbst sich
    gemeldet, und die im Proto-
    koll liegende Anzeige gethan
    habe.

    Sodann erschiene noe.
    der Wittib Brentano Notarius
    Jost, producirte die
    sub No. 1. anliegende
    Vollmacht und bate zugleich nomine seiner
    Prinzipalin copiam des
    in dieser Sache bis jezo
    abgehaltenen Proto-
    colle.

    No. 1
    Womit willfart und zu Beibringung
    der Brentanoischen Er-
    klärung hiernach terminus vor
    8. Tagen anberaumt wur-
    den.
    In fidem
    K. C. Rocht
    actuar vicar.
    Continuatum
    d. 13. Februar 1789
    In Gegenwart Ebendeselben
    Registrirte man zuforderst
    die Gegen-anzeige und Er-
    klärung der Wittib Brentano
    nebst deren vier Anlagen
    sub. Nris 2.3.4.5.6 ad pro-
    tocolum.

    Nachdeme nun auch gestern
    gedachte Brentanoischen Wittib
    durch ihre Handlungs Bediente
    Lorenz Henselen, die bis an-
    hero in ihrer Verwahrung ge-
    wesenen Effecten und Baar-
    schafft ihres vormaligen Aus-
    läufers und Hausknechts Ernst
    Dietrich Lapps mit der münd-
    lichen Erklärung auf das
    Amt geliefert, wie sie wünsche, daß diese Un-
    tersuchungs Sache so kurz als
    möglich abgeschnitten und sie
    dieses ihr höchst unangenehmen
    Handels mit ihrem Hausknecht
    ohne weiters entübrigt wer-
    den möchte, zu welchem Be-
    huf sie denn geschehen laßen
    wolle, daß dem Lapp - wenn
    er von seiner Forderung eines
    Attestats über sein Ver-
    halten abstrahiren würde, aus
    wozu sie sich nicht entschließen
    koennte - die von ihn aufs Amt
    gelieferte Effecten und Baar-
    schaften desselben an ihn so-
    fort ausgeliefert werden
    könnten;

    So hat man von Amtswegen
    und so mehr diesen Vorschlag
    in betracht gezogen, da aus der
    schriftlichen sub No. 2. anliegend
    Erklärung der Brentanoischen
    Wittib, die dem Lapp auf-
    geburdete Verentrennung nichts
    weniger als klar gewesen und
    in dieser Hinsicht den auf vor-
    gängiges Verfordern anjezo
    erschienenen Lapp befragt:
    Ob Er es darauf ankommen laßen
    wollte daß die von seiner ehmaligen Brodherrschafft der Brentanoischen
    Wittib wider ihn zum Erweis der ihm Schuld gegebenen Veruntrauungen
    beygebrachte Umstände in nähre Untersuchung gezogen würde, oder
    ob Er sich begnügen wollte, daß ihm ohne weiteres sein auf dem Amt befindliche
    Effecten und Baarschaft minderum verabfolgt würden, in welch lezteren
    Fall er jedoch auf das von ihm nachgesuchte Zeugnis seines Wolverhaltens
    welches ihm die Wittib Brentano ein für allemal verweigern - Verzichtsleisten
    müßte? - Wogegen zwar derselbe behauptet, daß ihm die Frau Brentano durch
    den auf ihn geworfenen Verdacht einer Veruntrauung sehr Unrecht gethan, und
    nimmermehr solchen zu erweisen im Stande seyn würde, indem er alles
    das jenige was diesen Verdacht gegen ihn zu begründen hinreichend seyn
    sollte, auf eine ehrliche und unsträfliche Weise bekommenn und nament-
    lich vor einiger Zeit den größten Theil der bei ihm gefundenen Baarschaft
    durch einen Lotterie gewinst von dem Juden Aron in Büdingen ausgezalt
    erhalten habe. Jedoch wolle Er in Betracht dessen, daß seinem guten Namen,
    eine längere Untersuchung dieser Sache, wenn es bekannt würde daß
    einen solche wieder ihn auf diesem Amt vorsein(?) - an seinem fernen
    Fortkommen hinderlich seyn koenne - von allem [weiteren?] auch
    selbst von einem Attestat abstrahiren, und sich gefallen laßen
    daß diese Untersuchung [__stiret]und ihm seine Sachen ausgeliefert
    würden.

    Man hat sofort dem Lapp seine sämtilche hier befindliche
    Effecten und Baarschaft gegen die Reb.
    No. 7 befindl.
    Quittung. No. 7
    wiederum ausgeliefert und ihn
    praenia praetectione huius protocolli dimittirt.

    In fidem
    K. C. Roth
    Actuar Vicar
    H. Siegler [ ]

    1789 No. 44
    Peinl. Verhör Amts Protokoll
    vom 16.22.Januar vom
    13. Februar 1789

    Den puncto furti angeklagten Bren-
    tanoischen Bedienten Ernst Dieterich
    Lapp von der Michelau bey Büdingen
    gebürtig betreffend.
    Mit Anlagen sub. Nois. 1.2.3.4.5.6.7.

    Hochlöblicher Verhör-amt!

    Schon aus demjenigen
    was des wohlergirenden
    jüngeren Herrn Bür-
    germeisters Wohlgebohrne,
    zur Lappischen Denunication
    unterm 22ten. curr. zu re-
    feriren hochgeneigtest
    gerechtet haben, wird
    dieses hochlöbliche Amt
    die Scheinung und Ge-
    wißenhafttigkeit mit
    welcher ich gegen den Lapp
    zu Werck gegangen
    bin, sattsam ersehen,
    dann da gedachten Herrn
    Bürgermeisters Wohlgebohrne,
    die Umständen und das
    Zeugniß des Herrn Senatoris
    Kellner, eines so glaubhaf-
    ten Nachbarn, über den bösen
    Leumuth des Gegners
    vor erheblich genug ermessen
    haben, um den Lapp arre-
    tiren zu laßen, so war es
    gewißlich nur eine Folge
    meines übertrieben zärt-
    lichen Gewißens daß ich
    dem Gegner noch
    Zeit laßen wollte, mir
    seine angegliche Un-
    schuld darzulegen.
    Daß aber ein Hausknecht
    der seit dem Juny 1786 bey
    mir vor einen Jahrlohn
    von 40 f. und seit 6 Mo-
    nathen von 46 f. gedient
    durch wie mein sonsti-
    ges Gesind weiß nur
    gar geringfugige Haab-
    seeligkeiten in mein
    Haus gebracht, mir
    auch während seiner
    Dienstzeit niemahlen
    von irgend einem ihn
    betroffen haben den außer-
    gewöhnlichen Glücks-zu
    falle, einige Eröffnung
    gethan, vielmehr sich
    sogar bemüht hat, sein
    Verhältnismäsig beträcht-
    liches Vermögen vor
    mir, eben so wohl als den
    größten Theil seiner
    Kleidungsstücken
    zu verbergen, das sage
    ich dieser Mensch der noch
    überdem nach dem ein-
    mühtigen Urteil mein-
    ner Nachbarn, eines
    in meinem Hause ge-
    triebenen Unterschleifs
    höchstverdächtig worden
    endlich auch mir ver-
    dächtig werden müßen,
    war wohl ganz na-
    türlich und steht sich
    eher darüber zu Ver-
    wundern, daß es
    nicht früher geschehen
    ist.
    Ich läugne dahero
    zur nicht, daß ich in
    beysegn meines
    Buchhalters
    Vogt die Kiste des Lapp
    durch einen Schloßer
    aufschliesen laßen,
    in der redlichsten Ab-
    sicht mich von der
    Schuld oder Unschuld
    des Klägers zu über-
    zeugen, glaube aber
    daß nachfolgende Um-
    ständen, nicht nun die-
    sen des jüngeren Herrn
    Bürgermeisters Wohlgebohrnen
    bereits angezeigten Vor-
    schritt rechtfertigen,
    sondern auch dieses
    Hochlöbliche Amt ver-
    anlaßen werden, ge-
    gen den Lapp mit recht-
    lichen Untersuchung
    ex officio vorzuschreitten.
    Schon gedachter [maasen?]
    hat Lapp
    1.) nur geringfügige
    Haabseeligkeiten in
    mein Haus gebracht,
    und
    2.) jährlich nun 40 f.
    und im lezten halben
    Jahr 23 f. Lohns em-
    pfangen wovon
    er nach Abrechnung
    der nothdürftigsten
    Kleidung, Schuh, Wasche
    ganz ohnmöglich Ka-
    pitalire sammlen,
    ja nicht einmal
    3.)einen Kleiderpracht
    bestreiten können,
    der alle Nachbarn
    aufsehend, und ihn
    bey ganz un-__te
    reßirten Persohnen,
    einer Untertreue
    verdächtlich gemacht,
    sich aber durch die in
    bester Meynung
    unternommee Durch-
    suchung seiner Kiste,
    um so mehr
    4.) bestärckt hat, als sich
    darinnen nicht nur
    a.) ein original Kauf-
    brief vorgefunden
    wornach derselben im
    October anni praeter
    in seiner Heymath
    ein Haus vor und
    um 240 f. erkauft,
    und daran anfäng-
    lich 30 f. abgelegt, nach
    der Hand aber, und
    wie ich aus der da-
    runter befindlichen
    Quittung ersehn
    auch daraus wahr-
    scheinlich wird, daß
    Er gegen Neujahr
    von mir Urlaub ge-
    nommen um
    seine Heymath zu
    besuchen, gänzlich
    bezahlet, darbey aber
    b.) in seiner Heymath
    vorgegeben hat, als
    ob ihm das Geld, dar-
    zu von mir wäre
    vorgeschoßen worden,
    welches aus der ori-
    ginal Anlage sub. Num. 1.
    höchst wahrscheinlich wird
    weilen ich nemlich aus
    gemeldeten Kaufbrief
    ersehen hatte, daß der
    Kauf vor dem Gerichts-
    Schöffe Johannes Appel
    geschloßen worden, so
    schrieb ich deßfalls an den-
    selben, um Nachricht,
    welche Bewandniß
    es darmit habe, ohne
    von weitem her einer
    Forderung zu gedenken,
    und dieser Mann ant-
    wortete wie dannoch
    sogleich, daß das Haus
    wie vor meine For-
    derung verschrieben
    worden konnte, wor-
    aus folgt, daß der
    Lapp damahlen vor-
    gegeben haben müßte
    als ob ich ihm das
    Geld gäbe, und be-
    mercke ich nur hier
    bey daß die 30 f. zwar
    als Angabe ein Kauf-
    brief stipulirt nach-
    hero aber (wie die
    Quittung ausweiset)
    es mag wohl seyn ohne
    Vorwißen das Appel,
    der ganze Kauf-
    schilling bezahlt
    worden sey.
    8.)Auserdem aber be-
    fand sich in der Kiste
    ein baaren Betrag
    von f. 175.300 und
    d.) ein solche ansehn-
    liche in der Anlage
    sub. Num. 2. specificirte
    Menge von Westen, Strümp-
    fen, und sonstigen
    beträchtlichen Werth
    habenen Sachen als
    groß silbernen Schnallen
    daß jedermann die Un-
    möglichket des Erwerbs
    eines solchen Betrags
    von einem so unbeträcht-
    lichen Jahrlohn mit
    Händen greifen kann.
    Besonders auffallend
    und Verdacht bringend
    sind noch der Umständen
    daß
    e.) Gegner den größsten
    Theil dieser Kleidungs Stücken
    vor mir sorgfältig zu
    verbergen gesucht,
    und
    f.) Vor einiger Zeit durch
    einen in meiner Nach-
    barschaft an dem Maul-
    beerhoff haltenden
    Schiebkarcher sich eine
    in blosen Pagier ein
    gewickelte Sackuhr un-
    ter dem Vorwand, als
    habe der Büdinger Bote
    solche abgegeben, un-
    ter seiner Addresse brin-
    gen laßen während doch
    mein Bedienter nicht
    nur mit Augen ge-
    sehen hat, daß die Addresse
    von des Lapp eigenem
    Hand gewesen und über-
    haupt niemand glau-
    ben wird, daß man
    eine Sackuhr in einem
    Verpittschirten Papier
    dem Bothen mitgeben
    wurde, sondern auch der
    gedachte Schiebkärchen selb-
    sten nicht läugnen kann,
    daß der Lapp diese Uhr
    ihm selbsten zu gestellt
    habe
    ferner hat
    g.) der Lapp vor nicht lan-
    gem [Manschesterne (?)]
    neue Beinkleider auf
    das Comtoir gebracht,
    und gegen meine Leu-
    the vorgegeben, als ob
    er solche einem andern
    vor 3 f. abgehandelt habe
    weilen jenem von ohn-
    gefehr ein Brandloch hin-
    eingekommen sey, wohin
    gegen der Schneider aus-
    sagen wird, daß er ihm
    diese Beinkleider neu ge-
    macht, und Lapp gleich
    darauf wieder zu ihm ge-
    kommen, und ein ihn
    betroffenen Unfall unter
    Vorzeigung des Brand-
    lochs, geklagt habe. Nun
    um kein Aufsehens zu
    erwecken hat er also
    diese Loch selbst hin-
    ein gemacht, um Vor-
    geben zu können, er habe
    solche Wohlheit erkauft.
    Welcher Redliche wird so
    handlen? Gleich dann
    h.) der Lapp als ich ihn
    nach Eröffnung seines
    Coffres zur Rede sezte, vor-
    gegeben eines Theils, daß
    er bey einem Herrn Beck
    zu Büdingen gedient,
    und sich dorten gespahrt,
    und anderetheiles daß
    er schon vorhin bey Herrn
    Damker und Clare Geld
    gehabt habe, während
    doch nach der Anlage
    sub num 3. dieser Beck
    von ihm nichts wißen
    will, und der Brief
    sub num 4. noch ver-
    dächtigere Umständen
    und offenbahre Intriguen
    des Lapp zu Tage legt.
    und jedermann über-
    führen muß daß es mit
    denen Verhältnißen und
    Umständen dieses Men-
    schen der allem An-
    scheine nach noch sehr
    jung ist, also noch nicht
    viel erworben haben kan,
    deßen ohngeachtet aber
    ein beträchtliches Vermö-
    gen jähligen und
    heimlich hinter sich hält,
    derbey aber Woher und
    wie Er zu demselben
    gekommen, auf eine
    Widerspruchs freye
    Weise nicht anzugeben
    weiß, nicht richtig seyn
    müße, so sogleichen und
    i.) da ich denselben über
    meine Gewölber frey
    und unbeobachtet gehen
    laßen, einem untreu-
    en Dienstbothen aber
    nach der Beschaffenheit
    jener Waaren, die
    sich darinnen befin-
    den, gar leicht mög-
    lich ist, mir täglich
    vor 50 f. und drüber
    auch nur v. g. an
    seinen Spinnerey Waaren, in dem
    Sack fortzuschleppen,
    ich densolben eben sowohl
    als meine sämtlich Nach-
    barn in den Verdacht der
    begangenen Untreue
    nehmen und so lange
    behalten müßte, bis er
    gründlich dargethan
    haben wird, auf welche
    Weise derselbe zu die-
    sem Vermögen und
    zeitherigen Aufwand
    gekommen sey.
    Ich habe mich demnach
    an dem Gegner nicht ver-
    gangen, dann selbst die
    P. H. Gerichts-Ordnung
    Art. 19. 24 et 43 in fine
    ist auf meiner Seithen
    und nach dem Art. 25.
    ist ein Gerücht und Bö-
    ser Leumuth der nicht von
    Frieden oder leichtfertigen
    Leuthen kommt, wohin meine
    Nachbaren gewisslich nicht zu rech-
    nen sind, schon ein gemeiner
    Angewohn und Anzeigung
    einer Mißerthat, und so
    gewiß es eines Dienst-
    bothens Schuldigkeit
    bleibt seiner Brodherr-
    schaft allen Argwohn
    zu benehmen und
    Rechenschaft von sei-
    nen innhabenden
    Vermögen öffentlich
    zu geben, so gewiß
    kann der Brodherrschaft
    nicht verüblet werden,
    wenn solche bey so gegrün-
    deter Veranlaßung, des
    Gesinds Kisten und Coffres
    visitiret als welche Befug-
    niß die potestas domi-
    nica unter sich begreift
    nicht allein zum
    Vortheil der Brodherrschat
    sondern des Gesindes
    selbsten weilen erstere
    dadurch in den Stand
    versezt wird des leztere
    Verdienst der Treue
    einzusehen.
    Unwahr aber ist es, wann
    Lapp vorgiebt ich hätte
    ihn in meinem Hause
    gleichsam gefangen gehal-
    ten während ich doch ausser
    der entzogenen Befug-
    niß meine Gewölber
    zu besuchen ihm alle
    Freyheit aus und ein
    zu gehen gelaßen, auch
    anfänglich die Auslie-
    ferung seiner Sachen
    offerirt nachhero aber
    wegen an wie verlang-
    ten Attestes- welches
    ich bewandten Umständen
    nach nicht geben kan -
    mich eines andern
    besonnen und vor
    rathsamere gehalten
    habe, die Sache gebüh-
    re und anzuzeigen
    worunter er mich
    dann zu praeveniren
    gesucht hat.
    Einem Hochlöblichen
    Amte überlaße ich nun
    gänzlich diese Sache
    weiter zu untersuchen
    und die Lappischen Gelder
    Effecten, und Briefschaf-
    ten von mir hochgeneig-
    test in Empfang nehmen
    zu laßen, mit der ge-
    horsamsten bitte
    den Gegner mit
    seinem Gesuch um
    ein Attestat und Ver-
    weyentliche(?) Genugthuung
    gerechtest abzuweisen.
    Desupers
    Einer Hochlöblichen Verhör-Amtes
    ganz gehorsamte
    Joseph Brentano Wittib
    prahl. d. 30. Jan. 1789
    Num 2
    An
    Ein Hochlöblicher Verhör-Amt
    Ganz gehorsamste Gegen Anzeige
    und Erklährung
    Mein
    der Brentanoischen Wittib
    ad causam
    a
    meine gewesenen Hausknecht Lapp

    Cum adjtis sub. num. 1.2.3.4.

    Hoch Gelehrt [ ]
    Weil Sie noch nicht haben will von dem Ernst Lob
    So soll Sie dos gekauft Hauß zur Versuchung haben
    weil es noch nicht von schrieben ist und vom das nicht
    hin gelaut so ist sein Vatter als Adam Lob noch von
    von megen das sie sich an seinem Vatter bezahlt magen
    kann, das wann er allen falß auß Dienstgehen solte
    sind es nicht bezalt hate sind das sie Wahrheit ist
    das Ernst Lob dem Konrath Stürtz sein Hauß hat
    abgekaufft solches [hierso?] 240 [ ] ab gekaufft und
    Ernst Lob hat 30 [ ] dan auf begezahlet welches ich
    unterschrieben mith der wahrheit bescheinigen und
    bezeuge
    deren ergebensten Diener
    Johannes Appel, Gerichtsschöff
    Michelau d. 14 Januar 1789

    Weil ich nicht zu Hauß wahr so hat
    der Bote auf mich [ ] worden.

    Anlage Sub Num 1
    zur
    Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige ud. Erklärung
    der Brentanoischen Wittib ad causam
    a.)
    meinen gewesenen Hausknecht Lapp
    Num. 3

    Verzeügnis
    War sich bey Entlaßund seines Dienstes das als
    Hauß Knecht bey mir gestandenen Ernst Lapp von
    Michelau bey Büdingen, Theils an Baaren Geld, Pappiere
    und Kleidungs Stücken ohne was er an seinem Leibe hatte
    vorgefunden hat.
    Einen von Johannes Appel Gerichtsschöff zu Michelau auf
    74 Blat ausgefertigten Haus Conract d 24 8ber 1788
    über ein Hauß daselbst welches Ernst Lapp für 240
    erkauft von Conrad Stürtz ist als bezahlt unterschrieben.

    an Geld 43 Stück Neun Thaler
         2 do. Conv. Thl
         1 doppelte Schild Luisdor
         E 30 an 6 bz Stück
    An Kleidung
    Ein gräu Tüchen Manns Rock
    1 blau zeugener do.
    2 Felz Nappen
    1 aufgeschalge Hut
    2 runde Hüte
    33 Paar Diverse Leinene, Baumwollene Strümpfe
    1 do. [ ] gestreifte ganz neue seidene Strumpf
    16 H__
    9 Baum Wollene Nacht Nappen
    1 neu seiden Hats Tuch
    1 altes do.
    2 wieße Hats binden mit Spizges angebend nicht seyn [ ]
    5 Sack Tücher
    2 Paar Schwarz zeugeren Hosen
    1 do. [ ] Hosen mit Weste
    2 Paar alte Hosen
    1 unter do
    3 farbigste manschasteren Westen
    1 seidene do.
    2 gastreichte Baumwollen do
    1 Biberen do
    2 Tücheren do
    2 do. Camisölger mit Ermal 1 weis 1 Braunes
    1 Rest-Libar zu einer West
    1 Paar grose silberne Schuh Schnallen
    1 do. Compositus
    2 Paar neue Schuh
    3 do. Getragen do.
    1 Spiegel
    2 Stöckgar
    1 Kleider Bürste

    Anlage sub num 2
    zur
    Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige u. Erklärung
    Mein
    der Brentanoischen Wittib ad Causam
    a.
    meinen gewesenen Hausknecht Lapp
    Num. 4

    Büdingen d 13 Jan. 1789
    Hochgeehrtster Herr!
    Ich weiß mich nicht zuerinnern, daß je ein Ernst Lapp
    bei mir in Diensten gestanden hat, ich weiß [ ]
    also auch keine nähern Auskunft von den [ ]
    diese Menschen zugegen - alles was ich in der kürze
    erfahren habe können, ist, daß sich auf der Michelau eine
    Stunde von hier ein Mann Dienstes Nahmens, welcher
    ein Strumpfwirker ist befinden soll, welcher auch einen
    Sohn im Erfurth in Diensten hatt. Solte ich nun nach
    was häher von diesen Menschen erfahren und Ihnen
    mit der weiteren Nachricht gedient seyn, so stehen sehr
    zu Diensten. So wie ich die Ehre habe mich Ihnen zu
    empfelen und mit aller Hochachtung zuseyn.
    Carl Beck

    Anlage sub num 3
    zur Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige Erklärung
    Mein
    der Brentanoischen Wittib ad Causem
    a. meiner gewesenen Hausknecht Lapp
    Num 5
    Grünbach d. 16ten Jan. 89
    Hochedelgebohrner,
    Insonders Hochgehltester Herr!
    Es ist wahr daß mir der Ernst etliche Tage nach seinem Eintritt
    in E. Dienste Geld aufzuheben gegeben hat, welches sich
    seiner Ausage nach auf 160 fl. [belirt?], und auf meine Frage
    woher er es hätte und was er mit soviel Geld bey sich häte?
    Hat er mir geantwortet: Sein Vatter hätte diesen geschickt
    um Waaren dafür eingekaufen, worauf ich seinen Vatter
    für einem Krämer hielte, und dem Ernst etliche Tage nachher-
    sein Geld wieder einhändigte, wie ich glaubte, um seinem
    Vatter die bestellten Waaren dafür zu schicken, und habe
    fernerhin mich nicht mehr darum bekümmert. Volpert und
    ich haben aber grose Nascherei nach süsen Sachen als [Postallte(?)]
    Syrup pp. an ihm gemerkte, und zu der Zeit wie Cense(?)
    zu Hamburg war, und [ ] [ ] perpetun
    fehlte diesem einmal eine Tafel Chocolade, wovon
    nach unserer genauesten Untersuchung der Verdacht
    auf dem Ernst blieb, solche er es auch leugnete. Ich habe
    E.C. dieses umsoweniger izt verschweigen wollen, als es
    damahlen mir für Verläumdung wäre gedeutet worden, in dem
    er durch seine schmeichelhaffte Deinstknechtigkeiten ziem-
    lichem Credit stand, jezo aber zu Beleuchtung seiner Treue
    einiges Licht geben kann.
    Von H. Frieß ist nicht viel zu hassen, er ist wie Sie
    wissen werden in Monstadt und sein noch hier befindliches
    Hauß welches auch noch nicht eine Minute sein eigen war ist
    bey weitem nicht soviel werthes er hier schuldig ist, um
    alle Nachrichten von ihm lauten noch überdies sehr klaglig.
    Haben Sie die Gewogenheit Dero Werthaften Familie
    mich auf das ergebenste zu empfehlen und zu versichern
    laß ich jederzeit mit allen Empfindungen der Dankbar-
    keit, mich an die Zeit so ich in Vero Dienst und Hauß zu
    gebracht habe, und an die Güte so ich genossen habe auf
    das lobhaffteste erinnern werde. Mit der voll kom-
    mesten Hochachtung habe die Ehre zu seyn.
    Euer Hochedelgeboren

    Gehorsamster D
    Müller

    Anlage sub num 4
    zur
    Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige Erklärung
    Mein
    der Brentanoischen Wittib ad Causam
    meinen gewesenen Hausknecht Lapp
    Num. 6
    Dasß Ein hochlöbl. Prin. Verhör Amt mir Endes
    Unterschriebenen die von meiner ehmaligen Brod-
    herrschafft der Wittib Brentano abgelieferte mir
    zugehörige sämtliche Effecten und Baarschafft heute
    wiederum extradirt habe, solches habe hiermit be-
    scheinigen wollen Ffrurt. den 14. Februar
    1789
    Ernst Diedrich Lapp.
  8. [S867] Evangelische Kirche Frankfurt -Taufen, Kirchenbuch 45, 1795-1796, Seite 226 - Jacob Lapp - 26 Okt 1795 - "October 1795, Mittwoch d 28, Lapp Herr Ernst Dietrich Bürger und Handelsmann, dann Frau Dorothea Sophia dessen Eheliebste, geb. Schneider einen d 26 hui. c. a. Nachmittags um 3-4 Uhr geb. Sohn, Jacob, hub Jacob, Johann Heinrich Götz, Bürger, Packer und Mineralischem Wasserhändlers Söhnlein. + d 1 Sept 1802."
  9. [S2254] Lapp, Ernst Dietrich (Handlungsbeflissener) - Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts als Handelsmann, Ratssupplikationen, Signatur 1.793, Band 1, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main. Seite 148
    Hochwohl und Wohlgebohren
    Gestrenge Rat und Hochgelehrte
    Wohlfürsichtige, Hoch und WohlWeiße
    Insonders Großgünstig Hochgebie-
    tende und Hochgeehrtete Herren
    Herren Bürgermeister und Rath!

    Ev. Hoch Adlich Gestrengen und herr-
    lichkeiten habe hierdurch unterthänigst
    vorzutragen nicht ermangeln wollen,
    daß ich mich, mit Dorothea Sophien
    Schneidern, einer Tochter des hiesi-
    gen Bürgers und Garnhändlers Jo-
    hann Heinrich Schneiders ehelich
    versprochen habe, in der Absicht
    mich da ich die Handlung erler-
    net, hier als Handelsmann zu
    etabliren.
    Ich bin in dem Graf-lich
    Isenbürgischen gebohren ...
    ner Leibeigenschaft unterworfen
    und wurde bei der vorhergehen-
    den Untersuchung, auf löbl ...
    zungs-Amt, mich in allem, ..
    glaubwürdigen Documenten ...
    länglich legitimiren.
    An Ew. HochAdlich Ge...

    Seite 149
    gen und Herrlichkeiten, ergehet
    demnach mein gehorsmates Bitten,
    mir das Bürgerrecht als Handels-
    mann gnädigst zuerteilen.
    Der ich in Anhoffung gnädigster Willfahrung verfarre.
    Ew. Hochadl. Gestr. und Herrl.

    unterthäniger
    Ernst Dietrich Lapp

    Lectum in Senata d. 31. Jan 1793 et conclusum
    An Löbl. Schatzungs Amt zur unsere Untersuchung.

    Procl. d. 28. Jan 1793
    Unterthäniges Memoriale
    und bitten
    mein
    Ernst Dietrich Lapp
    der Handlung Beflissenen
    um das Bürgerrecht

    Seite 150

    Actum Schatzungs
    Amt den 2ten Febr. 1792
    Procl. Domino Senatore
    Stock
    Ernst Dietrich
    Lapp, der Hand-
    lung Beflißene
    welcher wegen
    nachgesuchten
    Bürgerrechts als
    Handelsmann
    per Concl. ocmpl
    Senatm de. 31. Jan.
    a.c. anhero zur
    Untersuchung
    verweisen wer-
    den, producirte
    einen von der
    Gräflich Yßen-
    burgischen Canz-
    ley zu Wächter-
    bach unter den
    14. Jan 1793 Ap..
    __sirten Extra(?)
    aus dem Tauf-
    buch zu Wolferborn, aus w..
    ersichtlich, das
    er den 8. Jan 1764
    von Johann Adam
    Lapp und dessen
    Ehefrau ehelich er-
    zeugt und gebohren.
    Ferner einem
    von dem Herrn
    Grafen zu
    Yßenburg ein-
    genhändig ...
    scheinbaren Mo..-
    numission Sch..
    __d. Wächtersbach
    d. 4. Jan. 1792(?)

    Seite 151

    Besage deßen
    er der Leib-
    eigenschaft ent-
    laßen worden.
    Endlich Lehr-
    brief von H.
    Johann Daniel
    Herrose, Spezerey-
    händler zu Büdingen d. d.
    24. Mart. 1784
    Vermöge __
    er bey dem
    selben die Hand-
    lung ordent-
    lich erlernet.
    Zeigte dabey
    ferner gehor-
    samst an Er
    bekenne sich
    zur Reformirten
    Religion __
    seyn noch ___
    nun umhero da-
    mit das hiesige
    Bürgers und
    Garnhändlers
    Johann Heinrich
    Schneiders Tochter
    Dorothea Sophia
    ehelich versprochen
    Er habe 500f.
    im Vermögen
    und wolle sich
    hier als Händels-
    mann etabliren
    bote unter
    thänigst ihm das
    Bürgerrecht als
    Handelsmann
    gnädigst zu er-
    theilen.
    Resol.
    Adampl. Senatu
    In Fidem
    ____
    Schatzungs___

    Lectum in Senata d. 5. Febr. 1793 conclusum
    Erga solita praestanda, wird Supplicant
    mich dem nachgesuchten Bürgerrecht als Hand-
    delsmann willfahrt, es wird jedoch durch
    ___ ___ er mit Spezereyen handeln will
    löbl. Rechnery Amt
    anzumelden.

    uiravit die 8. Febr. 1793

    Praes. d. 4 Jan. 1793
    Schatzungs Amts Protocol
    vom 2. Febr. 1793

    Ernst Dietrich Lapp
    der Handlung Beflißene

    Um des Bürger
    recht als Handels-
    mann

    mit anleigenem
    Lehrbrief
    Retenta copia wurde des
    Original zurückgegeben.

    Seite 154
    Copia

    Demmach Ernst Dietrich Lapp, des
    Adam Lapp, als Unterthan, des hoch-
    gebohrenen Reichs-Grafen, Wächters-
    bach, Yßenburg und Büdingen; Ehe-
    licher Sohn, gebürtig von der Michel-
    au, 20. Jahr alt, und mitler Statur;
    Bey mir Kauf und Handelsmann,
    in Büdingen, 3. Jahr in der Lehr-
    gestanden, und sich solche Zeit geschickt
    treu, fleißig, so wie es einem
    Liebenswürdigen Jüngling zukommt,
    verhalten hat.
    Nachdem sich aber gedachter Lapp
    entschlossen, sein Glück in Handelstät-
    ten Deutschlandes, oder anders wo, zu
    suchen, und sein Leben durch Beystand
    des höchsten, dieser Edlen Kunst auf-
    zu Opfern.
    Also wird zur Bestättigung
    der Wahrheit, solches von mir ein-
    genhändig unterschrieben, und ...
    meinem beygedruckten Siegel
    Attestieret.
    Büdingen den 24ten Merz 1784

    Johann Daniel Herrose
    Spezereyhändler
    von Büdingen.
  10. [S3125] Familienatteste der Stadt Frankfurt am Main, Buchstabe L, Band 101-150, https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSGD-2ZR
    https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSGD-2ZD
    Nr. 148 Ernst Dietrich Lapp und Dorothea Sophia Schneider
    "Lapp - Lehr
    Nach den allhiesigen Haupt Kirchen
    Registern wurde
    Herr Ernst Dietrich Lapp, Bürger &
    Handelsmann
    weyl. Joh. Adam Lapp, gewes. Strumpffabers
    [ tens] zu Michelau ehel. Sohn
    Copl. 23 May 1794 mit S. 384
    Jgfr. Dorothea Sophia Schneider
    des Bürgers u. Garnhändlers Johann
    Heinrich Schneider ehel. Tochter
    Bapt. 7 Juny 1772
    wovon
    Maritus 21 April 1801 verstorben
    uxor aber als anderweit verehelichte
    Lehr am Leben.
    Ausweißlich der eingesehenen Geburts
    Registern finden sich
    aus gedachten Lappischenshe
    Dect 1793-1801
    nachfolgende Kinder
    verzeichnet
    1.) H. Johann Heinrich Lapp
    nat.2. Aug. 1794 S. 851
    2.) Jacob Lapp
    nat. 26 Okbr. 1795 S. 226
    + 1 Septbr. 1802
    3.) Georg David Lapp
    nat 31 Oktbr 1795 S 535
    + 10 August 1803
    4.) Herr Wilhelm Lapp, Bürger & Schlossermstr.
    nat 13 Sept. 1799 S 206
    Copl. 28 Okt 1829 mit
    Jgfr. Sophia Elis. Schmidt von Schlitz
    nat 7 May 1805
    Extrahirt FFrt a/M 21 August 1830."
  11. [S865] Evangelische Kirche Wolferborn - Taufen 1711-1830 Seite 189 - Ernst Dieterich Lapp - 8 Jan 1764 "d. 8t. Jan. - Ernst Dieterich - Eltern: Joh. Adam Lapp, Anna Margaretha - Taufpaten: Ernst Dieterich Spielmann."
  12. [S2254] Lapp, Ernst Dietrich (Handlungsbeflissener) - Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts als Handelsmann, Ratssupplikationen, Signatur 1.793, Band 1, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main. Seite 148
    Hochwohl und Wohlgebohren
    Gestrenge Rat und Hochgelehrte
    Wohlfürsichtige, Hoch und WohlWeiße
    Insonders Großgünstig Hochgebie-
    tende und Hochgeehrtete Herren
    Herren Bürgermeister und Rath!

    Ev. Hoch Adlich Gestrengen und herr-
    lichkeiten habe hierdurch unterthänigst
    vorzutragen nicht ermangeln wollen,
    daß ich mich, mit Dorothea Sophien
    Schneidern, einer Tochter des hiesi-
    gen Bürgers und Garnhändlers Jo-
    hann Heinrich Schneiders ehelich
    versprochen habe, in der Absicht
    mich da ich die Handlung erler-
    net, hier als Handelsmann zu
    etabliren.
    Ich bin in dem Graf-lich
    Isenbürgischen gebohren ...
    ner Leibeigenschaft unterworfen
    und wurde bei der vorhergehen-
    den Untersuchung, auf löbl ...
    zungs-Amt, mich in allem, ..
    glaubwürdigen Documenten ...
    länglich legitimiren.
    An Ew. HochAdlich Ge...

    Seite 149
    gen und Herrlichkeiten, ergehet
    demnach mein gehorsmates Bitten,
    mir das Bürgerrecht als Handels-
    mann gnädigst zuerteilen.
    Der ich in Anhoffung gnädigster Willfahrung verfarre.
    Ew. Hochadl. Gestr. und Herrl.

    unterthäniger
    Ernst Dietrich Lapp

    Lectum in Senata d. 31. Jan 1793 et conclusum
    An Löbl. Schatzungs Amt zur unsere Untersuchung.

    Procl. d. 28. Jan 1793
    Unterthäniges Memoriale
    und bitten
    mein
    Ernst Dietrich Lapp
    der Handlung Beflissenen
    um das Bürgerrecht

    Seite 150

    Actum Schatzungs
    Amt den 2ten Febr. 1792
    Procl. Domino Senatore
    Stock
    Ernst Dietrich
    Lapp, der Hand-
    lung Beflißene
    welcher wegen
    nachgesuchten
    Bürgerrechts als
    Handelsmann
    per Concl. ocmpl
    Senatm de. 31. Jan.
    a.c. anhero zur
    Untersuchung
    verweisen wer-
    den, producirte
    einen von der
    Gräflich Yßen-
    burgischen Canz-
    ley zu Wächter-
    bach unter den
    14. Jan 1793 Ap..
    __sirten Extra(?)
    aus dem Tauf-
    buch zu Wolferborn, aus w..
    ersichtlich, das
    er den 8. Jan 1764
    von Johann Adam
    Lapp und dessen
    Ehefrau ehelich er-
    zeugt und gebohren.
    Ferner einem
    von dem Herrn
    Grafen zu
    Yßenburg ein-
    genhändig ...
    scheinbaren Mo..-
    numission Sch..
    __d. Wächtersbach
    d. 4. Jan. 1792(?)

    Seite 151

    Besage deßen
    er der Leib-
    eigenschaft ent-
    laßen worden.
    Endlich Lehr-
    brief von H.
    Johann Daniel
    Herrose, Spezerey-
    händler zu Büdingen d. d.
    24. Mart. 1784
    Vermöge __
    er bey dem
    selben die Hand-
    lung ordent-
    lich erlernet.
    Zeigte dabey
    ferner gehor-
    samst an Er
    bekenne sich
    zur Reformirten
    Religion __
    seyn noch ___
    nun umhero da-
    mit das hiesige
    Bürgers und
    Garnhändlers
    Johann Heinrich
    Schneiders Tochter
    Dorothea Sophia
    ehelich versprochen
    Er habe 500f.
    im Vermögen
    und wolle sich
    hier als Händels-
    mann etabliren
    bote unter
    thänigst ihm das
    Bürgerrecht als
    Handelsmann
    gnädigst zu er-
    theilen.
    Resol.
    Adampl. Senatu
    In Fidem
    ____
    Schatzungs___

    Lectum in Senata d. 5. Febr. 1793 conclusum
    Erga solita praestanda, wird Supplicant
    mich dem nachgesuchten Bürgerrecht als Hand-
    delsmann willfahrt, es wird jedoch durch
    ___ ___ er mit Spezereyen handeln will
    löbl. Rechnery Amt
    anzumelden.

    uiravit die 8. Febr. 1793

    Praes. d. 4 Jan. 1793
    Schatzungs Amts Protocol
    vom 2. Febr. 1793

    Ernst Dietrich Lapp
    der Handlung Beflißene

    Um des Bürger
    recht als Handels-
    mann

    mit anleigenem
    Lehrbrief
    Retenta copia wurde des
    Original zurückgegeben.

    Seite 154
    Copia

    Demmach Ernst Dietrich Lapp, des
    Adam Lapp, als Unterthan, des hoch-
    gebohrenen Reichs-Grafen, Wächters-
    bach, Yßenburg und Büdingen; Ehe-
    licher Sohn, gebürtig von der Michel-
    au, 20. Jahr alt, und mitler Statur;
    Bey mir Kauf und Handelsmann,
    in Büdingen, 3. Jahr in der Lehr-
    gestanden, und sich solche Zeit geschickt
    treu, fleißig, so wie es einem
    Liebenswürdigen Jüngling zukommt,
    verhalten hat.
    Nachdem sich aber gedachter Lapp
    entschlossen, sein Glück in Handelstät-
    ten Deutschlandes, oder anders wo, zu
    suchen, und sein Leben durch Beystand
    des höchsten, dieser Edlen Kunst auf-
    zu Opfern.
    Also wird zur Bestättigung
    der Wahrheit, solches von mir ein-
    genhändig unterschrieben, und ...
    meinem beygedruckten Siegel
    Attestieret.
    Büdingen den 24ten Merz 1784

    Johann Daniel Herrose
    Spezereyhändler
    von Büdingen.

  13. [S2112] Anzeige des bei der Familie BENTANO dienenden Hausknechts Ernst Dietrich LAPP aus Michelau bei Büdingen über den Diebstahl seines Gepäcks, der seinerseits von der Witwe des Joseph BRENTANO wegen Diebstahls angezeigt wird, mit Erfassung seiner Habseligkeiten, darunter einer beträchtlichen Barschaft, die ihm zurückgegeben wird, als sich der Verdacht seiner Arbeitgeberin als unbegründet erweist, 9.891, 1789/44, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main. Standard I (Akten):
    Bestand: Criminalia
    Bestandskürzel:
    Signatur: 9.891
    Bd.:
    Bl/S:
    Altsign.: 1789/44
    Az.:
    Titel: Anzeige des bei der Familie BRENTANO dienenden Hausknechts Ernst Dietrich LAPP aus Michelau bei Büdingen über den Diebstahl seines Gepäcks, der seinerseits von der Witwe
    des Joseph BRENTANO wegen Diebstahls angezeigt wird, mit Erfassung seiner Habseligkeiten, darunter einer beträchtlichen Barschaft, die ihm zurückgegeben wird, als sich der
    Verdacht seiner Arbeitgeberin als unbegründet erweist
    Laufzeit: 1789
    Datierung:
    Personen: Brentano, Joseph; Lapp, Enrst Dietrich
    Sachbegriffe: Hausknecht; Diebstahl
    Orte: Michelau

    S1
    Actum
    Frankfurt dn 16. Janaur 1789
    In Gegenwart
    Des Herrn Criminal Rath Dris.
    Siegler.

    Erschiene Ernst Dieterich
    Lapp, von der Michelau bei
    Büdingen gebürtig und zeigte bechwerend an. Er
    habe bereits bey der Wittib Brentano in der Dönges Gaße
    seit dem 19. Juni 1786, als Aus-
    läufer in Diensten gestanden,
    und derselben während dieser
    ganzen Zeit zuverläßig nicht
    den mindesten Anlaß
    weder mit seiner Aufführ-
    ung noch mit seinem Diensteifer
    unzufrieden zu sehn gegeben, son-
    dern sich vielmehr so betragen,
    daß gedachte seine Herrschaftlichen
    als Er leztere Sommer bey dem
    Preussischen Herrn General vom
    Lengefeld als Bedienter Kommen
    sollen - sogar seinen bis dahin
    gehabten Lohn und seine Condition

    S. 2
    verbessert habe um ihn bey
    sich zu behalten.
    Daß Er aber das bisherige
    Zeitraum derselben verloren
    haben müße, darum hätte Er
    seit lezteren Sontag einen krän-
    kenden Beweis erfaren, Dann
    als Er Abends um 7 Uhr aus
    der Kirche und von einem guten
    Freund welchen Er besuchet
    nach Haus gekommen; so hätte
    Er zu seinem größten Er-
    staunen, weder seine Kiste
    noch seine Kleider mehr in
    seiner Stube angetroffen,
    sondern die Frau Brentano
    hätte ihn vielmehr rufen laßen
    und Ihm in ihrem Zimmer seiner
    verschlossen gewesenen Kiste
    wöhnet nebst seinen Kleidern
    vorgewiesen, um zu Ihm gesagt,
    daß sie Verdacht auf Ihn hätte,
    Er müßte - weil Er so viele Sachen
    und Geld besizze - ihr in ihrem
    Hause vieles entwendet haben

    S3
    ohne Ihn jedoch wieder hier-
    von zu übergangen, noch ihren
    ungerechten Verdacht auf mehr
    als auf ein bloses laut Gerede
    zu gründen.
    Eine solche harte Behand-
    lung hätte Ihn den Montag
    darauf veranlaßet der
    Frau Brentano welche Ihm auch
    Kiste und Kleider nicht
    wieder herausgeben wollen
    zu sagen, daß Er sich desfalls
    genötigt säyn wider sie
    obrigkeitliche Hülfe zu suchen,
    worauf sie aber solche Ver-               
    fügung gestroffen, daß Er
    bis gestern Abend in ihrem
    Hause förmlich durch den
    Comptois Bedienten Vogt
    gefangen gehalten worden,
    welches Er durch diesen und
    drey Mägde aus dem Haus je-
    derzeit zu beweisen im Stande
    sei.
    Gestern Abend aber hätte


    S4
    sie Ihn seines Hausarrests
    entlassen, auch Kiste und Klei-
    der wieder zustellen wollen,
    allein Er habe beydes nicht an-
    genommen, weil sie Ihm zu sei-
    nem weitern Fortkommen ohne
    Ursache ein ehrliches Attestat
    versagt haben.
    Er Comparent wolle
    demnoch gehorsamst gebeten
    haben, die Frau Brentano hier
    zu von Obrigkeitswegen gerech-
    test anzuhalten, auch ihm alle
    sonst gebührende rechtlichte Ge-
    nugthung wegen des Ihm zu-
    gefügten Schimpfs von
    derselben zu verschaffen.

    Dimissus.
    In Fidem
    H. C. Roth
    actuar vicar.
    H. Siegler. [ ]

    S5
    Continuatum
    d. 22. Januarii 1789
    In Gegenwart
    des Jüngern Herrn Bürger-
    meisters Senatoris Doctoris
    Schlosser und des Herrn
    Criminal Rath Dris. Siegler.

    Bei Gelegenheit der von
    dem Brentanoischen Hausknecht
    Lapp getanen denunciation
    zeigte der Jüngere Herrn
    Bürgermeister annoch an: am verwährenen Sonntag den
    11. dieses habe er bei Herrn
    Sen. Kellnern zu Nacht gespeichet,
    und wäre anfänglich Herr
    Sen. Kellner hinaus gerufen
    worden, nach Verlauf von
    etwa 5 Minuten aber wie-
    der hinein gekommen und
    habe ihn gerufen, sey diesem
    nach, mit ihn, in das Vorzimmer
    gegangen, wo die Brentanoische
    Wittwe gerufen, und vor ihnen
    beiden die Herrn. Sen. Kellner, schon
    vorher erzählte Geschichte
    dahin wiederholf habe: Sie

    S. 6
    wäre von sehr viele Leu-
    ten schon gewarnet, und er-
    rinert worden auf ihren Aus-
    läufer acht zu haben, massen
    derselben sich, seit einiger Zeit,
    vorzüglich heraus täte, und
    nicht nur in Kleidern, sondern
    auch in andern metiosis so
    hielte daß er die Kosten
    aus seiner Einname ohn-
    möglich bestreiten könne.
    Eben diese Warnung sich
    auch damals an sie ergangen
    und ihr so unheimlich worden
    daß sie aus der Gesellschaft
    worinnen sie gewesenen, nach
    Haus gegangen ihren Bruder
    mit genommen und die Sachen
    des Ausläufers untersucht
    hätte, da sie dem verschiedene
    Gold- und Silber Sorten u. d.
    gl. unter andern auch einen
    Brief woraus ersichtlich
    wäre daß er ein Haus
    auswärts s. Dnus Referns glaubt

    S. 7
    gehört zu haben um 300 f.
    gekauft, und noch eine Uhre
    zu kaufen aus den falschen
    Ursache als ob ihm sein
    Lohn zurükgehalten worden
    sey, abegschlagen habe "
    vorgefunden. Er wäre in
    sehr armen Umständen
    zu ihr gekommen, be-
    käme bei ihr einen ge-
    ringen Lohn, den sie auch
    anzeigte, woran ihm aber
    die Summe entfallen,
    und könne also so vieles
    Geld ohnmöglich mit Recht
    haben". Da nur zumal
    auch Herr Senator Kellner
    als Nachbar, versichert,
    daß der Brentanoische Aus-
    läufer durch seinen Aufwand
    wircklich Aufsehen verur-
    sacht habe, so hätte er sie
    gefragt: ob sie ihn arretirt
    haben wolle! Sie hätte geant-
    wortet, dadurch mache sie

    S. 8
    ihn auf Lebenslang unglücklich
    und wolle sie solches vorher
    noch mit ihrem Bruder über-
    legen" da Er denn die Er-
    laubnis ihn arretiren zu
    laßen gegeben habe. In-
    dessen wäre nicht erfolget,
    bis der Lapp, selbst sich
    gemeldet, und die im Proto-
    koll liegende Anzeige gethan
    habe.

    Sodann erschiene noe.
    der Wittib Brentano Notarius
    Jost, producirte die
    sub No. 1. anliegende
    Vollmacht und bate zugleich nomine seiner
    Prinzipalin copiam des
    in dieser Sache bis jezo
    abgehaltenen Proto-
    colle.

    No. 1
    Womit willfart und zu Beibringung
    der Brentanoischen Er-
    klärung hiernach terminus vor
    8. Tagen anberaumt wur-
    den.
    In fidem
    K. C. Rocht
    actuar vicar.

    S. 9
    Continuatum
    d. 13. Februar 1789
    In Gegenwart Ebendeselben
    Registrirte man zuforderst
    die Gegen-anzeige und Er-
    klärung der Wittib Brentano
    nebst deren vier Anlagen
    sub. Nris 2.3.4.5.6 ad pro-
    tocolum.

    Nachdeme nun auch gestern
    gedachte Brentanoischen Wittib
    durch ihre Handlungs Bediente
    Lorenz Henselen, die bis an-
    hero in ihrer Verwahrung ge-
    wesenen Effecten und Baar-
    schafft ihres vormaligen Aus-
    läufers und Hausknechts Ernst
    Dietrich Lapps mit der münd-
    lichen Erklärung auf das
    Amt geliefert, wie sie wünsche, daß diese Un-
    tersuchungs Sache so kurz als
    möglich abgeschnitten und sie
    dieses ihr höchst unangenehmen
    Handels mit ihrem Hausknecht

    S. 10
    ohne weiters entübrigt wer-
    den möchte, zu welchem Be-
    huf sie denn geschehen laßen
    wolle, daß dem Lapp - wenn
    er von seiner Forderung eines
    Attestats über sein Ver-
    halten abstrahiren würde, aus
    wozu sie sich nicht entschließen
    koennte - die von ihn aufs Amt
    gelieferte Effecten und Baar-
    schaften desselben an ihn so-
    fort ausgeliefert werden
    könnten;

    So hat man von Amtswegen
    und so mehr diesen Vorschlag
    in betracht gezogen, da aus der
    schriftlichen sub No. 2. anliegend
    Erklärung der Brentanoischen
    Wittib, die dem Lapp auf-
    geburdete Verentrennung nichts
    weniger als klar gewesen und
    in dieser Hinsicht den auf vor-
    gängiges Verfordern anjezo
    erschienenen Lapp befragt:
    Ob Er es darauf ankommen laßen

    S. 11
    wollte daß die von seiner ehmaligen Brodherrschafft der Brentanoischen
    Wittib wider ihn zum Erweis der ihm Schuld gegebenen Veruntrauungen
    beygebrachte Umstände in nähre Untersuchung gezogen würde, oder
    ob Er sich begnügen wollte, daß ihm ohne weiteres sein auf dem Amt befindliche
    Effecten und Baarschaft minderum verabfolgt würden, in welch lezteren
    Fall er jedoch auf das von ihm nachgesuchte Zeugnis seines Wolverhaltens
    welches ihm die Wittib Brentano ein für allemal verweigern - Verzichtsleisten
    müßte? - Wogegen zwar derselbe behauptet, daß ihm die Frau Brentano durch
    den auf ihn geworfenen Verdacht einer Veruntrauung sehr Unrecht gethan, und
    nimmermehr solchen zu erweisen im Stande seyn würde, indem er alles
    das jenige was diesen Verdacht gegen ihn zu begründen hinreichend seyn
    sollte, auf eine ehrliche und unsträfliche Weise bekommenn und nament-
    lich vor einiger Zeit den größten Theil der bei ihm gefundenen Baarschaft
    durch einen Lotterie gewinst von dem Juden Aron in Büdingen ausgezalt
    erhalten habe. Jedoch wolle Er in Betracht dessen, daß seinem guten Namen,
    eine längere Untersuchung dieser Sache, wenn es bekannt würde daß
    einen solche wieder ihn auf diesem Amt vorsein(?) - an seinem fernen
    Fortkommen hinderlich seyn koenne - von allem [weiteren?] auch
    selbst von einem Attestat abstrahiren, und sich gefallen laßen
    daß diese Untersuchung [__stiret]und ihm seine Sachen ausgeliefert
    würden.

    Man hat sofort dem Lapp seine sämtilche hier befindliche
    Effecten und Baarschaft gegen die Reb.
    No. 7 befindl.
    Quittung. No. 7
    wiederum ausgeliefert und ihn
    praenia praetectione huius protocolli dimittirt.

    In fidem
    K. C. Roth
    Actuar Vicar
    H. Siegler [ ]

    S 12
    1789 No. 44
    Peinl. Verhör Amts Protokoll
    vom 16.22.Januar vom
    13. Februar 1789


    Den puncto furti angeklagten Bren-
    tanoischen Bedienten Ernst Dieterich
    Lapp von der Michelau bey Büdingen
    gebürtig betreffend.
    Mit Anlagen sub. Nois. 1.2.3.4.5.6.7.

    S. 13


    fraktur


    s. 14

    Hochlöblicher Verhör-amt!


    Schon aus demjenigen
    was des wohlergirenden
    jüngeren Herrn Bür-
    germeisters Wohlgebohrne,
    zur Lappischen Denunication
    unterm 22ten. curr. zu re-
    feriren hochgeneigtest
    gerechtet haben, wird
    dieses hochlöbliche Amt

    S 15
    die Scheinung und Ge-
    wißenhafttigkeit mit
    welcher ich gegen den Lapp
    zu Werck gegangen
    bin, sattsam ersehen,
    dann da gedachten Herrn
    Bürgermeisters Wohlgebohrne,
    die Umständen und das
    Zeugniß des Herrn Senatoris
    Kellner, eines so glaubhaf-
    ten Nachbarn, über den bösen
    Leumuth des Gegners
    vor erheblich genug ermessen
    haben, um den Lapp arre-
    tiren zu laßen, so war es
    gewißlich nur eine Folge
    meines übertrieben zärt-
    lichen Gewißens daß ich

    S 16
    dem Gegner noch
    Zeit laßen wollte, mir
    seine angegliche Un-
    schuld darzulegen.
    Daß aber ein Hausknecht
    der seit dem Juny 1786 bey
    mir vor einen Jahrlohn
    von 40 f. und seit 6 Mo-
    nathen von 46 f. gedient
    durch wie mein sonsti-
    ges Gesind weiß nur
    gar geringfugige Haab-
    seeligkeiten in mein
    Haus gebracht, mir
    auch während seiner
    Dienstzeit niemahlen
    von irgend einem ihn
    betroffen haben den außer-

    S 17
    gewöhnlichen Glücks-zu
    falle, einige Eröffnung
    gethan, vielmehr sich
    sogar bemüht hat, sein
    Verhältnismäsig beträcht-
    liches Vermögen vor
    mir, eben so wohl als den
    größten Theil seiner
    Kleidungsstücken
    zu verbergen, das sage
    ich dieser Mensch der noch
    überdem nach dem ein-
    mühtigen Urteil mein-
    ner Nachbarn, eines
    in meinem Hause ge-
    triebenen Unterschleifs
    höchstverdächtig worden
    endlich auch mir ver-

    s. 18
    dächtig werden müßen,
    war wohl ganz na-
    türlich und steht sich
    eher darüber zu Ver-
    wundern, daß es
    nicht früher geschehen
    ist.
    Ich läugne dahero
    zur nicht, daß ich in
    beysegn meines
    Buchhalters
    Vogt die Kiste des Lapp
    durch einen Schloßer
    aufschliesen laßen,
    in der redlichsten Ab-
    sicht mich von der
    Schuld oder Unschuld
    des Klägers zu über-

    S. 20
    zeugen, glaube aber
    daß nachfolgende Um-
    ständen, nicht nun die-
    sen des jüngeren Herrn
    Bürgermeisters Wohlgebohrnen
    bereits angezeigten Vor-
    schritt rechtfertigen,
    sondern auch dieses
    Hochlöbliche Amt ver-
    anlaßen werden, ge-
    gen den Lapp mit recht-
    lichen Untersuchung
    ex officio vorzuschreitten.
    Schon gedachter [maasen?]
    hat Lapp
    1.) nur geringfügige
    Haabseeligkeiten in
    mein Haus gebracht,

    s. 21
    und
    2.) jährlich nun 40 f.
    und im lezten halben
    Jahr 23 f. Lohns em-
    pfangen wovon
    er nach Abrechnung
    der nothdürftigsten
    Kleidung, Schuh, Wasche
    ganz ohnmöglich Ka-
    pitalire sammlen,
    ja nicht einmal
    3.)einen Kleiderpracht
    bestreiten können,
    der alle Nachbarn
    aufsehend, und ihn
    bey ganz un-__te
    reßirten Persohnen,
    einer Untertreue

    s. 22
    verdächtlich gemacht,
    sich aber durch die in
    bester Meynung
    unternommee Durch-
    suchung seiner Kiste,
    um so mehr
    4.) bestärckt hat, als sich
    darinnen nicht nur
    a.) ein original Kauf-
    brief vorgefunden
    wornach derselben im
    October anni praeter
    in seiner Heymath
    ein Haus vor und
    um 240 f. erkauft,
    und daran anfäng-
    lich 30 f. abgelegt, nach
    der Hand aber, und

    s. 24
    wie ich aus der da-
    runter befindlichen
    Quittung ersehn
    auch daraus wahr-
    scheinlich wird, daß
    Er gegen Neujahr
    von mir Urlaub ge-
    nommen um
    seine Heymath zu
    besuchen, gänzlich
    bezahlet, darbey aber
    b.) in seiner Heymath
    vorgegeben hat, als
    ob ihm das Geld, dar-
    zu von mir wäre
    vorgeschoßen worden,
    welches aus der ori-
    ginal Anlage sub. Num. 1.

    S. 27
    höchst wahrscheinlich wird
    weilen ich nemlich aus
    gemeldeten Kaufbrief
    ersehen hatte, daß der
    Kauf vor dem Gerichts-
    Schöffe Johannes Appel
    geschloßen worden, so
    schrieb ich deßfalls an den-
    selben, um Nachricht,
    welche Bewandniß
    es darmit habe, ohne
    von weitem her einer
    Forderung zu gedenken,
    und dieser Mann ant-
    wortete wie dannoch
    sogleich, daß das Haus
    wie vor meine For-
    derung verschrieben

    S. 28
    worden konnte, wor-
    aus folgt, daß der
    Lapp damahlen vor-
    gegeben haben müßte
    als ob ich ihm das
    Geld gäbe, und be-
    mercke ich nur hier
    bey daß die 30 f. zwar
    als Angabe ein Kauf-
    brief stipulirt nach-
    hero aber (wie die
    Quittung ausweiset)
    es mag wohl seyn ohne
    Vorwißen das Appel,
    der ganze Kauf-
    schilling bezahlt
    worden sey.
    8.)Auserdem aber be-

    S. 29
    fand sich in der Kiste
    ein baaren Betrag
    von f. 175.300 und
    d.) ein solche ansehn-
    liche in der Anlage
    sub. Num. 2. specificirte
    Menge von Westen, Strümp-
    fen, und sonstigen
    beträchtlichen Werth
    habenen Sachen als
    groß silbernen Schnallen
    daß jedermann die Un-
    möglichket des Erwerbs
    eines solchen Betrags
    von einem so unbeträcht-
    lichen Jahrlohn mit
    Händen greifen kann.
    Besonders auffallend

    S. 30
    und Verdacht bringend
    sind noch der Umständen
    daß
    e.) Gegner den größsten
    Theil dieser Kleidungs Stücken
    vor mir sorgfältig zu
    verbergen gesucht,
    und
    f.) Vor einiger Zeit durch
    einen in meiner Nach-
    barschaft an dem Maul-
    beerhoff haltenden
    Schiebkarcher sich eine
    in blosen Pagier ein
    gewickelte Sackuhr un-
    ter dem Vorwand, als
    habe der Büdinger Bote
    solche abgegeben, un-

    S. 30
    ter seiner Addresse brin-
    gen laßen während doch
    mein Bedienter nicht
    nur mit Augen ge-
    sehen hat, daß die Addresse
    von des Lapp eigenem
    Hand gewesen und über-
    haupt niemand glau-
    ben wird, daß man
    eine Sackuhr in einem
    Verpittschirten Papier
    dem Bothen mitgeben
    wurde, sondern auch der
    gedachte Schiebkärchen selb-
    sten nicht läugnen kann,
    daß der Lapp diese Uhr
    ihm selbsten zu gestellt
    habe

    s. 31
    ferner hat
    g.) der Lapp vor nicht lan-
    gem [Manschesterne (?)]
    neue Beinkleider auf
    das Comtoir gebracht,
    und gegen meine Leu-
    the vorgegeben, als ob
    er solche einem andern
    vor 3 f. abgehandelt habe
    weilen jenem von ohn-
    gefehr ein Brandloch hin-
    eingekommen sey, wohin
    gegen der Schneider aus-
    sagen wird, daß er ihm
    diese Beinkleider neu ge-
    macht, und Lapp gleich
    darauf wieder zu ihm ge-
    kommen, und ein ihn

    S. 32
    betroffenen Unfall unter
    Vorzeigung des Brand-
    lochs, geklagt habe. Nun
    um kein Aufsehens zu
    erwecken hat er also
    diese Loch selbst hin-
    ein gemacht, um Vor-
    geben zu können, er habe
    solche Wohlheit erkauft.
    Welcher Redliche wird so
    handlen? Gleich dann
    h.) der Lapp als ich ihn
    nach Eröffnung seines
    Coffres zur Rede sezte, vor-
    gegeben eines Theils, daß
    er bey einem Herrn Beck
    zu Büdingen gedient,
    und sich dorten gespahrt,

    s. 33
    und anderetheiles daß
    er schon vorhin bey Herrn
    Damker und Clare Geld
    gehabt habe, während
    doch nach der Anlage
    sub num 3. dieser Beck
    von ihm nichts wißen
    will, und der Brief
    sub num 4. noch ver-
    dächtigere Umständen
    und offenbahre Intriguen
    des Lapp zu Tage legt.
    und jedermann über-
    führen muß daß es mit
    denen Verhältnißen und
    Umständen dieses Men-
    schen der allem An-
    scheine nach noch sehr

    S. 36
    jung ist, also noch nicht
    viel erworben haben kan,
    deßen ohngeachtet aber
    ein beträchtliches Vermö-
    gen jähligen und
    heimlich hinter sich hält,
    derbey aber Woher und
    wie Er zu demselben
    gekommen, auf eine
    Widerspruchs freye
    Weise nicht anzugeben
    weiß, nicht richtig seyn
    müße, so sogleichen und
    i.) da ich denselben über
    meine Gewölber frey
    und unbeobachtet gehen
    laßen, einem untreu-
    en Dienstbothen aber

    S 38
    nach der Beschaffenheit
    jener Waaren, die
    sich darinnen befin-
    den, gar leicht mög-
    lich ist, mir täglich
    vor 50 f. und drüber
    auch nur v. g. an
    seinen Spinnerey Waaren, in dem
    Sack fortzuschleppen,
    ich densolben eben sowohl
    als meine sämtlich Nach-
    barn in den Verdacht der
    begangenen Untreue
    nehmen und so lange
    behalten müßte, bis er
    gründlich dargethan
    haben wird, auf welche
    Weise derselbe zu die-

    s 39
    sem Vermögen und
    zeitherigen Aufwand
    gekommen sey.
    Ich habe mich demnach
    an dem Gegner nicht ver-
    gangen, dann selbst die
    P. H. Gerichts-Ordnung
    Art. 19. 24 et 43 in fine
    ist auf meiner Seithen
    und nach dem Art. 25.
    ist ein Gerücht und Bö-
    ser Leumuth der nicht von
    Frieden oder leichtfertigen
    Leuthen kommt, wohin meine
    Nachbaren gewisslich nicht zu rech-
    nen sind, schon ein gemeiner
    Angewohn und Anzeigung
    einer Mißerthat, und so

    s. 41
    gewiß es eines Dienst-
    bothens Schuldigkeit
    bleibt seiner Brodherr-
    schaft allen Argwohn
    zu benehmen und
    Rechenschaft von sei-
    nen innhabenden
    Vermögen öffentlich
    zu geben, so gewiß
    kann der Brodherrschaft
    nicht verüblet werden,
    wenn solche bey so gegrün-
    deter Veranlaßung, des
    Gesinds Kisten und Coffres
    visitiret als welche Befug-
    niß die potestas domi-
    nica unter sich begreift
    nicht allein zum

    s. 41
    Vortheil der Brodherrschat
    sondern des Gesindes
    selbsten weilen erstere
    dadurch in den Stand
    versezt wird des leztere
    Verdienst der Treue
    einzusehen.
    Unwahr aber ist es, wann
    Lapp vorgiebt ich hätte
    ihn in meinem Hause
    gleichsam gefangen gehal-
    ten während ich doch ausser
    der entzogenen Befug-
    niß meine Gewölber
    zu besuchen ihm alle
    Freyheit aus und ein
    zu gehen gelaßen, auch
    anfänglich die Auslie-

    S 42
    ferung seiner Sachen
    offerirt nachhero aber
    wegen an wie verlang-
    ten Attestes- welches
    ich bewandten Umständen
    nach nicht geben kan -
    mich eines andern
    besonnen und vor
    rathsamere gehalten
    habe, die Sache gebüh-
    re und anzuzeigen
    worunter er mich
    dann zu praeveniren
    gesucht hat.
    Einem Hochlöblichen
    Amte überlaße ich nun
    gänzlich diese Sache
    weiter zu untersuchen

    s. 44
    und die Lappischen Gelder
    Effecten, und Briefschaf-
    ten von mir hochgeneig-
    test in Empfang nehmen
    zu laßen, mit der ge-
    horsamsten bitte
    den Gegner mit
    seinem Gesuch um
    ein Attestat und Ver-
    weyentliche(?) Genugthuung
    gerechtest abzuweisen.
    Desupers
    Einer Hochlöblichen Verhör-Amtes
    ganz gehorsamte
    Joseph Brentano Wittib

    S 44
    prahl. d. 30. Jan. 1789
    Num 2
    An
    Ein Hochlöblicher Verhör-Amt
    Ganz gehorsamste Gegen Anzeige
    und Erklährung
    Mein
    der Brentanoischen Wittib
    ad causam
    a
    meine gewesenen Hausknecht Lapp

    Cum adjtis sub. num. 1.2.3.4.

    S 46
    Hoch Gelehrt [ ]
    Weil Sie noch nicht haben will von dem Ernst Lob
    So soll Sie dos gekauft Hauß zur Versuchung haben
    weil es noch nicht von schrieben ist und vom das nicht
    hin gelaut so ist sein Vatter als Adam Lob noch von
    von megen das sie sich an seinem Vatter bezahlt magen
    kann, das wann er allen falß auß Dienstgehen solte
    sind es nicht bezalt hate sind das sie Wahrheit ist
    das Ernst Lob dem Konrath Stürtz sein Hauß hat
    abgekaufft solches [hierso?] 240 [ ] ab gekaufft und
    Ernst Lob hat 30 [ ] dan auf begezahlet welches ich
    unterschrieben mith der wahrheit bescheinigen und
    bezeuge
    deren ergebensten Diener
    Johannes Appel, Gerichtsschöff
    Michelau d. 14 Januar 1789

    Weil ich nicht zu Hauß wahr so hat
    der Bote auf mich [ ] worden.

    Anlage Sub Num 1
    zur
    Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige ud. Erklärung
    der Brentanoischen Wittib ad causam
    a.)
    meinen gewesenen Hausknecht Lapp
    Num. 3

    S.48

    Verzeügnis
    War sich bey Entlaßund seines Dienstes das als
    Hauß Knecht bey mir gestandenen Ernst Lapp von
    Michelau bey Büdingen, Theils an Baaren Geld, Pappiere
    und Kleidungs Stücken ohne was er an seinem Leibe hatte
    vorgefunden hat.
    Einen von Johannes Appel Gerichtsschöff zu Michelau auf
    74 Blat ausgefertigten Haus Conract d 24 8ber 1788
    über ein Hauß daselbst welches Ernst Lapp für 240
    erkauft von Conrad Stürtz ist als bezahlt unterschrieben.

    an Geld 43 Stück Neun Thaler
         2 do. Conv. Thl
         1 doppelte Schild Luisdor
         E 30 an 6 bz Stück
    An Kleidung
    Ein gräu Tüchen Manns Rock
    1 blau zeugener do.
    2 Felz Nappen
    1 aufgeschalge Hut
    2 runde Hüte
    33 Paar Diverse Leinene, Baumwollene Strümpfe
    1 do. [ ] gestreifte ganz neue seidene Strumpf
    16 H__
    9 Baum Wollene Nacht Nappen
    1 neu seiden Hats Tuch
    1 altes do.
    2 wieße Hats binden mit Spizges angebend nicht seyn [ ]
    5 Sack Tücher
    2 Paar Schwarz zeugeren Hosen
    1 do. [ ] Hosen mit Weste

    S. 49
    2 Paar alte Hosen
    1 unter do
    3 farbigste manschasteren Westen
    1 seidene do.
    2 gastreichte Baumwollen do
    1 Biberen do
    2 Tücheren do
    2 do. Camisölger mit Ermal 1 weis 1 Braunes
    1 Rest-Libar zu einer West
    1 Paar grose silberne Schuh Schnallen
    1 do. Compositus
    2 Paar neue Schuh
    3 do. Getragen do.
    1 Spiegel
    2 Stöckgar
    1 Kleider Bürste

    S 50
    Anlage sub num 2
    zur
    Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige u. Erklärung
    Mein
    der Brentanoischen Wittib ad Causam
    a.
    meinen gewesenen Hausknecht Lapp
    Num. 4

    S 51
    Büdingen d 13 Jans. 1789
    Hochgeehrtster Herr!
    Ich weiß mich nicht zuerinnern, daß je ein Ernst Lapp
    bei mir in Diensten gestanden hat, ich weiß [ ]
    also auch keine nähern Auskunft von den [ ]
    diese Menschen zugegen - alles was ich in der kürze
    erfahren habe können, ist, daß sich auf der Michelau eine
    Stunde von hier ein Mann Dienstes Nahmens, welcher
    ein Strumpfwirker ist befinden soll, welcher auch einen
    Sohn im Erfurth in Diensten hatt. Solte ich nun nach
    was häher von diesen Menschen erfahren und Ihnen
    mit der weiteren Nachricht gedient seyn, so stehen sehr
    zu Diensten. So wie ich die Ehre habe mich Ihnen zu
    empfelen und mit aller Hochachtung zuseyn.
    Carl Beck

    S 52
    Anlage sub num 3
    zur Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige Erklärung
    Mein
    der Brentanoischen Wittib ad Causem
    a. meiner gewesenen Hausknecht Lapp
    Num 5

    S. 53
    Grünbach d. 16ten Jan. 89
    Hochedelgebohrner,
    Insonders Hochgehltester Herr!
    Es ist wahr daß mir der Ernst etliche Tage nach seinem Eintritt
    in E. Dienste Geld aufzuheben gegeben hat, welches sich
    seiner Ausage nach auf 160 fl. [belirt?], und auf meine Frage
    woher er es hätte und was er mit soviel Geld bey sich häte?
    Hat er mir geantwortet: Sein Vatter hätte diesen geschickt
    um Waaren dafür eingekaufen, worauf ich seinen Vatter
    für einem Krämer hielte, und dem Ernst etliche Tage nachher-
    sein Geld wieder einhändigte, wie ich glaubte, um seinem
    Vatter die bestellten Waaren dafür zu schicken, und habe
    fernerhin mich nicht mehr darum bekümmert. Volpert und
    ich haben aber grose Nascherei nach süsen Sachen als [Postallte(?)]

    S 55
    Syrup pp. an ihm gemerkte, und zu der Zeit wie Cense(?)
    zu Hamburg war, und [ ] [ ] perpetun
    fehlte diesem einmal eine Tafel Chocolade, wovon
    nach unserer genauesten Untersuchung der Verdacht
    auf dem Ernst blieb, solche er es auch leugnete. Ich habe
    E.C. dieses umsoweniger izt verschweigen wollen, als es
    damahlen mir für Verläumdung wäre gedeutet worden, in dem
    er durch seine schmeichelhaffte Deinstknechtigkeiten ziem-
    lichem Credit stand, jezo aber zu Beleuchtung seiner Treue
    einiges Licht geben kann.
    Von H. Frieß ist nicht viel zu hassen, er ist wie Sie
    wissen werden in Monstadt und sein noch hier befindliches
    Hauß welches auch noch nicht eine Minute sein eigen war ist
    bey weitem nicht soviel werthes er hier schuldig ist, um
    alle Nachrichten von ihm lauten noch überdies sehr klaglig.
    Haben Sie die Gewogenheit Dero Werthaften Familie
    mich auf das ergebenste zu empfehlen und zu versichern

    S. 57
    laß ich jederzeit mit allen Empfindungen der Dankbar-
    keit, mich an die Zeit so ich in Vero Dienst und Hauß zu
    gebracht habe, und an die Güte so ich genossen habe auf
    das lobhaffteste erinnern werde. Mit der voll kom-
    mesten Hochachtung habe die Ehre zu seyn.
    Euer Hochedelgeboren

    Gehorsamster D
    Müller

    S 58
    Anlage sub num 4
    zur
    Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige Erklärung
    Mein
    der Brentanoischen Wittib ad Causam
    meinen gewesenen Hausknecht Lapp
    Num. 6

    S 59
    Dasß Ein hochlöbl. Prin. Verhör Amt mir Endes
    Unterschriebenen die von meiner ehmaligen Brod-
    herrschafft der Wittib Brentano abgelieferte mir
    zugehörige sämtliche Effecten und Baarschafft heute
    wiederum extradirt habe, solches habe hiermit be-
    scheinigen wollen Ffrurt. den 14. Februar
    1789
    Ernst Diedrich Lapp.
  14. [S2254] Lapp, Ernst Dietrich (Handlungsbeflissener) - Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts als Handelsmann, Ratssupplikationen, Signatur 1.793, Band 1, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main. Seite 148
    Hochwohl und Wohlgebohren
    Gestrenge Rat und Hochgelehrte
    Wohlfürsichtige, Hoch und WohlWeiße
    Insonders Großgünstig Hochgebie-
    tende und Hochgeehrtete Herren
    Herren Bürgermeister und Rath!

    Ev. Hoch Adlich Gestrengen und herr-
    lichkeiten habe hierdurch unterthänigst
    vorzutragen nicht ermangeln wollen,
    daß ich mich, mit Dorothea Sophien
    Schneidern, einer Tochter des hiesi-
    gen Bürgers und Garnhändlers Jo-
    hann Heinrich Schneiders ehelich
    versprochen habe, in der Absicht
    mich da ich die Handlung erler-
    net, hier als Handelsmann zu
    etabliren.
    Ich bin in dem Graf-lich
    Isenbürgischen gebohren ...
    ner Leibeigenschaft unterworfen
    und wurde bei der vorhergehen-
    den Untersuchung, auf löbl ...
    zungs-Amt, mich in allem, ..
    glaubwürdigen Documenten ...
    länglich legitimiren.
    An Ew. HochAdlich Ge...

    Seite 149
    gen und Herrlichkeiten, ergehet
    demnach mein gehorsmates Bitten,
    mir das Bürgerrecht als Handels-
    mann gnädigst zuerteilen.
    Der ich in Anhoffung gnädigster Willfahrung verfarre.
    Ew. Hochadl. Gestr. und Herrl.

    unterthäniger
    Ernst Dietrich Lapp

    Lectum in Senata d. 31. Jan 1793 et conclusum
    An Löbl. Schatzungs Amt zur unsere Untersuchung.

    Procl. d. 28. Jan 1793
    Unterthäniges Memoriale
    und bitten
    mein
    Ernst Dietrich Lapp
    der Handlung Beflissenen
    um das Bürgerrecht

    Seite 150

    Actum Schatzungs
    Amt den 2ten Febr. 1792
    Procl. Domino Senatore
    Stock
    Ernst Dietrich
    Lapp, der Hand-
    lung Beflißene
    welcher wegen
    nachgesuchten
    Bürgerrechts als
    Handelsmann
    per Concl. ocmpl
    Senatm de. 31. Jan.
    a.c. anhero zur
    Untersuchung
    verweisen wer-
    den, producirte
    einen von der
    Gräflich Yßen-
    burgischen Canz-
    ley zu Wächter-
    bach unter den
    14. Jan 1793 Ap..
    __sirten Extra(?)
    aus dem Tauf-
    buch zu Wolferborn, aus w..
    ersichtlich, das
    er den 8. Jan 1764
    von Johann Adam
    Lapp und dessen
    Ehefrau ehelich er-
    zeugt und gebohren.
    Ferner einem
    von dem Herrn
    Grafen zu
    Yßenburg ein-
    genhändig ...
    scheinbaren Mo..-
    numission Sch..
    __d. Wächtersbach
    d. 4. Jan. 1792(?)

    Seite 151

    Besage deßen
    er der Leib-
    eigenschaft ent-
    laßen worden.
    Endlich Lehr-
    brief von H.
    Johann Daniel
    Herrose, Spezerey-
    händler zu Büdingen d. d.
    24. Mart. 1784
    Vermöge __
    er bey dem
    selben die Hand-
    lung ordent-
    lich erlernet.
    Zeigte dabey
    ferner gehor-
    samst an Er
    bekenne sich
    zur Reformirten
    Religion __
    seyn noch ___
    nun umhero da-
    mit das hiesige
    Bürgers und
    Garnhändlers
    Johann Heinrich
    Schneiders Tochter
    Dorothea Sophia
    ehelich versprochen
    Er habe 500f.
    im Vermögen
    und wolle sich
    hier als Händels-
    mann etabliren
    bote unter
    thänigst ihm das
    Bürgerrecht als
    Handelsmann
    gnädigst zu er-
    theilen.
    Resol.
    Adampl. Senatu
    In Fidem
    ____
    Schatzungs___

    Lectum in Senata d. 5. Febr. 1793 conclusum
    Erga solita praestanda, wird Supplicant
    mich dem nachgesuchten Bürgerrecht als Hand-
    delsmann willfahrt, es wird jedoch durch
    ___ ___ er mit Spezereyen handeln will
    löbl. Rechnery Amt
    anzumelden.

    uiravit die 8. Febr. 1793

    Praes. d. 4 Jan. 1793
    Schatzungs Amts Protocol
    vom 2. Febr. 1793

    Ernst Dietrich Lapp
    der Handlung Beflißene

    Um des Bürger
    recht als Handels-
    mann

    mit anleigenem
    Lehrbrief
    Retenta copia wurde des
    Original zurückgegeben.

    Seite 154
    Copia

    Demmach Ernst Dietrich Lapp, des
    Adam Lapp, als Unterthan, des hoch-
    gebohrenen Reichs-Grafen, Wächters-
    bach, Yßenburg und Büdingen; Ehe-
    licher Sohn, gebürtig von der Michel-
    au, 20. Jahr alt, und mitler Statur;
    Bey mir Kauf und Handelsmann,
    in Büdingen, 3. Jahr in der Lehr-
    gestanden, und sich solche Zeit geschickt
    treu, fleißig, so wie es einem
    Liebenswürdigen Jüngling zukommt,
    verhalten hat.
    Nachdem sich aber gedachter Lapp
    entschlossen, sein Glück in Handelstät-
    ten Deutschlandes, oder anders wo, zu
    suchen, und sein Leben durch Beystand
    des höchsten, dieser Edlen Kunst auf-
    zu Opfern.
    Also wird zur Bestättigung
    der Wahrheit, solches von mir ein-
    genhändig unterschrieben, und ...
    meinem beygedruckten Siegel
    Attestieret.
    Büdingen den 24ten Merz 1784

    Johann Daniel Herrose
    Spezereyhändler
    von Büdingen.
  15. [S856] Evangelische Kirche Frankfurt - Heiraten 1826-1829 Seite 384 - Ernst Dietrich Lapp und Dorothea Sophia Schneider - 23 Mai 1793
    Maius
    Proclamirt und Copulirt dahier in Franckfurt
    Donnerstag den 23 do
    In [ ] hoch venerirlichen Xlen con[ ]hi(?) de
    16 nunc(?) [ ] Hl. Pfr. Starck in aedib(us) Pastor(alis)
    Herr Ernst Dietrich, Bürger und Handelsmann
    dahier, weyland Johann Adam Lapps,
    gewesenen Einwohners und Strumpf-
    Fabricantens zu Michelau in der Graffschaft
    Wächtersbach nachgel. ehel. Sohn; und
    Jungfer Dorothea Sophia, Johann Heinrich
    Schneiders hiesigen Bürgers und Garnhänd-
    lers 07 Jun. 1772 get. ehel. Tochter."
  16. [S857] Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Geburtsregister, Kirchenbuch 47, 1799-1800 Seite 206.
  17. [S863] Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Geburtsregister, Kirchenbuch 50, 1805-1806.
  18. [S856] Evangelische Kirche Frankfurt - Heiraten 1826-1829 Seite 139 - Wilhelm Lapp und Sophia Elisabeth Schmidt - 28 Okt 1829 - "1829 October - Proclamirte zu Frankfurt - Herr Wilhelm, hiesiger Bürgers und Schlossermeister, der verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Herren Ernst Dietrich Lapp, und dessen noch lebenden in 2ter Ehe stehenden Ehefrau Dorothea Sophia geborene Schneider ehelicher lediger Sohn, geb. den 13ten Sept. und Jungfer Sophia Elisabetha Schmidt des Kantors zu Schlitz Hr. Johann Jacob Schmidt und dessen verstorbenen Ehefrau Katharina Elisabetha geborene Henkel eheliche ledige Tochter geb. den 7t May 1805 zu Schlitz."
  19. [S429] Evangelische Kirche Frankfurt - Heiraten 1788-1797, Kirchenbuch 17 Seite 384.
  20. [S869] Evangelische Kirche Frankfurt - Sterberegister 1801-1802, Kirchenbuch 32 Seite 464.
  21. [S1133] Zivilstandsregister - Aufgebotsregister, Band 21, 1818-1821 Seite 462.
  22. [S2098] Schneider, Dorothea Sophia (Ehefrau des Handelsmanns Ernst Dietrich Lapp)
    Gesuch um Aufnahme ihrer vier Kinder in das Armen- und Waisenhaus., 1.802, Bd.: III, Bl/S: 170-173, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
  23. [S2106] Evangelische Kirche Frankfurt -Taufen, Kirchenbuch 44, 1791-1794, Johann Heinrich Lapp - 4. Aug 1794
    "1794 Augustus Getauffte hierüben in Franckfurt, Montag d. 4
    H. Pfr. Denken privatim
    Lapp, Herr Ernst Dietrich, Bürger und Handels-
    manns, dann Dorothea Sophia, dessen Ehe-
    liebste, geb. Schneider, einen d. 2. huc.c.a.
    abends um halb 8 Uhr geb. Sohn, Johann
    Heinrich; [_uba_us] es matre, Johann Heinrich Schneider, Burger und Garn-
    händler dahier."
  24. [S869] Evangelische Kirche Frankfurt - Sterberegister 1801-1802, Kirchenbuch 32 Seite 464 - Jacob Lapp - 29 Aug 1802 - "1802 Septembris beerdigt hierüben in Franckfurt Mittwoch d. 1 d 011 - LAPP Jacob, weil. Herrn Ernst Dietrich Lapp gewesenen Bürger und Handelsmanns nachgel. d. 28 Oct 1795 geb. und d. 29 Aug c.a. Nachmittags um 3 Uhr im Löbl. Bürger Hospital am Geschwülst verstorbenes Söhnlein."
  25. [S867] Evangelische Kirche Frankfurt -Taufen, Kirchenbuch 45, 1795-1796, Seite 535 - Georg David Lapp - 31 Okt/2 November 1796
    "Getauffte hierüben in Franckfurt.
    Mittwoch d. 2. Novembris
    H. Pfr. Fresenius privatim.
    Lapp, Herr Ernst Dietrich, Burger und Handels-
    mann; dann Frau Dorothea Sophia, dessen
    Eheliebste, geb. Schneider, einen d. 31 Oct.
    ca. vormittags um 10 Uhr geb. Sohn,
    Georg David, sub. Georg David Philipp
    Sourleau, Burger und Bendermeister
    wie auch Raths-Bender dahier.
    +8/10 Aug 1803."
  26. [S2157] Evangelische Kirche Frankfurt - Sterberegister 1803-1804, Kirchenbuch 33 Seite 199 - Georg David Lapp - 8/10 Aug 1803
    "Donnerstag 10 Aug. 1803 abends
    Georg David, weyl. Ernst Dietrich Lapp
    gewes. Burg. und Handelsmanns [ ]
    2. Nov. 1796 geb. ehel. Sohn, welcher
    Montag 8. Aug. a. d. Nachts um 2 Uhr
    im Bürger Hospital verstorben.
    alt 6 J. 9 Monat."
  27. [S857] Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Geburtsregister, Kirchenbuch 47, 1799-1800 Seite 206 - Wilhelm Lapp - 13 Sep 1799 - "1799 Septembris getauffte hier üben in Franckfurt Sonntag d. 15 d011 - Lapp, Herr Ernst Dietrich, Bürger und Handelsmann, dann Frau Dorothea Sophia, dessen Eheliebste, geb. Schneider, niunu d. 3 h;ui. Nachts um 10-11 Uhr geb. Sohn, Wilhelm. hub Wilhelm Grüb, Glasermeister zu Lauterbach."
  28. [S856] Evangelische Kirche Frankfurt - Heiraten 1826-1829 Seite 626, Nr. 229 - Wilhelm Lapp und Sophia Elisabeth Schmidt - 28. Okt 1829
    "Mittwoch den 28. Oktober 1829 - Lapp, H. Wilhelm hiesiger Bürger und Schlossermeister, den verstorbenen hiesiger Bürgers u. Handelsmanns, H. Ernst Dietrich Lapp und dessen noch lebende Ehefrau Dorothea Sophia, eine geb. Schneider ehel. Sohn Prot. 11. Octr nat: d. 13. Septbr. 1799 mit Jungfr Sophia Elisabeth Schmidt, von Schiltz gebürtig des weyl. Cantor Herrn Johann Jacob Schmidt u. dessen verstorbene Ehefrau Catharina Elisabetha einer geb. Henkel, ehel. Tochter nata daselbst d. 7. May 1829."
  29. [S858] Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Proklamationen 1829-1831, Kirchenbuch 24 Seite 139, Nr. 250 - Wilhelm Lapp und Sophia Elisabeth Schmidt - 28. Okt 1829
    "1829 October - Proclamirte zu Frankfurt - Herr Wilhelm, hiesiger Bürgers und Schlossermeister, der verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Herren Ernst Dietrich Lapp, und dessen noch lebenden in 2ter Ehe stehenden Ehefrau Dorothea Sophia geborene Schneider ehelicher lediger Sohn, geb. den 13ten Sept. und Jungfer Sophia Elisabetha Schmidt des Kantors zu Schlitz Hr. Johann Jacob Schmidt und dessen verstorbenen Ehefrau Katharina Elisabetha geborene Henkel eheliche ledige Tochter geb. den 7t May 1805 zu Schlitz."
  30. [S860] Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Sterberegister 1867, Kirchenbuch 19 Seite 257, Nr. 471 - Wilhelm Lapp - 30 März 1867 - "März 30 - Wilhelm, hiesiger Bürger und Schlossermeister, ehelicher Sohn des verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmanns, Ernst Dietrich Lapp: geboren 13 Dezember 1799 getraut 23 October 1829 mit Sophie Elisabetha Schmidt starb dahier [ ] 26 Schägergasse, Samstag 30 März 1867 morgens 7 1/2 Uhr Grundlags des Eintrags Erklärung des Sohns, Johann Friedrich Jacob Lapp, und Zeugniß des Arztes Dr. med. Passavant. Eingetragen den 10. Juli 1867 zur Beglaubigung."
Last Edited=12 Jan 2024