Ernst Dietrich Lapp1,2,3,4,5,6,7,8,9,10
M, b. 8 January 1764, d. 21 April 1801
Father | Johann Adam Lapp1,2,4,7,10 b. c 1739, d. 26 Nov 1791 |
Mother | Anna Catharina Stürz1 b. 25 Sep 1746, d. 25 Jun 1807 |
Ernst Dietrich Lapp, son of Johann Adam Lapp and Anna Catharina Stürz, was born at Michelau, (Wetteraukreis), Hessen-Darmstadt, Heiliges Römisches Reich.11,5 He was baptized on 8 January 1764 at Wolferborn. His godfather was Ernst Dietrich Spielman.11
In 1781, Ernst became apprenticed for three years to Johann Daniel Herrose, a spice merchant at Büdingen.12
On 19 June 1786, Ernst took a job as messenger for the widow of Joseph Brentano at Töngesgaße, Frankfurt am Main.13
Ernst pressed charges against his employer, Mrs. Brentano, in 1789, for theft of his belongings, whereupon she also counter-accused him of theft. His belongings, including considerable cash, were returned to him when the suspicion of his employer was proven to be unfounded and unprovable.
At the deposition dated 16 January 1789, Ernst said that he felt that Mrs. Brentano had trusted him in her household for several years, evidenced by the fact that in the summer of 1788 the Prussian General Von Lengefeld offered him employment. As an incentive to keep Ernst, who Mrs. Brentano considered to be a very reliable servant, in her employ, Mrs. Brentano increased his salary. Despite this, based on hearsay by neighbors, she apparently began to have suspicions that he may be stealing from her. On 11 Jan 1789, when Ernst returned home at 7 p.m. from church and then afterward visiting a good friend, he discovered to his great surprise that neither his chest nor his clothing was in his room. Mrs. Brentano called him to her and showed him his opened chest, which he had kept locked, as well as his clothing, in her room. She told him that she was suspicious that he was stealing from her because he would not possibly be able to afford so many things with the salary she was paying him. Ernst insisted that these accusations were based on nothing more than idle talk, which he considered slanderous. For this reason, Ernst indicated he would seek official help if she did not provide a certificate of his innocence or letter of recommendation to protect his good name and ensure future employment. At that, Ernst was immediately placed under house arrest until the evening of 15 Jan 1789, which he stated was witnessed by the three female servants. At this time, she offered him his belongings back, which he refused because this incident would affect his occupational advancement without an attestation.
At her deposition on 22 January 1789, Mrs. Brentano countered that she had been warned by many people, including her neighbor Senator Kellner, to be careful of her messenger because he was wearing first-rate clothing. For this reason, she asked her brother to accompany her in checking Ernst's room and she hired a locksmith to open the chest. She said he had come to her in poor circumstances, only received a minimal salary, and couldn't possibly have saved so much money.
On the 13th February 1789, Ernst's effects were delivered to the court. A listing of items contained within the chest found in the records, indicated the usual quantity of clothing for a person in those times, but 33 pairs of socks. Knowing that his father was a sock manufacturer explains the excess hosiery. Mrs. Brentano indicated that she wished the proceedings to be concluded as quickly as possible. Ernst was asked by the court if he wished to have the case further investigated, or if he would be satisfied with the return of his belongings. If he chose the latter, he would have to forgo the certificate of innocence he desired. Ernst claimed that Mrs. Brentano, through her mistrust and suspicion, had done him an injustice and would never be able to prove such, since he had obtained all of his belongings in an honest way. He said that the cash had been paid to him as lottery winnings by the Jew Aron in Büdingen. However, he also did not want this case to drag on, which if it became public, would negatively affect his good name, and would agree to have his belongings returned to him. Mrs. Brentano did sign a court statement to the effect that Ernst was innocent of all wrong doing.
Mrs. Brentano claimed it was of the kindness her heart that she did not press charges immediately and have Ernst arrested, but wished to give him the opportunity to prove his innocence. She admitted to having the chest unlocked and searching through its contents. In addition to clothing, he could not have purchased on his salary, she found cash, and a contract for a house purchased in Ernst's hometown of Michelau. She did write immediately to Johannes Appel, the member of the court in Michelau who had signed the contract. She stated that at the time of purchase, Ernst insinuated that he was given the money for the purchase by her. However, the letter from Mr. Appel stated that he had paid a small portion of the purchase price with the remainder being paid by his father, Adam Lapp. Mrs. Brentano also stated that at one point a pocket watch, wrapped only in paper, was delivered to Ernst via a neighbor. The neighbor could see that the address was in Ernst's own handwriting, pointing to the fact that he had it delivered to himself. In addition, Ernst had a new pair of pants, which he bragged to the other servants that he had purchased very cheaply because it had a burn hole in it. The tailor however said that Ernst had ordered this new pair of pants himself, and then came to him again to show him the burn hole. Mrs. Brentano claimed that in order to not cause a stir with such nice new pants, he had burned the hole into the fabric himself. In addition, at the time she first confronted Ernst he said to her that he had worked earlier for Mr. Beck in Büdingen and had saved the money there, and before that he had worked for Mr. Damker. Mrs. Brentano wrote to both parties. Mr. Beck denied having ever heard of Ernst, and Mr. Damker stated that Ernst had given him a large sum of money to keep safe, which he said was given to him by his father, a sock manufacturer, to purchase goods, and he also suspected Ernst of stealing a bar of chocolate from him. Mrs. Brentano understood however that the legal code did prevent one from accusing anyone based on rumor or slander alone, so did not take him to court until he did so first.
Since neither party wished to pursue the accusations, the court case was dismissed. Whether Ernst was guilty or not is still something to contemplate. Who was telling the truth and who was exaggerating the facts?7
In January 1792, Ernst had just become engaged and was thinking of starting a business. To accomplish this, he needed to apply for citizen's rights. In order to apply, one must prove legitimate birth by presenting a birth certificate, be a resident, own property, possess a certain amount of money, and a trade. Along with these, he needed to present a certificate of apprenticeship. His certificate of apprenticeship, dated 24 March 1784, was provided by the spice merchant in Büdingen where he had been apprenticed before coming to Frankfurt. Whereas Mrs. Brentano painted Ernst as a scoundrel during the court case, Johann Daniel Herrose described him as skilled, loyal, and diligent. On 8 February 1798 he received his citizenship and started his own spice business.14
Ernst married Dorothea Sophia Schneider, daughter of Johann Heinrich Schneider and Catharina Elisabetha Fischer, on 23 May 1793 at Frankfurt am Main, Hessen.2,4,10 At the time of his marriage to Dorothea, Ernst was employed as a businessman at Frankfurt am Main.15,5,16,17,8
On 21 April 1801 at 2 a.m., Ernst died at Frankfurt am Main of pneumonia, leaving Dorothea as a widow with four young children.5,15,10 He was buried on 22 April 1801 at Frankfurt am Main.5
In 1781, Ernst became apprenticed for three years to Johann Daniel Herrose, a spice merchant at Büdingen.12
On 19 June 1786, Ernst took a job as messenger for the widow of Joseph Brentano at Töngesgaße, Frankfurt am Main.13
Ernst pressed charges against his employer, Mrs. Brentano, in 1789, for theft of his belongings, whereupon she also counter-accused him of theft. His belongings, including considerable cash, were returned to him when the suspicion of his employer was proven to be unfounded and unprovable.
At the deposition dated 16 January 1789, Ernst said that he felt that Mrs. Brentano had trusted him in her household for several years, evidenced by the fact that in the summer of 1788 the Prussian General Von Lengefeld offered him employment. As an incentive to keep Ernst, who Mrs. Brentano considered to be a very reliable servant, in her employ, Mrs. Brentano increased his salary. Despite this, based on hearsay by neighbors, she apparently began to have suspicions that he may be stealing from her. On 11 Jan 1789, when Ernst returned home at 7 p.m. from church and then afterward visiting a good friend, he discovered to his great surprise that neither his chest nor his clothing was in his room. Mrs. Brentano called him to her and showed him his opened chest, which he had kept locked, as well as his clothing, in her room. She told him that she was suspicious that he was stealing from her because he would not possibly be able to afford so many things with the salary she was paying him. Ernst insisted that these accusations were based on nothing more than idle talk, which he considered slanderous. For this reason, Ernst indicated he would seek official help if she did not provide a certificate of his innocence or letter of recommendation to protect his good name and ensure future employment. At that, Ernst was immediately placed under house arrest until the evening of 15 Jan 1789, which he stated was witnessed by the three female servants. At this time, she offered him his belongings back, which he refused because this incident would affect his occupational advancement without an attestation.
At her deposition on 22 January 1789, Mrs. Brentano countered that she had been warned by many people, including her neighbor Senator Kellner, to be careful of her messenger because he was wearing first-rate clothing. For this reason, she asked her brother to accompany her in checking Ernst's room and she hired a locksmith to open the chest. She said he had come to her in poor circumstances, only received a minimal salary, and couldn't possibly have saved so much money.
On the 13th February 1789, Ernst's effects were delivered to the court. A listing of items contained within the chest found in the records, indicated the usual quantity of clothing for a person in those times, but 33 pairs of socks. Knowing that his father was a sock manufacturer explains the excess hosiery. Mrs. Brentano indicated that she wished the proceedings to be concluded as quickly as possible. Ernst was asked by the court if he wished to have the case further investigated, or if he would be satisfied with the return of his belongings. If he chose the latter, he would have to forgo the certificate of innocence he desired. Ernst claimed that Mrs. Brentano, through her mistrust and suspicion, had done him an injustice and would never be able to prove such, since he had obtained all of his belongings in an honest way. He said that the cash had been paid to him as lottery winnings by the Jew Aron in Büdingen. However, he also did not want this case to drag on, which if it became public, would negatively affect his good name, and would agree to have his belongings returned to him. Mrs. Brentano did sign a court statement to the effect that Ernst was innocent of all wrong doing.
Mrs. Brentano claimed it was of the kindness her heart that she did not press charges immediately and have Ernst arrested, but wished to give him the opportunity to prove his innocence. She admitted to having the chest unlocked and searching through its contents. In addition to clothing, he could not have purchased on his salary, she found cash, and a contract for a house purchased in Ernst's hometown of Michelau. She did write immediately to Johannes Appel, the member of the court in Michelau who had signed the contract. She stated that at the time of purchase, Ernst insinuated that he was given the money for the purchase by her. However, the letter from Mr. Appel stated that he had paid a small portion of the purchase price with the remainder being paid by his father, Adam Lapp. Mrs. Brentano also stated that at one point a pocket watch, wrapped only in paper, was delivered to Ernst via a neighbor. The neighbor could see that the address was in Ernst's own handwriting, pointing to the fact that he had it delivered to himself. In addition, Ernst had a new pair of pants, which he bragged to the other servants that he had purchased very cheaply because it had a burn hole in it. The tailor however said that Ernst had ordered this new pair of pants himself, and then came to him again to show him the burn hole. Mrs. Brentano claimed that in order to not cause a stir with such nice new pants, he had burned the hole into the fabric himself. In addition, at the time she first confronted Ernst he said to her that he had worked earlier for Mr. Beck in Büdingen and had saved the money there, and before that he had worked for Mr. Damker. Mrs. Brentano wrote to both parties. Mr. Beck denied having ever heard of Ernst, and Mr. Damker stated that Ernst had given him a large sum of money to keep safe, which he said was given to him by his father, a sock manufacturer, to purchase goods, and he also suspected Ernst of stealing a bar of chocolate from him. Mrs. Brentano understood however that the legal code did prevent one from accusing anyone based on rumor or slander alone, so did not take him to court until he did so first.
Since neither party wished to pursue the accusations, the court case was dismissed. Whether Ernst was guilty or not is still something to contemplate. Who was telling the truth and who was exaggerating the facts?7
In January 1792, Ernst had just become engaged and was thinking of starting a business. To accomplish this, he needed to apply for citizen's rights. In order to apply, one must prove legitimate birth by presenting a birth certificate, be a resident, own property, possess a certain amount of money, and a trade. Along with these, he needed to present a certificate of apprenticeship. His certificate of apprenticeship, dated 24 March 1784, was provided by the spice merchant in Büdingen where he had been apprenticed before coming to Frankfurt. Whereas Mrs. Brentano painted Ernst as a scoundrel during the court case, Johann Daniel Herrose described him as skilled, loyal, and diligent. On 8 February 1798 he received his citizenship and started his own spice business.14
Ernst married Dorothea Sophia Schneider, daughter of Johann Heinrich Schneider and Catharina Elisabetha Fischer, on 23 May 1793 at Frankfurt am Main, Hessen.2,4,10 At the time of his marriage to Dorothea, Ernst was employed as a businessman at Frankfurt am Main.15,5,16,17,8
On 21 April 1801 at 2 a.m., Ernst died at Frankfurt am Main of pneumonia, leaving Dorothea as a widow with four young children.5,15,10 He was buried on 22 April 1801 at Frankfurt am Main.5
Family: Dorothea Sophia Schneider b. 7 Jun 1772, d. 1 Mar 1840
- Johann Heinrich Lapp18,19,10 b. 4 Aug 1794
- Jacob Lapp8,20,10 b. 26 Oct 1795, d. 29 Aug 1802
- Georg David Lapp21,22,18,10 b. 31 Oct 1796, d. 8 Aug 1803
- Wilhelm Lapp+23,24,25,26,10 b. 13 Sep 1799, d. 30 Mar 1867
Citations
- [S865] Evangelische Kirche Wolferborn - Taufen 1711-1830 Seite 189 - Ernst Dieterich Lapp - 8 Jan 1764 - "d. 8t. Jan. - Ernst Dieterich - Eltern: Joh. Adam Lapp, Anna Margaretha - Taufpaten: Ernst Dieterich Spielmann."
- [S429] Evangelische Kirche Frankfurt - Heiraten 1788-1797, Kirchenbuch 17
Seite 384 - Ernst Dietrich Lapp und Dorothea Sophia Schneider - 23 Mai 1793
Maius
Proclamirt und Copulirt dahier in Franckfurt
Donnerstag den 23 do
In [ ] hoch venerirlichen Xlen con[ ]hi(?) de
16 nunc(?) [ ] Hl. Pfr. Starck in aedib(us) Pastor(alis)
Herr Ernst Dietrich, Bürger und Handelsmann
dahier, weyland Johann Adam Lapps,
gewesenen Einwohners und Strumpf-
Fabricantens zu Michelau in der Graffschaft
Wächtersbach nachgel. ehel. Sohn; und
Jungfer Dorothea Sophia, Johann Heinrich
Schneiders hiesigen Bürgers und Garnhänd-
lers 07 Jun. 1772 get. ehel. Tochter." - [S856] Evangelische Kirche Frankfurt - Heiraten 1826-1829 Seite 626, Nr. 229 - Wilhelm Lapp und Sophia Elisabeth Schmidt - 28 Okt 1829 - "Mittwoch den 28. Oktober 1829 - Lapp, H. Wilhelm hiesiger Bürger und Schlossermeister, den verstorbenen hiesiger Bürgers u. Handelsmanns, H. Ernst Dietrich Lapp und dessen noch lebende Ehefrau Dorothea Sophia, eine geb. Schneider ehel. Sohn Prot. 11. Octr nat: d. 13. Septbr. 1799 mit Jungfr Sophia Elisabeth Schmidt, von Schiltz gebürtig des weyl. Cantor Herrn Johann Jacob Schmidt u. dessen verstorbene Ehefrau Catharina Elisabetha einer geb. Henkel, ehel. Tochter nata daselbst d. 7. May 1829."
- [S4530] Rhineland, Germany, Lutheran Baptisms, Marriages, and Burials, 1533-1950 [database on-line], Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Heiraten 1792-1803
https://www.ancestry.com/discoveryui-content/view/…
Bild 96, Seite 56 - Ernst Dietrich Lapp und Dorothea Sophia Schneider - 28. Apr 1793
"Lapp, Herr Ernst Dietrich, Bürgr und Handels-
mann dahier, evangl. Johann Adam Lapps
gewesene Einwohners und Strumpf Fabrican-
tens zu Michelau in der Graffschafft Wächtersbach
nachgel. ehel. Sohn; und Jungfer Dorothea Sophia,
Johann Heinrich Schneiders hiesigen Bürgers und
Garnhandlers ehel. Tochter." - [S869] Evangelische Kirche Frankfurt - Sterberegister 1801-1802, Kirchenbuch 32 Seite 87 - Ernst Dietrich Lapp - 21 Apr 1801 - LAPP, Herr Ernst Dietrich, Bürger und Handelsmann; welcher d. 22 hui ca. früh um 2 Uhr an eine Lungen Entzündung verstorben, alt 36 Jahr, 3 Monat, 14 Tage - Cop: d 23 Mai 1793.
- [S858] Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Proklamationen 1829-1831, Kirchenbuch 24 Seite 139 - Wilhelm Lapp und Sophia Elisabeth Schmidt - 28 Okt 1829 - "1829 October - Proclamirte zu Frankfurt - Herr Wilhelm, hiesiger Bürgers und Schlossermeister, der verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Herren Ernst Dietrich Lapp, und dessen noch lebenden in 2ter Ehe stehenden Ehefrau Dorothea Sophia geborene Schneider ehelicher lediger Sohn, geb. den 13ten Sept. und Jungfer Sophia Elisabetha Schmidt des Kantors zu Schlitz Hr. Johann Jacob Schmidt und dessen verstorbenen Ehefrau Katharina Elisabetha geborene Henkel eheliche ledige Tochter geb. den 7t May 1805 zu Schlitz."
- [S2112] Anzeige des bei der Familie BENTANO dienenden Hausknechts Ernst Dietrich LAPP aus Michelau bei Büdingen über den Diebstahl seines Gepäcks, der seinerseits von der Witwe des Joseph BRENTANO wegen Diebstahls angezeigt wird, mit Erfassung seiner Habseligkeiten, darunter einer beträchtlichen Barschaft, die ihm zurückgegeben wird, als sich der Verdacht seiner Arbeitgeberin als unbegründet erweist, 9.891, 1789/44, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
Standard I (Akten):
Bestand: Criminalia
Bestandskürzel:
Signatur: 9.891
Bd.:
Bl/S:
Altsign.: 1789/44
Az.:
Titel: Anzeige des bei der Familie BRENTANO dienenden Hausknechts Ernst Dietrich LAPP aus Michelau bei Büdingen über den Diebstahl seines Gepäcks, der seinerseits von der Witwe
des Joseph BRENTANO wegen Diebstahls angezeigt wird, mit Erfassung seiner Habseligkeiten, darunter einer beträchtlichen Barschaft, die ihm zurückgegeben wird, als sich der
Verdacht seiner Arbeitgeberin als unbegründet erweist
Laufzeit: 1789
Datierung:
Personen: Brentano, Joseph; Lapp, Enrst Dietrich
Sachbegriffe: Hausknecht; Diebstahl
Orte: Michelau
Actum
Frankfurt dn 16. Janaur 1789
In Gegenwart
Des Herrn Criminal Rath Dris.
Siegler.
Erschiene Ernst Dieterich
Lapp, von der Michelau bei
Büdingen gebürtig und zeigte bechwerend an. Er
habe bereits bey der Wittib Brentano in der Dönges Gaße
seit dem 19. Juni 1786, als Aus-
läufer in Diensten gestanden,
und derselben während dieser
ganzen Zeit zuverläßig nicht
den mindesten Anlaß
weder mit seiner Aufführ-
ung noch mit seinem Diensteifer
unzufrieden zu sehn gegeben, son-
dern sich vielmehr so betragen,
daß gedachte seine Herrschaftlichen
als Er leztere Sommer bey dem
Preussischen Herrn General vom
Lengefeld als Bedienter Kommen
sollen - sogar seinen bis dahin
gehabten Lohn und seine Condition
verbessert habe um ihn bey
sich zu behalten.
Daß Er aber das bisherige
Zeitraum derselben verloren
haben müße, darum hätte Er
seit lezteren Sontag einen krän-
kenden Beweis erfaren, Dann
als Er Abends um 7 Uhr aus
der Kirche und von einem guten
Freund welchen Er besuchet
nach Haus gekommen; so hätte
Er zu seinem größten Er-
staunen, weder seine Kiste
noch seine Kleider mehr in
seiner Stube angetroffen,
sondern die Frau Brentano
hätte ihn vielmehr rufen laßen
und Ihm in ihrem Zimmer seiner
verschlossen gewesenen Kiste
wöhnet nebst seinen Kleidern
vorgewiesen, um zu Ihm gesagt,
daß sie Verdacht auf Ihn hätte,
Er müßte - weil Er so viele Sachen
und Geld besizze - ihr in ihrem
Hause vieles entwendet haben
ohne Ihn jedoch wieder hier-
von zu übergangen, noch ihren
ungerechten Verdacht auf mehr
als auf ein bloses laut Gerede
zu gründen.
Eine solche harte Behand-
lung hätte Ihn den Montag
darauf veranlaßet der
Frau Brentano welche Ihm auch
Kiste und Kleider nicht
wieder herausgeben wollen
zu sagen, daß Er sich desfalls
genötigt säyn wider sie
obrigkeitliche Hülfe zu suchen,
worauf sie aber solche Ver-
fügung gestroffen, daß Er
bis gestern Abend in ihrem
Hause förmlich durch den
Comptois Bedienten Vogt
gefangen gehalten worden,
welches Er durch diesen und
drey Mägde aus dem Haus je-
derzeit zu beweisen im Stande
sei.
Gestern Abend aber hätte
sie Ihn seines Hausarrests
entlassen, auch Kiste und Klei-
der wieder zustellen wollen,
allein Er habe beydes nicht an-
genommen, weil sie Ihm zu sei-
nem weitern Fortkommen ohne
Ursache ein ehrliches Attestat
versagt haben.
Er Comparent wolle
demnoch gehorsamst gebeten
haben, die Frau Brentano hier
zu von Obrigkeitswegen gerech-
test anzuhalten, auch ihm alle
sonst gebührende rechtlichte Ge-
nugthung wegen des Ihm zu-
gefügten Schimpfs von
derselben zu verschaffen.
Dimissus.
In Fidem
H. C. Roth
actuar vicar.
H. Siegler. [ ]
S5
Continuatum
d. 22. Januarii 1789
In Gegenwart
des Jüngern Herrn Bürger-
meisters Senatoris Doctoris
Schlosser und des Herrn
Criminal Rath Dris. Siegler.
Bei Gelegenheit der von
dem Brentanoischen Hausknecht
Lapp getanen denunciation
zeigte der Jüngere Herrn
Bürgermeister annoch an: am verwährenen Sonntag den
11. dieses habe er bei Herrn
Sen. Kellnern zu Nacht gespeichet,
und wäre anfänglich Herr
Sen. Kellner hinaus gerufen
worden, nach Verlauf von
etwa 5 Minuten aber wie-
der hinein gekommen und
habe ihn gerufen, sey diesem
nach, mit ihn, in das Vorzimmer
gegangen, wo die Brentanoische
Wittwe gerufen, und vor ihnen
beiden die Herrn. Sen. Kellner, schon
vorher erzählte Geschichte
dahin wiederholf habe: Sie
wäre von sehr viele Leu-
ten schon gewarnet, und er-
rinert worden auf ihren Aus-
läufer acht zu haben, massen
derselben sich, seit einiger Zeit,
vorzüglich heraus täte, und
nicht nur in Kleidern, sondern
auch in andern metiosis so
hielte daß er die Kosten
aus seiner Einname ohn-
möglich bestreiten könne.
Eben diese Warnung sich
auch damals an sie ergangen
und ihr so unheimlich worden
daß sie aus der Gesellschaft
worinnen sie gewesenen, nach
Haus gegangen ihren Bruder
mit genommen und die Sachen
des Ausläufers untersucht
hätte, da sie dem verschiedene
Gold- und Silber Sorten u. d.
gl. unter andern auch einen
Brief woraus ersichtlich
wäre daß er ein Haus
auswärts s. Dnus Referns glaubt
gehört zu haben um 300 f.
gekauft, und noch eine Uhre
zu kaufen aus den falschen
Ursache als ob ihm sein
Lohn zurükgehalten worden
sey, abegschlagen habe "
vorgefunden. Er wäre in
sehr armen Umständen
zu ihr gekommen, be-
käme bei ihr einen ge-
ringen Lohn, den sie auch
anzeigte, woran ihm aber
die Summe entfallen,
und könne also so vieles
Geld ohnmöglich mit Recht
haben". Da nur zumal
auch Herr Senator Kellner
als Nachbar, versichert,
daß der Brentanoische Aus-
läufer durch seinen Aufwand
wircklich Aufsehen verur-
sacht habe, so hätte er sie
gefragt: ob sie ihn arretirt
haben wolle! Sie hätte geant-
wortet, dadurch mache sie
ihn auf Lebenslang unglücklich
und wolle sie solches vorher
noch mit ihrem Bruder über-
legen" da Er denn die Er-
laubnis ihn arretiren zu
laßen gegeben habe. In-
dessen wäre nicht erfolget,
bis der Lapp, selbst sich
gemeldet, und die im Proto-
koll liegende Anzeige gethan
habe.
Sodann erschiene noe.
der Wittib Brentano Notarius
Jost, producirte die
sub No. 1. anliegende
Vollmacht und bate zugleich nomine seiner
Prinzipalin copiam des
in dieser Sache bis jezo
abgehaltenen Proto-
colle.
No. 1
Womit willfart und zu Beibringung
der Brentanoischen Er-
klärung hiernach terminus vor
8. Tagen anberaumt wur-
den.
In fidem
K. C. Rocht
actuar vicar.
Continuatum
d. 13. Februar 1789
In Gegenwart Ebendeselben
Registrirte man zuforderst
die Gegen-anzeige und Er-
klärung der Wittib Brentano
nebst deren vier Anlagen
sub. Nris 2.3.4.5.6 ad pro-
tocolum.
Nachdeme nun auch gestern
gedachte Brentanoischen Wittib
durch ihre Handlungs Bediente
Lorenz Henselen, die bis an-
hero in ihrer Verwahrung ge-
wesenen Effecten und Baar-
schafft ihres vormaligen Aus-
läufers und Hausknechts Ernst
Dietrich Lapps mit der münd-
lichen Erklärung auf das
Amt geliefert, wie sie wünsche, daß diese Un-
tersuchungs Sache so kurz als
möglich abgeschnitten und sie
dieses ihr höchst unangenehmen
Handels mit ihrem Hausknecht
ohne weiters entübrigt wer-
den möchte, zu welchem Be-
huf sie denn geschehen laßen
wolle, daß dem Lapp - wenn
er von seiner Forderung eines
Attestats über sein Ver-
halten abstrahiren würde, aus
wozu sie sich nicht entschließen
koennte - die von ihn aufs Amt
gelieferte Effecten und Baar-
schaften desselben an ihn so-
fort ausgeliefert werden
könnten;
So hat man von Amtswegen
und so mehr diesen Vorschlag
in betracht gezogen, da aus der
schriftlichen sub No. 2. anliegend
Erklärung der Brentanoischen
Wittib, die dem Lapp auf-
geburdete Verentrennung nichts
weniger als klar gewesen und
in dieser Hinsicht den auf vor-
gängiges Verfordern anjezo
erschienenen Lapp befragt:
Ob Er es darauf ankommen laßen
wollte daß die von seiner ehmaligen Brodherrschafft der Brentanoischen
Wittib wider ihn zum Erweis der ihm Schuld gegebenen Veruntrauungen
beygebrachte Umstände in nähre Untersuchung gezogen würde, oder
ob Er sich begnügen wollte, daß ihm ohne weiteres sein auf dem Amt befindliche
Effecten und Baarschaft minderum verabfolgt würden, in welch lezteren
Fall er jedoch auf das von ihm nachgesuchte Zeugnis seines Wolverhaltens
welches ihm die Wittib Brentano ein für allemal verweigern - Verzichtsleisten
müßte? - Wogegen zwar derselbe behauptet, daß ihm die Frau Brentano durch
den auf ihn geworfenen Verdacht einer Veruntrauung sehr Unrecht gethan, und
nimmermehr solchen zu erweisen im Stande seyn würde, indem er alles
das jenige was diesen Verdacht gegen ihn zu begründen hinreichend seyn
sollte, auf eine ehrliche und unsträfliche Weise bekommenn und nament-
lich vor einiger Zeit den größten Theil der bei ihm gefundenen Baarschaft
durch einen Lotterie gewinst von dem Juden Aron in Büdingen ausgezalt
erhalten habe. Jedoch wolle Er in Betracht dessen, daß seinem guten Namen,
eine längere Untersuchung dieser Sache, wenn es bekannt würde daß
einen solche wieder ihn auf diesem Amt vorsein(?) - an seinem fernen
Fortkommen hinderlich seyn koenne - von allem [weiteren?] auch
selbst von einem Attestat abstrahiren, und sich gefallen laßen
daß diese Untersuchung [__stiret]und ihm seine Sachen ausgeliefert
würden.
Man hat sofort dem Lapp seine sämtilche hier befindliche
Effecten und Baarschaft gegen die Reb.
No. 7 befindl.
Quittung. No. 7
wiederum ausgeliefert und ihn
praenia praetectione huius protocolli dimittirt.
In fidem
K. C. Roth
Actuar Vicar
H. Siegler [ ]
1789 No. 44
Peinl. Verhör Amts Protokoll
vom 16.22.Januar vom
13. Februar 1789
Den puncto furti angeklagten Bren-
tanoischen Bedienten Ernst Dieterich
Lapp von der Michelau bey Büdingen
gebürtig betreffend.
Mit Anlagen sub. Nois. 1.2.3.4.5.6.7.
Hochlöblicher Verhör-amt!
Schon aus demjenigen
was des wohlergirenden
jüngeren Herrn Bür-
germeisters Wohlgebohrne,
zur Lappischen Denunication
unterm 22ten. curr. zu re-
feriren hochgeneigtest
gerechtet haben, wird
dieses hochlöbliche Amt
die Scheinung und Ge-
wißenhafttigkeit mit
welcher ich gegen den Lapp
zu Werck gegangen
bin, sattsam ersehen,
dann da gedachten Herrn
Bürgermeisters Wohlgebohrne,
die Umständen und das
Zeugniß des Herrn Senatoris
Kellner, eines so glaubhaf-
ten Nachbarn, über den bösen
Leumuth des Gegners
vor erheblich genug ermessen
haben, um den Lapp arre-
tiren zu laßen, so war es
gewißlich nur eine Folge
meines übertrieben zärt-
lichen Gewißens daß ich
dem Gegner noch
Zeit laßen wollte, mir
seine angegliche Un-
schuld darzulegen.
Daß aber ein Hausknecht
der seit dem Juny 1786 bey
mir vor einen Jahrlohn
von 40 f. und seit 6 Mo-
nathen von 46 f. gedient
durch wie mein sonsti-
ges Gesind weiß nur
gar geringfugige Haab-
seeligkeiten in mein
Haus gebracht, mir
auch während seiner
Dienstzeit niemahlen
von irgend einem ihn
betroffen haben den außer-
gewöhnlichen Glücks-zu
falle, einige Eröffnung
gethan, vielmehr sich
sogar bemüht hat, sein
Verhältnismäsig beträcht-
liches Vermögen vor
mir, eben so wohl als den
größten Theil seiner
Kleidungsstücken
zu verbergen, das sage
ich dieser Mensch der noch
überdem nach dem ein-
mühtigen Urteil mein-
ner Nachbarn, eines
in meinem Hause ge-
triebenen Unterschleifs
höchstverdächtig worden
endlich auch mir ver-
dächtig werden müßen,
war wohl ganz na-
türlich und steht sich
eher darüber zu Ver-
wundern, daß es
nicht früher geschehen
ist.
Ich läugne dahero
zur nicht, daß ich in
beysegn meines
Buchhalters
Vogt die Kiste des Lapp
durch einen Schloßer
aufschliesen laßen,
in der redlichsten Ab-
sicht mich von der
Schuld oder Unschuld
des Klägers zu über-
zeugen, glaube aber
daß nachfolgende Um-
ständen, nicht nun die-
sen des jüngeren Herrn
Bürgermeisters Wohlgebohrnen
bereits angezeigten Vor-
schritt rechtfertigen,
sondern auch dieses
Hochlöbliche Amt ver-
anlaßen werden, ge-
gen den Lapp mit recht-
lichen Untersuchung
ex officio vorzuschreitten.
Schon gedachter [maasen?]
hat Lapp
1.) nur geringfügige
Haabseeligkeiten in
mein Haus gebracht,
und
2.) jährlich nun 40 f.
und im lezten halben
Jahr 23 f. Lohns em-
pfangen wovon
er nach Abrechnung
der nothdürftigsten
Kleidung, Schuh, Wasche
ganz ohnmöglich Ka-
pitalire sammlen,
ja nicht einmal
3.)einen Kleiderpracht
bestreiten können,
der alle Nachbarn
aufsehend, und ihn
bey ganz un-__te
reßirten Persohnen,
einer Untertreue
verdächtlich gemacht,
sich aber durch die in
bester Meynung
unternommee Durch-
suchung seiner Kiste,
um so mehr
4.) bestärckt hat, als sich
darinnen nicht nur
a.) ein original Kauf-
brief vorgefunden
wornach derselben im
October anni praeter
in seiner Heymath
ein Haus vor und
um 240 f. erkauft,
und daran anfäng-
lich 30 f. abgelegt, nach
der Hand aber, und
wie ich aus der da-
runter befindlichen
Quittung ersehn
auch daraus wahr-
scheinlich wird, daß
Er gegen Neujahr
von mir Urlaub ge-
nommen um
seine Heymath zu
besuchen, gänzlich
bezahlet, darbey aber
b.) in seiner Heymath
vorgegeben hat, als
ob ihm das Geld, dar-
zu von mir wäre
vorgeschoßen worden,
welches aus der ori-
ginal Anlage sub. Num. 1.
höchst wahrscheinlich wird
weilen ich nemlich aus
gemeldeten Kaufbrief
ersehen hatte, daß der
Kauf vor dem Gerichts-
Schöffe Johannes Appel
geschloßen worden, so
schrieb ich deßfalls an den-
selben, um Nachricht,
welche Bewandniß
es darmit habe, ohne
von weitem her einer
Forderung zu gedenken,
und dieser Mann ant-
wortete wie dannoch
sogleich, daß das Haus
wie vor meine For-
derung verschrieben
worden konnte, wor-
aus folgt, daß der
Lapp damahlen vor-
gegeben haben müßte
als ob ich ihm das
Geld gäbe, und be-
mercke ich nur hier
bey daß die 30 f. zwar
als Angabe ein Kauf-
brief stipulirt nach-
hero aber (wie die
Quittung ausweiset)
es mag wohl seyn ohne
Vorwißen das Appel,
der ganze Kauf-
schilling bezahlt
worden sey.
8.)Auserdem aber be-
fand sich in der Kiste
ein baaren Betrag
von f. 175.300 und
d.) ein solche ansehn-
liche in der Anlage
sub. Num. 2. specificirte
Menge von Westen, Strümp-
fen, und sonstigen
beträchtlichen Werth
habenen Sachen als
groß silbernen Schnallen
daß jedermann die Un-
möglichket des Erwerbs
eines solchen Betrags
von einem so unbeträcht-
lichen Jahrlohn mit
Händen greifen kann.
Besonders auffallend
und Verdacht bringend
sind noch der Umständen
daß
e.) Gegner den größsten
Theil dieser Kleidungs Stücken
vor mir sorgfältig zu
verbergen gesucht,
und
f.) Vor einiger Zeit durch
einen in meiner Nach-
barschaft an dem Maul-
beerhoff haltenden
Schiebkarcher sich eine
in blosen Pagier ein
gewickelte Sackuhr un-
ter dem Vorwand, als
habe der Büdinger Bote
solche abgegeben, un-
ter seiner Addresse brin-
gen laßen während doch
mein Bedienter nicht
nur mit Augen ge-
sehen hat, daß die Addresse
von des Lapp eigenem
Hand gewesen und über-
haupt niemand glau-
ben wird, daß man
eine Sackuhr in einem
Verpittschirten Papier
dem Bothen mitgeben
wurde, sondern auch der
gedachte Schiebkärchen selb-
sten nicht läugnen kann,
daß der Lapp diese Uhr
ihm selbsten zu gestellt
habe
ferner hat
g.) der Lapp vor nicht lan-
gem [Manschesterne (?)]
neue Beinkleider auf
das Comtoir gebracht,
und gegen meine Leu-
the vorgegeben, als ob
er solche einem andern
vor 3 f. abgehandelt habe
weilen jenem von ohn-
gefehr ein Brandloch hin-
eingekommen sey, wohin
gegen der Schneider aus-
sagen wird, daß er ihm
diese Beinkleider neu ge-
macht, und Lapp gleich
darauf wieder zu ihm ge-
kommen, und ein ihn
betroffenen Unfall unter
Vorzeigung des Brand-
lochs, geklagt habe. Nun
um kein Aufsehens zu
erwecken hat er also
diese Loch selbst hin-
ein gemacht, um Vor-
geben zu können, er habe
solche Wohlheit erkauft.
Welcher Redliche wird so
handlen? Gleich dann
h.) der Lapp als ich ihn
nach Eröffnung seines
Coffres zur Rede sezte, vor-
gegeben eines Theils, daß
er bey einem Herrn Beck
zu Büdingen gedient,
und sich dorten gespahrt,
und anderetheiles daß
er schon vorhin bey Herrn
Damker und Clare Geld
gehabt habe, während
doch nach der Anlage
sub num 3. dieser Beck
von ihm nichts wißen
will, und der Brief
sub num 4. noch ver-
dächtigere Umständen
und offenbahre Intriguen
des Lapp zu Tage legt.
und jedermann über-
führen muß daß es mit
denen Verhältnißen und
Umständen dieses Men-
schen der allem An-
scheine nach noch sehr
jung ist, also noch nicht
viel erworben haben kan,
deßen ohngeachtet aber
ein beträchtliches Vermö-
gen jähligen und
heimlich hinter sich hält,
derbey aber Woher und
wie Er zu demselben
gekommen, auf eine
Widerspruchs freye
Weise nicht anzugeben
weiß, nicht richtig seyn
müße, so sogleichen und
i.) da ich denselben über
meine Gewölber frey
und unbeobachtet gehen
laßen, einem untreu-
en Dienstbothen aber
nach der Beschaffenheit
jener Waaren, die
sich darinnen befin-
den, gar leicht mög-
lich ist, mir täglich
vor 50 f. und drüber
auch nur v. g. an
seinen Spinnerey Waaren, in dem
Sack fortzuschleppen,
ich densolben eben sowohl
als meine sämtlich Nach-
barn in den Verdacht der
begangenen Untreue
nehmen und so lange
behalten müßte, bis er
gründlich dargethan
haben wird, auf welche
Weise derselbe zu die-
sem Vermögen und
zeitherigen Aufwand
gekommen sey.
Ich habe mich demnach
an dem Gegner nicht ver-
gangen, dann selbst die
P. H. Gerichts-Ordnung
Art. 19. 24 et 43 in fine
ist auf meiner Seithen
und nach dem Art. 25.
ist ein Gerücht und Bö-
ser Leumuth der nicht von
Frieden oder leichtfertigen
Leuthen kommt, wohin meine
Nachbaren gewisslich nicht zu rech-
nen sind, schon ein gemeiner
Angewohn und Anzeigung
einer Mißerthat, und so
gewiß es eines Dienst-
bothens Schuldigkeit
bleibt seiner Brodherr-
schaft allen Argwohn
zu benehmen und
Rechenschaft von sei-
nen innhabenden
Vermögen öffentlich
zu geben, so gewiß
kann der Brodherrschaft
nicht verüblet werden,
wenn solche bey so gegrün-
deter Veranlaßung, des
Gesinds Kisten und Coffres
visitiret als welche Befug-
niß die potestas domi-
nica unter sich begreift
nicht allein zum
Vortheil der Brodherrschat
sondern des Gesindes
selbsten weilen erstere
dadurch in den Stand
versezt wird des leztere
Verdienst der Treue
einzusehen.
Unwahr aber ist es, wann
Lapp vorgiebt ich hätte
ihn in meinem Hause
gleichsam gefangen gehal-
ten während ich doch ausser
der entzogenen Befug-
niß meine Gewölber
zu besuchen ihm alle
Freyheit aus und ein
zu gehen gelaßen, auch
anfänglich die Auslie-
ferung seiner Sachen
offerirt nachhero aber
wegen an wie verlang-
ten Attestes- welches
ich bewandten Umständen
nach nicht geben kan -
mich eines andern
besonnen und vor
rathsamere gehalten
habe, die Sache gebüh-
re und anzuzeigen
worunter er mich
dann zu praeveniren
gesucht hat.
Einem Hochlöblichen
Amte überlaße ich nun
gänzlich diese Sache
weiter zu untersuchen
und die Lappischen Gelder
Effecten, und Briefschaf-
ten von mir hochgeneig-
test in Empfang nehmen
zu laßen, mit der ge-
horsamsten bitte
den Gegner mit
seinem Gesuch um
ein Attestat und Ver-
weyentliche(?) Genugthuung
gerechtest abzuweisen.
Desupers
Einer Hochlöblichen Verhör-Amtes
ganz gehorsamte
Joseph Brentano Wittib
prahl. d. 30. Jan. 1789
Num 2
An
Ein Hochlöblicher Verhör-Amt
Ganz gehorsamste Gegen Anzeige
und Erklährung
Mein
der Brentanoischen Wittib
ad causam
a
meine gewesenen Hausknecht Lapp
Cum adjtis sub. num. 1.2.3.4.
Hoch Gelehrt [ ]
Weil Sie noch nicht haben will von dem Ernst Lob
So soll Sie dos gekauft Hauß zur Versuchung haben
weil es noch nicht von schrieben ist und vom das nicht
hin gelaut so ist sein Vatter als Adam Lob noch von
von megen das sie sich an seinem Vatter bezahlt magen
kann, das wann er allen falß auß Dienstgehen solte
sind es nicht bezalt hate sind das sie Wahrheit ist
das Ernst Lob dem Konrath Stürtz sein Hauß hat
abgekaufft solches [hierso?] 240 [ ] ab gekaufft und
Ernst Lob hat 30 [ ] dan auf begezahlet welches ich
unterschrieben mith der wahrheit bescheinigen und
bezeuge
deren ergebensten Diener
Johannes Appel, Gerichtsschöff
Michelau d. 14 Januar 1789
Weil ich nicht zu Hauß wahr so hat
der Bote auf mich [ ] worden.
Anlage Sub Num 1
zur
Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige ud. Erklärung
der Brentanoischen Wittib ad causam
a.)
meinen gewesenen Hausknecht Lapp
Num. 3
Verzeügnis
War sich bey Entlaßund seines Dienstes das als
Hauß Knecht bey mir gestandenen Ernst Lapp von
Michelau bey Büdingen, Theils an Baaren Geld, Pappiere
und Kleidungs Stücken ohne was er an seinem Leibe hatte
vorgefunden hat.
Einen von Johannes Appel Gerichtsschöff zu Michelau auf
74 Blat ausgefertigten Haus Conract d 24 8ber 1788
über ein Hauß daselbst welches Ernst Lapp für 240
erkauft von Conrad Stürtz ist als bezahlt unterschrieben.
an Geld 43 Stück Neun Thaler
2 do. Conv. Thl
1 doppelte Schild Luisdor
E 30 an 6 bz Stück
An Kleidung
Ein gräu Tüchen Manns Rock
1 blau zeugener do.
2 Felz Nappen
1 aufgeschalge Hut
2 runde Hüte
33 Paar Diverse Leinene, Baumwollene Strümpfe
1 do. [ ] gestreifte ganz neue seidene Strumpf
16 H__
9 Baum Wollene Nacht Nappen
1 neu seiden Hats Tuch
1 altes do.
2 wieße Hats binden mit Spizges angebend nicht seyn [ ]
5 Sack Tücher
2 Paar Schwarz zeugeren Hosen
1 do. [ ] Hosen mit Weste
2 Paar alte Hosen
1 unter do
3 farbigste manschasteren Westen
1 seidene do.
2 gastreichte Baumwollen do
1 Biberen do
2 Tücheren do
2 do. Camisölger mit Ermal 1 weis 1 Braunes
1 Rest-Libar zu einer West
1 Paar grose silberne Schuh Schnallen
1 do. Compositus
2 Paar neue Schuh
3 do. Getragen do.
1 Spiegel
2 Stöckgar
1 Kleider Bürste
Anlage sub num 2
zur
Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige u. Erklärung
Mein
der Brentanoischen Wittib ad Causam
a.
meinen gewesenen Hausknecht Lapp
Num. 4
Büdingen d 13 Jan. 1789
Hochgeehrtster Herr!
Ich weiß mich nicht zuerinnern, daß je ein Ernst Lapp
bei mir in Diensten gestanden hat, ich weiß [ ]
also auch keine nähern Auskunft von den [ ]
diese Menschen zugegen - alles was ich in der kürze
erfahren habe können, ist, daß sich auf der Michelau eine
Stunde von hier ein Mann Dienstes Nahmens, welcher
ein Strumpfwirker ist befinden soll, welcher auch einen
Sohn im Erfurth in Diensten hatt. Solte ich nun nach
was häher von diesen Menschen erfahren und Ihnen
mit der weiteren Nachricht gedient seyn, so stehen sehr
zu Diensten. So wie ich die Ehre habe mich Ihnen zu
empfelen und mit aller Hochachtung zuseyn.
Carl Beck
Anlage sub num 3
zur Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige Erklärung
Mein
der Brentanoischen Wittib ad Causem
a. meiner gewesenen Hausknecht Lapp
Num 5
Grünbach d. 16ten Jan. 89
Hochedelgebohrner,
Insonders Hochgehltester Herr!
Es ist wahr daß mir der Ernst etliche Tage nach seinem Eintritt
in E. Dienste Geld aufzuheben gegeben hat, welches sich
seiner Ausage nach auf 160 fl. [belirt?], und auf meine Frage
woher er es hätte und was er mit soviel Geld bey sich häte?
Hat er mir geantwortet: Sein Vatter hätte diesen geschickt
um Waaren dafür eingekaufen, worauf ich seinen Vatter
für einem Krämer hielte, und dem Ernst etliche Tage nachher-
sein Geld wieder einhändigte, wie ich glaubte, um seinem
Vatter die bestellten Waaren dafür zu schicken, und habe
fernerhin mich nicht mehr darum bekümmert. Volpert und
ich haben aber grose Nascherei nach süsen Sachen als [Postallte(?)]
Syrup pp. an ihm gemerkte, und zu der Zeit wie Cense(?)
zu Hamburg war, und [ ] [ ] perpetun
fehlte diesem einmal eine Tafel Chocolade, wovon
nach unserer genauesten Untersuchung der Verdacht
auf dem Ernst blieb, solche er es auch leugnete. Ich habe
E.C. dieses umsoweniger izt verschweigen wollen, als es
damahlen mir für Verläumdung wäre gedeutet worden, in dem
er durch seine schmeichelhaffte Deinstknechtigkeiten ziem-
lichem Credit stand, jezo aber zu Beleuchtung seiner Treue
einiges Licht geben kann.
Von H. Frieß ist nicht viel zu hassen, er ist wie Sie
wissen werden in Monstadt und sein noch hier befindliches
Hauß welches auch noch nicht eine Minute sein eigen war ist
bey weitem nicht soviel werthes er hier schuldig ist, um
alle Nachrichten von ihm lauten noch überdies sehr klaglig.
Haben Sie die Gewogenheit Dero Werthaften Familie
mich auf das ergebenste zu empfehlen und zu versichern
laß ich jederzeit mit allen Empfindungen der Dankbar-
keit, mich an die Zeit so ich in Vero Dienst und Hauß zu
gebracht habe, und an die Güte so ich genossen habe auf
das lobhaffteste erinnern werde. Mit der voll kom-
mesten Hochachtung habe die Ehre zu seyn.
Euer Hochedelgeboren
Gehorsamster D
Müller
Anlage sub num 4
zur
Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige Erklärung
Mein
der Brentanoischen Wittib ad Causam
meinen gewesenen Hausknecht Lapp
Num. 6
Dasß Ein hochlöbl. Prin. Verhör Amt mir Endes
Unterschriebenen die von meiner ehmaligen Brod-
herrschafft der Wittib Brentano abgelieferte mir
zugehörige sämtliche Effecten und Baarschafft heute
wiederum extradirt habe, solches habe hiermit be-
scheinigen wollen Ffrurt. den 14. Februar
1789
Ernst Diedrich Lapp. - [S867] Evangelische Kirche Frankfurt -Taufen, Kirchenbuch 45, 1795-1796 Seite 226 - Jacob Lapp - 26 Okt 1795 - "October 1795, Mittwoch d 28, Lapp Herr Ernst Dietrich Bürger und Handelsmann, dann Frau Dorothea Sophia dessen Eheliebste, geb. Schneider einen d 26 hui. c. a. Nachmittags um 3-4 Uhr geb. Sohn, Jacob, hub Jacob, Johann Heinrich Götz, Bürger, Packer und Mineralischem Wasserhändlers Söhnlein. + d 1 Sept 1802."
- [S2254] Lapp, Ernst Dietrich (Handlungsbeflissener) - Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts als Handelsmann, Ratssupplikationen, Signatur 1.793, Band 1, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
Seite 148
Hochwohl und Wohlgebohren
Gestrenge Rat und Hochgelehrte
Wohlfürsichtige, Hoch und WohlWeiße
Insonders Großgünstig Hochgebie-
tende und Hochgeehrtete Herren
Herren Bürgermeister und Rath!
Ev. Hoch Adlich Gestrengen und herr-
lichkeiten habe hierdurch unterthänigst
vorzutragen nicht ermangeln wollen,
daß ich mich, mit Dorothea Sophien
Schneidern, einer Tochter des hiesi-
gen Bürgers und Garnhändlers Jo-
hann Heinrich Schneiders ehelich
versprochen habe, in der Absicht
mich da ich die Handlung erler-
net, hier als Handelsmann zu
etabliren.
Ich bin in dem Graf-lich
Isenbürgischen gebohren ...
ner Leibeigenschaft unterworfen
und wurde bei der vorhergehen-
den Untersuchung, auf löbl ...
zungs-Amt, mich in allem, ..
glaubwürdigen Documenten ...
länglich legitimiren.
An Ew. HochAdlich Ge...
Seite 149
gen und Herrlichkeiten, ergehet
demnach mein gehorsmates Bitten,
mir das Bürgerrecht als Handels-
mann gnädigst zuerteilen.
Der ich in Anhoffung gnädigster Willfahrung verfarre.
Ew. Hochadl. Gestr. und Herrl.
unterthäniger
Ernst Dietrich Lapp
Lectum in Senata d. 31. Jan 1793 et conclusum
An Löbl. Schatzungs Amt zur unsere Untersuchung.
Procl. d. 28. Jan 1793
Unterthäniges Memoriale
und bitten
mein
Ernst Dietrich Lapp
der Handlung Beflissenen
um das Bürgerrecht
Seite 150
Actum Schatzungs
Amt den 2ten Febr. 1792
Procl. Domino Senatore
Stock
Ernst Dietrich
Lapp, der Hand-
lung Beflißene
welcher wegen
nachgesuchten
Bürgerrechts als
Handelsmann
per Concl. ocmpl
Senatm de. 31. Jan.
a.c. anhero zur
Untersuchung
verweisen wer-
den, producirte
einen von der
Gräflich Yßen-
burgischen Canz-
ley zu Wächter-
bach unter den
14. Jan 1793 Ap..
__sirten Extra(?)
aus dem Tauf-
buch zu Wolferborn, aus w..
ersichtlich, das
er den 8. Jan 1764
von Johann Adam
Lapp und dessen
Ehefrau ehelich er-
zeugt und gebohren.
Ferner einem
von dem Herrn
Grafen zu
Yßenburg ein-
genhändig ...
scheinbaren Mo..-
numission Sch..
__d. Wächtersbach
d. 4. Jan. 1792(?)
Seite 151
Besage deßen
er der Leib-
eigenschaft ent-
laßen worden.
Endlich Lehr-
brief von H.
Johann Daniel
Herrose, Spezerey-
händler zu Büdingen d. d.
24. Mart. 1784
Vermöge __
er bey dem
selben die Hand-
lung ordent-
lich erlernet.
Zeigte dabey
ferner gehor-
samst an Er
bekenne sich
zur Reformirten
Religion __
seyn noch ___
nun umhero da-
mit das hiesige
Bürgers und
Garnhändlers
Johann Heinrich
Schneiders Tochter
Dorothea Sophia
ehelich versprochen
Er habe 500f.
im Vermögen
und wolle sich
hier als Händels-
mann etabliren
bote unter
thänigst ihm das
Bürgerrecht als
Handelsmann
gnädigst zu er-
theilen.
Resol.
Adampl. Senatu
In Fidem
____
Schatzungs___
Lectum in Senata d. 5. Febr. 1793 conclusum
Erga solita praestanda, wird Supplicant
mich dem nachgesuchten Bürgerrecht als Hand-
delsmann willfahrt, es wird jedoch durch
___ ___ er mit Spezereyen handeln will
löbl. Rechnery Amt
anzumelden.
uiravit die 8. Febr. 1793
Praes. d. 4 Jan. 1793
Schatzungs Amts Protocol
vom 2. Febr. 1793
Ernst Dietrich Lapp
der Handlung Beflißene
Um des Bürger
recht als Handels-
mann
mit anleigenem
Lehrbrief
Retenta copia wurde des
Original zurückgegeben.
Seite 154
Copia
Demmach Ernst Dietrich Lapp, des
Adam Lapp, als Unterthan, des hoch-
gebohrenen Reichs-Grafen, Wächters-
bach, Yßenburg und Büdingen; Ehe-
licher Sohn, gebürtig von der Michel-
au, 20. Jahr alt, und mitler Statur;
Bey mir Kauf und Handelsmann,
in Büdingen, 3. Jahr in der Lehr-
gestanden, und sich solche Zeit geschickt
treu, fleißig, so wie es einem
Liebenswürdigen Jüngling zukommt,
verhalten hat.
Nachdem sich aber gedachter Lapp
entschlossen, sein Glück in Handelstät-
ten Deutschlandes, oder anders wo, zu
suchen, und sein Leben durch Beystand
des höchsten, dieser Edlen Kunst auf-
zu Opfern.
Also wird zur Bestättigung
der Wahrheit, solches von mir ein-
genhändig unterschrieben, und ...
meinem beygedruckten Siegel
Attestieret.
Büdingen den 24ten Merz 1784
Johann Daniel Herrose
Spezereyhändler
von Büdingen. - [S3125] Familienatteste der Stadt Frankfurt am Main, Buchstabe L, Band 101-150, https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSGD-2ZR
https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSGD-2ZD
Nr. 148 Ernst Dietrich Lapp und Dorothea Sophia Schneider
"Lapp - Lehr
Nach den allhiesigen Haupt Kirchen
Registern wurde
Herr Ernst Dietrich Lapp, Bürger &
Handelsmann
weyl. Joh. Adam Lapp, gewes. Strumpffabers
[ tens] zu Michelau ehel. Sohn
Copl. 23 May 1794 mit S. 384
Jgfr. Dorothea Sophia Schneider
des Bürgers u. Garnhändlers Johann
Heinrich Schneider ehel. Tochter
Bapt. 7 Juny 1772
wovon
Maritus 21 April 1801 verstorben
uxor aber als anderweit verehelichte
Lehr am Leben.
Ausweißlich der eingesehenen Geburts
Registern finden sich
aus gedachten Lappischenshe
Dect 1793-1801
nachfolgende Kinder
verzeichnet
1.) H. Johann Heinrich Lapp
nat.2. Aug. 1794 S. 851
2.) Jacob Lapp
nat. 26 Okbr. 1795 S. 226
+ 1 Septbr. 1802
3.) Georg David Lapp
nat 31 Oktbr 1795 S 535
+ 10 August 1803
4.) Herr Wilhelm Lapp, Bürger & Schlossermstr.
nat 13 Sept. 1799 S 206
Copl. 28 Okt 1829 mit
Jgfr. Sophia Elis. Schmidt von Schlitz
nat 7 May 1805
Extrahirt FFrt a/M 21 August 1830." - [S865] Evangelische Kirche Wolferborn - Taufen 1711-1830 Seite 189 - Ernst Dieterich Lapp - 8 Jan 1764 "d. 8t. Jan. - Ernst Dieterich - Eltern: Joh. Adam Lapp, Anna Margaretha - Taufpaten: Ernst Dieterich Spielmann."
- [S2254] Lapp, Ernst Dietrich (Handlungsbeflissener) - Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts als Handelsmann, Ratssupplikationen, Signatur 1.793, Band 1, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
Seite 148
Hochwohl und Wohlgebohren
Gestrenge Rat und Hochgelehrte
Wohlfürsichtige, Hoch und WohlWeiße
Insonders Großgünstig Hochgebie-
tende und Hochgeehrtete Herren
Herren Bürgermeister und Rath!
Ev. Hoch Adlich Gestrengen und herr-
lichkeiten habe hierdurch unterthänigst
vorzutragen nicht ermangeln wollen,
daß ich mich, mit Dorothea Sophien
Schneidern, einer Tochter des hiesi-
gen Bürgers und Garnhändlers Jo-
hann Heinrich Schneiders ehelich
versprochen habe, in der Absicht
mich da ich die Handlung erler-
net, hier als Handelsmann zu
etabliren.
Ich bin in dem Graf-lich
Isenbürgischen gebohren ...
ner Leibeigenschaft unterworfen
und wurde bei der vorhergehen-
den Untersuchung, auf löbl ...
zungs-Amt, mich in allem, ..
glaubwürdigen Documenten ...
länglich legitimiren.
An Ew. HochAdlich Ge...
Seite 149
gen und Herrlichkeiten, ergehet
demnach mein gehorsmates Bitten,
mir das Bürgerrecht als Handels-
mann gnädigst zuerteilen.
Der ich in Anhoffung gnädigster Willfahrung verfarre.
Ew. Hochadl. Gestr. und Herrl.
unterthäniger
Ernst Dietrich Lapp
Lectum in Senata d. 31. Jan 1793 et conclusum
An Löbl. Schatzungs Amt zur unsere Untersuchung.
Procl. d. 28. Jan 1793
Unterthäniges Memoriale
und bitten
mein
Ernst Dietrich Lapp
der Handlung Beflissenen
um das Bürgerrecht
Seite 150
Actum Schatzungs
Amt den 2ten Febr. 1792
Procl. Domino Senatore
Stock
Ernst Dietrich
Lapp, der Hand-
lung Beflißene
welcher wegen
nachgesuchten
Bürgerrechts als
Handelsmann
per Concl. ocmpl
Senatm de. 31. Jan.
a.c. anhero zur
Untersuchung
verweisen wer-
den, producirte
einen von der
Gräflich Yßen-
burgischen Canz-
ley zu Wächter-
bach unter den
14. Jan 1793 Ap..
__sirten Extra(?)
aus dem Tauf-
buch zu Wolferborn, aus w..
ersichtlich, das
er den 8. Jan 1764
von Johann Adam
Lapp und dessen
Ehefrau ehelich er-
zeugt und gebohren.
Ferner einem
von dem Herrn
Grafen zu
Yßenburg ein-
genhändig ...
scheinbaren Mo..-
numission Sch..
__d. Wächtersbach
d. 4. Jan. 1792(?)
Seite 151
Besage deßen
er der Leib-
eigenschaft ent-
laßen worden.
Endlich Lehr-
brief von H.
Johann Daniel
Herrose, Spezerey-
händler zu Büdingen d. d.
24. Mart. 1784
Vermöge __
er bey dem
selben die Hand-
lung ordent-
lich erlernet.
Zeigte dabey
ferner gehor-
samst an Er
bekenne sich
zur Reformirten
Religion __
seyn noch ___
nun umhero da-
mit das hiesige
Bürgers und
Garnhändlers
Johann Heinrich
Schneiders Tochter
Dorothea Sophia
ehelich versprochen
Er habe 500f.
im Vermögen
und wolle sich
hier als Händels-
mann etabliren
bote unter
thänigst ihm das
Bürgerrecht als
Handelsmann
gnädigst zu er-
theilen.
Resol.
Adampl. Senatu
In Fidem
____
Schatzungs___
Lectum in Senata d. 5. Febr. 1793 conclusum
Erga solita praestanda, wird Supplicant
mich dem nachgesuchten Bürgerrecht als Hand-
delsmann willfahrt, es wird jedoch durch
___ ___ er mit Spezereyen handeln will
löbl. Rechnery Amt
anzumelden.
uiravit die 8. Febr. 1793
Praes. d. 4 Jan. 1793
Schatzungs Amts Protocol
vom 2. Febr. 1793
Ernst Dietrich Lapp
der Handlung Beflißene
Um des Bürger
recht als Handels-
mann
mit anleigenem
Lehrbrief
Retenta copia wurde des
Original zurückgegeben.
Seite 154
Copia
Demmach Ernst Dietrich Lapp, des
Adam Lapp, als Unterthan, des hoch-
gebohrenen Reichs-Grafen, Wächters-
bach, Yßenburg und Büdingen; Ehe-
licher Sohn, gebürtig von der Michel-
au, 20. Jahr alt, und mitler Statur;
Bey mir Kauf und Handelsmann,
in Büdingen, 3. Jahr in der Lehr-
gestanden, und sich solche Zeit geschickt
treu, fleißig, so wie es einem
Liebenswürdigen Jüngling zukommt,
verhalten hat.
Nachdem sich aber gedachter Lapp
entschlossen, sein Glück in Handelstät-
ten Deutschlandes, oder anders wo, zu
suchen, und sein Leben durch Beystand
des höchsten, dieser Edlen Kunst auf-
zu Opfern.
Also wird zur Bestättigung
der Wahrheit, solches von mir ein-
genhändig unterschrieben, und ...
meinem beygedruckten Siegel
Attestieret.
Büdingen den 24ten Merz 1784
Johann Daniel Herrose
Spezereyhändler
von Büdingen. - [S2112] Anzeige des bei der Familie BENTANO dienenden Hausknechts Ernst Dietrich LAPP aus Michelau bei Büdingen über den Diebstahl seines Gepäcks, der seinerseits von der Witwe des Joseph BRENTANO wegen Diebstahls angezeigt wird, mit Erfassung seiner Habseligkeiten, darunter einer beträchtlichen Barschaft, die ihm zurückgegeben wird, als sich der Verdacht seiner Arbeitgeberin als unbegründet erweist, 9.891, 1789/44, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
Standard I (Akten):
Bestand: Criminalia
Bestandskürzel:
Signatur: 9.891
Bd.:
Bl/S:
Altsign.: 1789/44
Az.:
Titel: Anzeige des bei der Familie BRENTANO dienenden Hausknechts Ernst Dietrich LAPP aus Michelau bei Büdingen über den Diebstahl seines Gepäcks, der seinerseits von der Witwe
des Joseph BRENTANO wegen Diebstahls angezeigt wird, mit Erfassung seiner Habseligkeiten, darunter einer beträchtlichen Barschaft, die ihm zurückgegeben wird, als sich der
Verdacht seiner Arbeitgeberin als unbegründet erweist
Laufzeit: 1789
Datierung:
Personen: Brentano, Joseph; Lapp, Enrst Dietrich
Sachbegriffe: Hausknecht; Diebstahl
Orte: Michelau
S1
Actum
Frankfurt dn 16. Janaur 1789
In Gegenwart
Des Herrn Criminal Rath Dris.
Siegler.
Erschiene Ernst Dieterich
Lapp, von der Michelau bei
Büdingen gebürtig und zeigte bechwerend an. Er
habe bereits bey der Wittib Brentano in der Dönges Gaße
seit dem 19. Juni 1786, als Aus-
läufer in Diensten gestanden,
und derselben während dieser
ganzen Zeit zuverläßig nicht
den mindesten Anlaß
weder mit seiner Aufführ-
ung noch mit seinem Diensteifer
unzufrieden zu sehn gegeben, son-
dern sich vielmehr so betragen,
daß gedachte seine Herrschaftlichen
als Er leztere Sommer bey dem
Preussischen Herrn General vom
Lengefeld als Bedienter Kommen
sollen - sogar seinen bis dahin
gehabten Lohn und seine Condition
S. 2
verbessert habe um ihn bey
sich zu behalten.
Daß Er aber das bisherige
Zeitraum derselben verloren
haben müße, darum hätte Er
seit lezteren Sontag einen krän-
kenden Beweis erfaren, Dann
als Er Abends um 7 Uhr aus
der Kirche und von einem guten
Freund welchen Er besuchet
nach Haus gekommen; so hätte
Er zu seinem größten Er-
staunen, weder seine Kiste
noch seine Kleider mehr in
seiner Stube angetroffen,
sondern die Frau Brentano
hätte ihn vielmehr rufen laßen
und Ihm in ihrem Zimmer seiner
verschlossen gewesenen Kiste
wöhnet nebst seinen Kleidern
vorgewiesen, um zu Ihm gesagt,
daß sie Verdacht auf Ihn hätte,
Er müßte - weil Er so viele Sachen
und Geld besizze - ihr in ihrem
Hause vieles entwendet haben
S3
ohne Ihn jedoch wieder hier-
von zu übergangen, noch ihren
ungerechten Verdacht auf mehr
als auf ein bloses laut Gerede
zu gründen.
Eine solche harte Behand-
lung hätte Ihn den Montag
darauf veranlaßet der
Frau Brentano welche Ihm auch
Kiste und Kleider nicht
wieder herausgeben wollen
zu sagen, daß Er sich desfalls
genötigt säyn wider sie
obrigkeitliche Hülfe zu suchen,
worauf sie aber solche Ver-
fügung gestroffen, daß Er
bis gestern Abend in ihrem
Hause förmlich durch den
Comptois Bedienten Vogt
gefangen gehalten worden,
welches Er durch diesen und
drey Mägde aus dem Haus je-
derzeit zu beweisen im Stande
sei.
Gestern Abend aber hätte
S4
sie Ihn seines Hausarrests
entlassen, auch Kiste und Klei-
der wieder zustellen wollen,
allein Er habe beydes nicht an-
genommen, weil sie Ihm zu sei-
nem weitern Fortkommen ohne
Ursache ein ehrliches Attestat
versagt haben.
Er Comparent wolle
demnoch gehorsamst gebeten
haben, die Frau Brentano hier
zu von Obrigkeitswegen gerech-
test anzuhalten, auch ihm alle
sonst gebührende rechtlichte Ge-
nugthung wegen des Ihm zu-
gefügten Schimpfs von
derselben zu verschaffen.
Dimissus.
In Fidem
H. C. Roth
actuar vicar.
H. Siegler. [ ]
S5
Continuatum
d. 22. Januarii 1789
In Gegenwart
des Jüngern Herrn Bürger-
meisters Senatoris Doctoris
Schlosser und des Herrn
Criminal Rath Dris. Siegler.
Bei Gelegenheit der von
dem Brentanoischen Hausknecht
Lapp getanen denunciation
zeigte der Jüngere Herrn
Bürgermeister annoch an: am verwährenen Sonntag den
11. dieses habe er bei Herrn
Sen. Kellnern zu Nacht gespeichet,
und wäre anfänglich Herr
Sen. Kellner hinaus gerufen
worden, nach Verlauf von
etwa 5 Minuten aber wie-
der hinein gekommen und
habe ihn gerufen, sey diesem
nach, mit ihn, in das Vorzimmer
gegangen, wo die Brentanoische
Wittwe gerufen, und vor ihnen
beiden die Herrn. Sen. Kellner, schon
vorher erzählte Geschichte
dahin wiederholf habe: Sie
S. 6
wäre von sehr viele Leu-
ten schon gewarnet, und er-
rinert worden auf ihren Aus-
läufer acht zu haben, massen
derselben sich, seit einiger Zeit,
vorzüglich heraus täte, und
nicht nur in Kleidern, sondern
auch in andern metiosis so
hielte daß er die Kosten
aus seiner Einname ohn-
möglich bestreiten könne.
Eben diese Warnung sich
auch damals an sie ergangen
und ihr so unheimlich worden
daß sie aus der Gesellschaft
worinnen sie gewesenen, nach
Haus gegangen ihren Bruder
mit genommen und die Sachen
des Ausläufers untersucht
hätte, da sie dem verschiedene
Gold- und Silber Sorten u. d.
gl. unter andern auch einen
Brief woraus ersichtlich
wäre daß er ein Haus
auswärts s. Dnus Referns glaubt
S. 7
gehört zu haben um 300 f.
gekauft, und noch eine Uhre
zu kaufen aus den falschen
Ursache als ob ihm sein
Lohn zurükgehalten worden
sey, abegschlagen habe "
vorgefunden. Er wäre in
sehr armen Umständen
zu ihr gekommen, be-
käme bei ihr einen ge-
ringen Lohn, den sie auch
anzeigte, woran ihm aber
die Summe entfallen,
und könne also so vieles
Geld ohnmöglich mit Recht
haben". Da nur zumal
auch Herr Senator Kellner
als Nachbar, versichert,
daß der Brentanoische Aus-
läufer durch seinen Aufwand
wircklich Aufsehen verur-
sacht habe, so hätte er sie
gefragt: ob sie ihn arretirt
haben wolle! Sie hätte geant-
wortet, dadurch mache sie
S. 8
ihn auf Lebenslang unglücklich
und wolle sie solches vorher
noch mit ihrem Bruder über-
legen" da Er denn die Er-
laubnis ihn arretiren zu
laßen gegeben habe. In-
dessen wäre nicht erfolget,
bis der Lapp, selbst sich
gemeldet, und die im Proto-
koll liegende Anzeige gethan
habe.
Sodann erschiene noe.
der Wittib Brentano Notarius
Jost, producirte die
sub No. 1. anliegende
Vollmacht und bate zugleich nomine seiner
Prinzipalin copiam des
in dieser Sache bis jezo
abgehaltenen Proto-
colle.
No. 1
Womit willfart und zu Beibringung
der Brentanoischen Er-
klärung hiernach terminus vor
8. Tagen anberaumt wur-
den.
In fidem
K. C. Rocht
actuar vicar.
S. 9
Continuatum
d. 13. Februar 1789
In Gegenwart Ebendeselben
Registrirte man zuforderst
die Gegen-anzeige und Er-
klärung der Wittib Brentano
nebst deren vier Anlagen
sub. Nris 2.3.4.5.6 ad pro-
tocolum.
Nachdeme nun auch gestern
gedachte Brentanoischen Wittib
durch ihre Handlungs Bediente
Lorenz Henselen, die bis an-
hero in ihrer Verwahrung ge-
wesenen Effecten und Baar-
schafft ihres vormaligen Aus-
läufers und Hausknechts Ernst
Dietrich Lapps mit der münd-
lichen Erklärung auf das
Amt geliefert, wie sie wünsche, daß diese Un-
tersuchungs Sache so kurz als
möglich abgeschnitten und sie
dieses ihr höchst unangenehmen
Handels mit ihrem Hausknecht
S. 10
ohne weiters entübrigt wer-
den möchte, zu welchem Be-
huf sie denn geschehen laßen
wolle, daß dem Lapp - wenn
er von seiner Forderung eines
Attestats über sein Ver-
halten abstrahiren würde, aus
wozu sie sich nicht entschließen
koennte - die von ihn aufs Amt
gelieferte Effecten und Baar-
schaften desselben an ihn so-
fort ausgeliefert werden
könnten;
So hat man von Amtswegen
und so mehr diesen Vorschlag
in betracht gezogen, da aus der
schriftlichen sub No. 2. anliegend
Erklärung der Brentanoischen
Wittib, die dem Lapp auf-
geburdete Verentrennung nichts
weniger als klar gewesen und
in dieser Hinsicht den auf vor-
gängiges Verfordern anjezo
erschienenen Lapp befragt:
Ob Er es darauf ankommen laßen
S. 11
wollte daß die von seiner ehmaligen Brodherrschafft der Brentanoischen
Wittib wider ihn zum Erweis der ihm Schuld gegebenen Veruntrauungen
beygebrachte Umstände in nähre Untersuchung gezogen würde, oder
ob Er sich begnügen wollte, daß ihm ohne weiteres sein auf dem Amt befindliche
Effecten und Baarschaft minderum verabfolgt würden, in welch lezteren
Fall er jedoch auf das von ihm nachgesuchte Zeugnis seines Wolverhaltens
welches ihm die Wittib Brentano ein für allemal verweigern - Verzichtsleisten
müßte? - Wogegen zwar derselbe behauptet, daß ihm die Frau Brentano durch
den auf ihn geworfenen Verdacht einer Veruntrauung sehr Unrecht gethan, und
nimmermehr solchen zu erweisen im Stande seyn würde, indem er alles
das jenige was diesen Verdacht gegen ihn zu begründen hinreichend seyn
sollte, auf eine ehrliche und unsträfliche Weise bekommenn und nament-
lich vor einiger Zeit den größten Theil der bei ihm gefundenen Baarschaft
durch einen Lotterie gewinst von dem Juden Aron in Büdingen ausgezalt
erhalten habe. Jedoch wolle Er in Betracht dessen, daß seinem guten Namen,
eine längere Untersuchung dieser Sache, wenn es bekannt würde daß
einen solche wieder ihn auf diesem Amt vorsein(?) - an seinem fernen
Fortkommen hinderlich seyn koenne - von allem [weiteren?] auch
selbst von einem Attestat abstrahiren, und sich gefallen laßen
daß diese Untersuchung [__stiret]und ihm seine Sachen ausgeliefert
würden.
Man hat sofort dem Lapp seine sämtilche hier befindliche
Effecten und Baarschaft gegen die Reb.
No. 7 befindl.
Quittung. No. 7
wiederum ausgeliefert und ihn
praenia praetectione huius protocolli dimittirt.
In fidem
K. C. Roth
Actuar Vicar
H. Siegler [ ]
S 12
1789 No. 44
Peinl. Verhör Amts Protokoll
vom 16.22.Januar vom
13. Februar 1789
Den puncto furti angeklagten Bren-
tanoischen Bedienten Ernst Dieterich
Lapp von der Michelau bey Büdingen
gebürtig betreffend.
Mit Anlagen sub. Nois. 1.2.3.4.5.6.7.
S. 13
fraktur
s. 14
Hochlöblicher Verhör-amt!
Schon aus demjenigen
was des wohlergirenden
jüngeren Herrn Bür-
germeisters Wohlgebohrne,
zur Lappischen Denunication
unterm 22ten. curr. zu re-
feriren hochgeneigtest
gerechtet haben, wird
dieses hochlöbliche Amt
S 15
die Scheinung und Ge-
wißenhafttigkeit mit
welcher ich gegen den Lapp
zu Werck gegangen
bin, sattsam ersehen,
dann da gedachten Herrn
Bürgermeisters Wohlgebohrne,
die Umständen und das
Zeugniß des Herrn Senatoris
Kellner, eines so glaubhaf-
ten Nachbarn, über den bösen
Leumuth des Gegners
vor erheblich genug ermessen
haben, um den Lapp arre-
tiren zu laßen, so war es
gewißlich nur eine Folge
meines übertrieben zärt-
lichen Gewißens daß ich
S 16
dem Gegner noch
Zeit laßen wollte, mir
seine angegliche Un-
schuld darzulegen.
Daß aber ein Hausknecht
der seit dem Juny 1786 bey
mir vor einen Jahrlohn
von 40 f. und seit 6 Mo-
nathen von 46 f. gedient
durch wie mein sonsti-
ges Gesind weiß nur
gar geringfugige Haab-
seeligkeiten in mein
Haus gebracht, mir
auch während seiner
Dienstzeit niemahlen
von irgend einem ihn
betroffen haben den außer-
S 17
gewöhnlichen Glücks-zu
falle, einige Eröffnung
gethan, vielmehr sich
sogar bemüht hat, sein
Verhältnismäsig beträcht-
liches Vermögen vor
mir, eben so wohl als den
größten Theil seiner
Kleidungsstücken
zu verbergen, das sage
ich dieser Mensch der noch
überdem nach dem ein-
mühtigen Urteil mein-
ner Nachbarn, eines
in meinem Hause ge-
triebenen Unterschleifs
höchstverdächtig worden
endlich auch mir ver-
s. 18
dächtig werden müßen,
war wohl ganz na-
türlich und steht sich
eher darüber zu Ver-
wundern, daß es
nicht früher geschehen
ist.
Ich läugne dahero
zur nicht, daß ich in
beysegn meines
Buchhalters
Vogt die Kiste des Lapp
durch einen Schloßer
aufschliesen laßen,
in der redlichsten Ab-
sicht mich von der
Schuld oder Unschuld
des Klägers zu über-
S. 20
zeugen, glaube aber
daß nachfolgende Um-
ständen, nicht nun die-
sen des jüngeren Herrn
Bürgermeisters Wohlgebohrnen
bereits angezeigten Vor-
schritt rechtfertigen,
sondern auch dieses
Hochlöbliche Amt ver-
anlaßen werden, ge-
gen den Lapp mit recht-
lichen Untersuchung
ex officio vorzuschreitten.
Schon gedachter [maasen?]
hat Lapp
1.) nur geringfügige
Haabseeligkeiten in
mein Haus gebracht,
s. 21
und
2.) jährlich nun 40 f.
und im lezten halben
Jahr 23 f. Lohns em-
pfangen wovon
er nach Abrechnung
der nothdürftigsten
Kleidung, Schuh, Wasche
ganz ohnmöglich Ka-
pitalire sammlen,
ja nicht einmal
3.)einen Kleiderpracht
bestreiten können,
der alle Nachbarn
aufsehend, und ihn
bey ganz un-__te
reßirten Persohnen,
einer Untertreue
s. 22
verdächtlich gemacht,
sich aber durch die in
bester Meynung
unternommee Durch-
suchung seiner Kiste,
um so mehr
4.) bestärckt hat, als sich
darinnen nicht nur
a.) ein original Kauf-
brief vorgefunden
wornach derselben im
October anni praeter
in seiner Heymath
ein Haus vor und
um 240 f. erkauft,
und daran anfäng-
lich 30 f. abgelegt, nach
der Hand aber, und
s. 24
wie ich aus der da-
runter befindlichen
Quittung ersehn
auch daraus wahr-
scheinlich wird, daß
Er gegen Neujahr
von mir Urlaub ge-
nommen um
seine Heymath zu
besuchen, gänzlich
bezahlet, darbey aber
b.) in seiner Heymath
vorgegeben hat, als
ob ihm das Geld, dar-
zu von mir wäre
vorgeschoßen worden,
welches aus der ori-
ginal Anlage sub. Num. 1.
S. 27
höchst wahrscheinlich wird
weilen ich nemlich aus
gemeldeten Kaufbrief
ersehen hatte, daß der
Kauf vor dem Gerichts-
Schöffe Johannes Appel
geschloßen worden, so
schrieb ich deßfalls an den-
selben, um Nachricht,
welche Bewandniß
es darmit habe, ohne
von weitem her einer
Forderung zu gedenken,
und dieser Mann ant-
wortete wie dannoch
sogleich, daß das Haus
wie vor meine For-
derung verschrieben
S. 28
worden konnte, wor-
aus folgt, daß der
Lapp damahlen vor-
gegeben haben müßte
als ob ich ihm das
Geld gäbe, und be-
mercke ich nur hier
bey daß die 30 f. zwar
als Angabe ein Kauf-
brief stipulirt nach-
hero aber (wie die
Quittung ausweiset)
es mag wohl seyn ohne
Vorwißen das Appel,
der ganze Kauf-
schilling bezahlt
worden sey.
8.)Auserdem aber be-
S. 29
fand sich in der Kiste
ein baaren Betrag
von f. 175.300 und
d.) ein solche ansehn-
liche in der Anlage
sub. Num. 2. specificirte
Menge von Westen, Strümp-
fen, und sonstigen
beträchtlichen Werth
habenen Sachen als
groß silbernen Schnallen
daß jedermann die Un-
möglichket des Erwerbs
eines solchen Betrags
von einem so unbeträcht-
lichen Jahrlohn mit
Händen greifen kann.
Besonders auffallend
S. 30
und Verdacht bringend
sind noch der Umständen
daß
e.) Gegner den größsten
Theil dieser Kleidungs Stücken
vor mir sorgfältig zu
verbergen gesucht,
und
f.) Vor einiger Zeit durch
einen in meiner Nach-
barschaft an dem Maul-
beerhoff haltenden
Schiebkarcher sich eine
in blosen Pagier ein
gewickelte Sackuhr un-
ter dem Vorwand, als
habe der Büdinger Bote
solche abgegeben, un-
S. 30
ter seiner Addresse brin-
gen laßen während doch
mein Bedienter nicht
nur mit Augen ge-
sehen hat, daß die Addresse
von des Lapp eigenem
Hand gewesen und über-
haupt niemand glau-
ben wird, daß man
eine Sackuhr in einem
Verpittschirten Papier
dem Bothen mitgeben
wurde, sondern auch der
gedachte Schiebkärchen selb-
sten nicht läugnen kann,
daß der Lapp diese Uhr
ihm selbsten zu gestellt
habe
s. 31
ferner hat
g.) der Lapp vor nicht lan-
gem [Manschesterne (?)]
neue Beinkleider auf
das Comtoir gebracht,
und gegen meine Leu-
the vorgegeben, als ob
er solche einem andern
vor 3 f. abgehandelt habe
weilen jenem von ohn-
gefehr ein Brandloch hin-
eingekommen sey, wohin
gegen der Schneider aus-
sagen wird, daß er ihm
diese Beinkleider neu ge-
macht, und Lapp gleich
darauf wieder zu ihm ge-
kommen, und ein ihn
S. 32
betroffenen Unfall unter
Vorzeigung des Brand-
lochs, geklagt habe. Nun
um kein Aufsehens zu
erwecken hat er also
diese Loch selbst hin-
ein gemacht, um Vor-
geben zu können, er habe
solche Wohlheit erkauft.
Welcher Redliche wird so
handlen? Gleich dann
h.) der Lapp als ich ihn
nach Eröffnung seines
Coffres zur Rede sezte, vor-
gegeben eines Theils, daß
er bey einem Herrn Beck
zu Büdingen gedient,
und sich dorten gespahrt,
s. 33
und anderetheiles daß
er schon vorhin bey Herrn
Damker und Clare Geld
gehabt habe, während
doch nach der Anlage
sub num 3. dieser Beck
von ihm nichts wißen
will, und der Brief
sub num 4. noch ver-
dächtigere Umständen
und offenbahre Intriguen
des Lapp zu Tage legt.
und jedermann über-
führen muß daß es mit
denen Verhältnißen und
Umständen dieses Men-
schen der allem An-
scheine nach noch sehr
S. 36
jung ist, also noch nicht
viel erworben haben kan,
deßen ohngeachtet aber
ein beträchtliches Vermö-
gen jähligen und
heimlich hinter sich hält,
derbey aber Woher und
wie Er zu demselben
gekommen, auf eine
Widerspruchs freye
Weise nicht anzugeben
weiß, nicht richtig seyn
müße, so sogleichen und
i.) da ich denselben über
meine Gewölber frey
und unbeobachtet gehen
laßen, einem untreu-
en Dienstbothen aber
S 38
nach der Beschaffenheit
jener Waaren, die
sich darinnen befin-
den, gar leicht mög-
lich ist, mir täglich
vor 50 f. und drüber
auch nur v. g. an
seinen Spinnerey Waaren, in dem
Sack fortzuschleppen,
ich densolben eben sowohl
als meine sämtlich Nach-
barn in den Verdacht der
begangenen Untreue
nehmen und so lange
behalten müßte, bis er
gründlich dargethan
haben wird, auf welche
Weise derselbe zu die-
s 39
sem Vermögen und
zeitherigen Aufwand
gekommen sey.
Ich habe mich demnach
an dem Gegner nicht ver-
gangen, dann selbst die
P. H. Gerichts-Ordnung
Art. 19. 24 et 43 in fine
ist auf meiner Seithen
und nach dem Art. 25.
ist ein Gerücht und Bö-
ser Leumuth der nicht von
Frieden oder leichtfertigen
Leuthen kommt, wohin meine
Nachbaren gewisslich nicht zu rech-
nen sind, schon ein gemeiner
Angewohn und Anzeigung
einer Mißerthat, und so
s. 41
gewiß es eines Dienst-
bothens Schuldigkeit
bleibt seiner Brodherr-
schaft allen Argwohn
zu benehmen und
Rechenschaft von sei-
nen innhabenden
Vermögen öffentlich
zu geben, so gewiß
kann der Brodherrschaft
nicht verüblet werden,
wenn solche bey so gegrün-
deter Veranlaßung, des
Gesinds Kisten und Coffres
visitiret als welche Befug-
niß die potestas domi-
nica unter sich begreift
nicht allein zum
s. 41
Vortheil der Brodherrschat
sondern des Gesindes
selbsten weilen erstere
dadurch in den Stand
versezt wird des leztere
Verdienst der Treue
einzusehen.
Unwahr aber ist es, wann
Lapp vorgiebt ich hätte
ihn in meinem Hause
gleichsam gefangen gehal-
ten während ich doch ausser
der entzogenen Befug-
niß meine Gewölber
zu besuchen ihm alle
Freyheit aus und ein
zu gehen gelaßen, auch
anfänglich die Auslie-
S 42
ferung seiner Sachen
offerirt nachhero aber
wegen an wie verlang-
ten Attestes- welches
ich bewandten Umständen
nach nicht geben kan -
mich eines andern
besonnen und vor
rathsamere gehalten
habe, die Sache gebüh-
re und anzuzeigen
worunter er mich
dann zu praeveniren
gesucht hat.
Einem Hochlöblichen
Amte überlaße ich nun
gänzlich diese Sache
weiter zu untersuchen
s. 44
und die Lappischen Gelder
Effecten, und Briefschaf-
ten von mir hochgeneig-
test in Empfang nehmen
zu laßen, mit der ge-
horsamsten bitte
den Gegner mit
seinem Gesuch um
ein Attestat und Ver-
weyentliche(?) Genugthuung
gerechtest abzuweisen.
Desupers
Einer Hochlöblichen Verhör-Amtes
ganz gehorsamte
Joseph Brentano Wittib
S 44
prahl. d. 30. Jan. 1789
Num 2
An
Ein Hochlöblicher Verhör-Amt
Ganz gehorsamste Gegen Anzeige
und Erklährung
Mein
der Brentanoischen Wittib
ad causam
a
meine gewesenen Hausknecht Lapp
Cum adjtis sub. num. 1.2.3.4.
S 46
Hoch Gelehrt [ ]
Weil Sie noch nicht haben will von dem Ernst Lob
So soll Sie dos gekauft Hauß zur Versuchung haben
weil es noch nicht von schrieben ist und vom das nicht
hin gelaut so ist sein Vatter als Adam Lob noch von
von megen das sie sich an seinem Vatter bezahlt magen
kann, das wann er allen falß auß Dienstgehen solte
sind es nicht bezalt hate sind das sie Wahrheit ist
das Ernst Lob dem Konrath Stürtz sein Hauß hat
abgekaufft solches [hierso?] 240 [ ] ab gekaufft und
Ernst Lob hat 30 [ ] dan auf begezahlet welches ich
unterschrieben mith der wahrheit bescheinigen und
bezeuge
deren ergebensten Diener
Johannes Appel, Gerichtsschöff
Michelau d. 14 Januar 1789
Weil ich nicht zu Hauß wahr so hat
der Bote auf mich [ ] worden.
Anlage Sub Num 1
zur
Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige ud. Erklärung
der Brentanoischen Wittib ad causam
a.)
meinen gewesenen Hausknecht Lapp
Num. 3
S.48
Verzeügnis
War sich bey Entlaßund seines Dienstes das als
Hauß Knecht bey mir gestandenen Ernst Lapp von
Michelau bey Büdingen, Theils an Baaren Geld, Pappiere
und Kleidungs Stücken ohne was er an seinem Leibe hatte
vorgefunden hat.
Einen von Johannes Appel Gerichtsschöff zu Michelau auf
74 Blat ausgefertigten Haus Conract d 24 8ber 1788
über ein Hauß daselbst welches Ernst Lapp für 240
erkauft von Conrad Stürtz ist als bezahlt unterschrieben.
an Geld 43 Stück Neun Thaler
2 do. Conv. Thl
1 doppelte Schild Luisdor
E 30 an 6 bz Stück
An Kleidung
Ein gräu Tüchen Manns Rock
1 blau zeugener do.
2 Felz Nappen
1 aufgeschalge Hut
2 runde Hüte
33 Paar Diverse Leinene, Baumwollene Strümpfe
1 do. [ ] gestreifte ganz neue seidene Strumpf
16 H__
9 Baum Wollene Nacht Nappen
1 neu seiden Hats Tuch
1 altes do.
2 wieße Hats binden mit Spizges angebend nicht seyn [ ]
5 Sack Tücher
2 Paar Schwarz zeugeren Hosen
1 do. [ ] Hosen mit Weste
S. 49
2 Paar alte Hosen
1 unter do
3 farbigste manschasteren Westen
1 seidene do.
2 gastreichte Baumwollen do
1 Biberen do
2 Tücheren do
2 do. Camisölger mit Ermal 1 weis 1 Braunes
1 Rest-Libar zu einer West
1 Paar grose silberne Schuh Schnallen
1 do. Compositus
2 Paar neue Schuh
3 do. Getragen do.
1 Spiegel
2 Stöckgar
1 Kleider Bürste
S 50
Anlage sub num 2
zur
Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige u. Erklärung
Mein
der Brentanoischen Wittib ad Causam
a.
meinen gewesenen Hausknecht Lapp
Num. 4
S 51
Büdingen d 13 Jans. 1789
Hochgeehrtster Herr!
Ich weiß mich nicht zuerinnern, daß je ein Ernst Lapp
bei mir in Diensten gestanden hat, ich weiß [ ]
also auch keine nähern Auskunft von den [ ]
diese Menschen zugegen - alles was ich in der kürze
erfahren habe können, ist, daß sich auf der Michelau eine
Stunde von hier ein Mann Dienstes Nahmens, welcher
ein Strumpfwirker ist befinden soll, welcher auch einen
Sohn im Erfurth in Diensten hatt. Solte ich nun nach
was häher von diesen Menschen erfahren und Ihnen
mit der weiteren Nachricht gedient seyn, so stehen sehr
zu Diensten. So wie ich die Ehre habe mich Ihnen zu
empfelen und mit aller Hochachtung zuseyn.
Carl Beck
S 52
Anlage sub num 3
zur Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige Erklärung
Mein
der Brentanoischen Wittib ad Causem
a. meiner gewesenen Hausknecht Lapp
Num 5
S. 53
Grünbach d. 16ten Jan. 89
Hochedelgebohrner,
Insonders Hochgehltester Herr!
Es ist wahr daß mir der Ernst etliche Tage nach seinem Eintritt
in E. Dienste Geld aufzuheben gegeben hat, welches sich
seiner Ausage nach auf 160 fl. [belirt?], und auf meine Frage
woher er es hätte und was er mit soviel Geld bey sich häte?
Hat er mir geantwortet: Sein Vatter hätte diesen geschickt
um Waaren dafür eingekaufen, worauf ich seinen Vatter
für einem Krämer hielte, und dem Ernst etliche Tage nachher-
sein Geld wieder einhändigte, wie ich glaubte, um seinem
Vatter die bestellten Waaren dafür zu schicken, und habe
fernerhin mich nicht mehr darum bekümmert. Volpert und
ich haben aber grose Nascherei nach süsen Sachen als [Postallte(?)]
S 55
Syrup pp. an ihm gemerkte, und zu der Zeit wie Cense(?)
zu Hamburg war, und [ ] [ ] perpetun
fehlte diesem einmal eine Tafel Chocolade, wovon
nach unserer genauesten Untersuchung der Verdacht
auf dem Ernst blieb, solche er es auch leugnete. Ich habe
E.C. dieses umsoweniger izt verschweigen wollen, als es
damahlen mir für Verläumdung wäre gedeutet worden, in dem
er durch seine schmeichelhaffte Deinstknechtigkeiten ziem-
lichem Credit stand, jezo aber zu Beleuchtung seiner Treue
einiges Licht geben kann.
Von H. Frieß ist nicht viel zu hassen, er ist wie Sie
wissen werden in Monstadt und sein noch hier befindliches
Hauß welches auch noch nicht eine Minute sein eigen war ist
bey weitem nicht soviel werthes er hier schuldig ist, um
alle Nachrichten von ihm lauten noch überdies sehr klaglig.
Haben Sie die Gewogenheit Dero Werthaften Familie
mich auf das ergebenste zu empfehlen und zu versichern
S. 57
laß ich jederzeit mit allen Empfindungen der Dankbar-
keit, mich an die Zeit so ich in Vero Dienst und Hauß zu
gebracht habe, und an die Güte so ich genossen habe auf
das lobhaffteste erinnern werde. Mit der voll kom-
mesten Hochachtung habe die Ehre zu seyn.
Euer Hochedelgeboren
Gehorsamster D
Müller
S 58
Anlage sub num 4
zur
Ganz gehorsamsten Gegen Anzeige Erklärung
Mein
der Brentanoischen Wittib ad Causam
meinen gewesenen Hausknecht Lapp
Num. 6
S 59
Dasß Ein hochlöbl. Prin. Verhör Amt mir Endes
Unterschriebenen die von meiner ehmaligen Brod-
herrschafft der Wittib Brentano abgelieferte mir
zugehörige sämtliche Effecten und Baarschafft heute
wiederum extradirt habe, solches habe hiermit be-
scheinigen wollen Ffrurt. den 14. Februar
1789
Ernst Diedrich Lapp. - [S2254] Lapp, Ernst Dietrich (Handlungsbeflissener) - Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts als Handelsmann, Ratssupplikationen, Signatur 1.793, Band 1, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
Seite 148
Hochwohl und Wohlgebohren
Gestrenge Rat und Hochgelehrte
Wohlfürsichtige, Hoch und WohlWeiße
Insonders Großgünstig Hochgebie-
tende und Hochgeehrtete Herren
Herren Bürgermeister und Rath!
Ev. Hoch Adlich Gestrengen und herr-
lichkeiten habe hierdurch unterthänigst
vorzutragen nicht ermangeln wollen,
daß ich mich, mit Dorothea Sophien
Schneidern, einer Tochter des hiesi-
gen Bürgers und Garnhändlers Jo-
hann Heinrich Schneiders ehelich
versprochen habe, in der Absicht
mich da ich die Handlung erler-
net, hier als Handelsmann zu
etabliren.
Ich bin in dem Graf-lich
Isenbürgischen gebohren ...
ner Leibeigenschaft unterworfen
und wurde bei der vorhergehen-
den Untersuchung, auf löbl ...
zungs-Amt, mich in allem, ..
glaubwürdigen Documenten ...
länglich legitimiren.
An Ew. HochAdlich Ge...
Seite 149
gen und Herrlichkeiten, ergehet
demnach mein gehorsmates Bitten,
mir das Bürgerrecht als Handels-
mann gnädigst zuerteilen.
Der ich in Anhoffung gnädigster Willfahrung verfarre.
Ew. Hochadl. Gestr. und Herrl.
unterthäniger
Ernst Dietrich Lapp
Lectum in Senata d. 31. Jan 1793 et conclusum
An Löbl. Schatzungs Amt zur unsere Untersuchung.
Procl. d. 28. Jan 1793
Unterthäniges Memoriale
und bitten
mein
Ernst Dietrich Lapp
der Handlung Beflissenen
um das Bürgerrecht
Seite 150
Actum Schatzungs
Amt den 2ten Febr. 1792
Procl. Domino Senatore
Stock
Ernst Dietrich
Lapp, der Hand-
lung Beflißene
welcher wegen
nachgesuchten
Bürgerrechts als
Handelsmann
per Concl. ocmpl
Senatm de. 31. Jan.
a.c. anhero zur
Untersuchung
verweisen wer-
den, producirte
einen von der
Gräflich Yßen-
burgischen Canz-
ley zu Wächter-
bach unter den
14. Jan 1793 Ap..
__sirten Extra(?)
aus dem Tauf-
buch zu Wolferborn, aus w..
ersichtlich, das
er den 8. Jan 1764
von Johann Adam
Lapp und dessen
Ehefrau ehelich er-
zeugt und gebohren.
Ferner einem
von dem Herrn
Grafen zu
Yßenburg ein-
genhändig ...
scheinbaren Mo..-
numission Sch..
__d. Wächtersbach
d. 4. Jan. 1792(?)
Seite 151
Besage deßen
er der Leib-
eigenschaft ent-
laßen worden.
Endlich Lehr-
brief von H.
Johann Daniel
Herrose, Spezerey-
händler zu Büdingen d. d.
24. Mart. 1784
Vermöge __
er bey dem
selben die Hand-
lung ordent-
lich erlernet.
Zeigte dabey
ferner gehor-
samst an Er
bekenne sich
zur Reformirten
Religion __
seyn noch ___
nun umhero da-
mit das hiesige
Bürgers und
Garnhändlers
Johann Heinrich
Schneiders Tochter
Dorothea Sophia
ehelich versprochen
Er habe 500f.
im Vermögen
und wolle sich
hier als Händels-
mann etabliren
bote unter
thänigst ihm das
Bürgerrecht als
Handelsmann
gnädigst zu er-
theilen.
Resol.
Adampl. Senatu
In Fidem
____
Schatzungs___
Lectum in Senata d. 5. Febr. 1793 conclusum
Erga solita praestanda, wird Supplicant
mich dem nachgesuchten Bürgerrecht als Hand-
delsmann willfahrt, es wird jedoch durch
___ ___ er mit Spezereyen handeln will
löbl. Rechnery Amt
anzumelden.
uiravit die 8. Febr. 1793
Praes. d. 4 Jan. 1793
Schatzungs Amts Protocol
vom 2. Febr. 1793
Ernst Dietrich Lapp
der Handlung Beflißene
Um des Bürger
recht als Handels-
mann
mit anleigenem
Lehrbrief
Retenta copia wurde des
Original zurückgegeben.
Seite 154
Copia
Demmach Ernst Dietrich Lapp, des
Adam Lapp, als Unterthan, des hoch-
gebohrenen Reichs-Grafen, Wächters-
bach, Yßenburg und Büdingen; Ehe-
licher Sohn, gebürtig von der Michel-
au, 20. Jahr alt, und mitler Statur;
Bey mir Kauf und Handelsmann,
in Büdingen, 3. Jahr in der Lehr-
gestanden, und sich solche Zeit geschickt
treu, fleißig, so wie es einem
Liebenswürdigen Jüngling zukommt,
verhalten hat.
Nachdem sich aber gedachter Lapp
entschlossen, sein Glück in Handelstät-
ten Deutschlandes, oder anders wo, zu
suchen, und sein Leben durch Beystand
des höchsten, dieser Edlen Kunst auf-
zu Opfern.
Also wird zur Bestättigung
der Wahrheit, solches von mir ein-
genhändig unterschrieben, und ...
meinem beygedruckten Siegel
Attestieret.
Büdingen den 24ten Merz 1784
Johann Daniel Herrose
Spezereyhändler
von Büdingen. - [S856] Evangelische Kirche Frankfurt - Heiraten 1826-1829
Seite 384 - Ernst Dietrich Lapp und Dorothea Sophia Schneider - 23 Mai 1793
Maius
Proclamirt und Copulirt dahier in Franckfurt
Donnerstag den 23 do
In [ ] hoch venerirlichen Xlen con[ ]hi(?) de
16 nunc(?) [ ] Hl. Pfr. Starck in aedib(us) Pastor(alis)
Herr Ernst Dietrich, Bürger und Handelsmann
dahier, weyland Johann Adam Lapps,
gewesenen Einwohners und Strumpf-
Fabricantens zu Michelau in der Graffschaft
Wächtersbach nachgel. ehel. Sohn; und
Jungfer Dorothea Sophia, Johann Heinrich
Schneiders hiesigen Bürgers und Garnhänd-
lers 07 Jun. 1772 get. ehel. Tochter." - [S856] Evangelische Kirche Frankfurt - Heiraten 1826-1829 Seite 139 - Wilhelm Lapp und Sophia Elisabeth Schmidt - 28 Okt 1829 - "1829 October - Proclamirte zu Frankfurt - Herr Wilhelm, hiesiger Bürgers und Schlossermeister, der verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Herren Ernst Dietrich Lapp, und dessen noch lebenden in 2ter Ehe stehenden Ehefrau Dorothea Sophia geborene Schneider ehelicher lediger Sohn, geb. den 13ten Sept. und Jungfer Sophia Elisabetha Schmidt des Kantors zu Schlitz Hr. Johann Jacob Schmidt und dessen verstorbenen Ehefrau Katharina Elisabetha geborene Henkel eheliche ledige Tochter geb. den 7t May 1805 zu Schlitz."
- [S1133] Zivilstandsregister - Aufgebotsregister, Band 21, 1818-1821
Seite 462, No. 260 - Philipp Heinrich Lehr und Dorothea Sophia Lapp - 8. Okt 1820
"1820
Proclamirt zu Frankfurt
den 19 Sontage post Trin. d. 8 Oct 1920
Herr Philipp Heinrich, hiesiger Burger
und Schumachermeister, Wittwer
des verstorbenen hiesigen Burgers und
Schumachermeisters Johann Theobald Lehr
und deßen auch verstorbenen Ehefrau
Margaretha Elisabetha, geburt Baumann
nachgel. ehel. Sohn,
bapt 3. 22. Juny 1769
copl. d. 1. Sept 1800 - uid e. 17. Sept 1818
und Frau Dorothea Sophia Lapp, des verstor-
benen hiesigen Burgers und Handelsmanns
Herrn Ernst Dietrich Lapp Ehegatten, geb.
Schneider,
weyl. Johann Heinrich Schneider, gewesenen
hieisgen Bürgers und Garnhändlers est ux.
Catharina Elisabetha, geburt. Fischer, nachgel.
eheliche Tochter,
geboren den 7 Juny 1772
cop. d. 23 May 1793 - vidua d. 21 April 1801
cop. 25. Octr. 1820." - [S2098] Schneider, Dorothea Sophia (Ehefrau des Handelsmanns Ernst Dietrich Lapp)
Gesuch um Aufnahme ihrer vier Kinder in das Armen- und Waisenhaus., 1.802, Bd.: III, Bl/S: 170-173, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main. - [S2106] Evangelische Kirche Frankfurt -Taufen, Kirchenbuch 44, 1791-1794, Johann Heinrich Lapp - 4. Aug 1794
"1794 Augustus Getauffte hierüben in Franckfurt, Montag d. 4
H. Pfr. Denken privatim
Lapp, Herr Ernst Dietrich, Bürger und Handels-
manns, dann Dorothea Sophia, dessen Ehe-
liebste, geb. Schneider, einen d. 2. huc.c.a.
abends um halb 8 Uhr geb. Sohn, Johann
Heinrich; [_uba_us] es matre, Johann Heinrich Schneider, Burger und Garn-
händler dahier." - [S869] Evangelische Kirche Frankfurt - Sterberegister 1801-1802, Kirchenbuch 32 Seite 464 - Jacob Lapp - 29 Aug 1802 - "1802 Septembris beerdigt hierüben in Franckfurt Mittwoch d. 1 d 011 - LAPP Jacob, weil. Herrn Ernst Dietrich Lapp gewesenen Bürger und Handelsmanns nachgel. d. 28 Oct 1795 geb. und d. 29 Aug c.a. Nachmittags um 3 Uhr im Löbl. Bürger Hospital am Geschwülst verstorbenes Söhnlein."
- [S867] Evangelische Kirche Frankfurt -Taufen, Kirchenbuch 45, 1795-1796
Seite 535 - Georg David Lapp - 31 Okt/2 November 1796
"Getauffte hierüben in Franckfurt.
Mittwoch d. 2. Novembris
H. Pfr. Fresenius privatim.
Lapp, Herr Ernst Dietrich, Burger und Handels-
mann; dann Frau Dorothea Sophia, dessen
Eheliebste, geb. Schneider, einen d. 31 Oct.
ca. vormittags um 10 Uhr geb. Sohn,
Georg David, sub. Georg David Philipp
Sourleau, Burger und Bendermeister
wie auch Raths-Bender dahier.
+8/10 Aug 1803." - [S2157] Evangelische Kirche Frankfurt - Sterberegister 1803-1804, Kirchenbuch 33
Seite 199 - Georg David Lapp - 8/10 Aug 1803
"Donnerstag 10 Aug. 1803 abends
Georg David, weyl. Ernst Dietrich Lapp
gewes. Burg. und Handelsmanns [ ]
2. Nov. 1796 geb. ehel. Sohn, welcher
Montag 8. Aug. a. d. Nachts um 2 Uhr
im Bürger Hospital verstorben.
alt 6 J. 9 Monat." - [S857] Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Geburtsregister, Kirchenbuch 47, 1799-1800 Seite 206 - Wilhelm Lapp - 13 Sep 1799 - "1799 Septembris getauffte hier üben in Franckfurt Sonntag d. 15 d011 - Lapp, Herr Ernst Dietrich, Bürger und Handelsmann, dann Frau Dorothea Sophia, dessen Eheliebste, geb. Schneider, niunu d. 3 h;ui. Nachts um 10-11 Uhr geb. Sohn, Wilhelm. hub Wilhelm Grüb, Glasermeister zu Lauterbach."
- [S856] Evangelische Kirche Frankfurt - Heiraten 1826-1829
Seite 626, Nr. 229 - Wilhelm Lapp und Sophia Elisabeth Schmidt - 28. Okt 1829
"Mittwoch den 28. Oktober 1829 - Lapp, H. Wilhelm hiesiger Bürger und Schlossermeister, den verstorbenen hiesiger Bürgers u. Handelsmanns, H. Ernst Dietrich Lapp und dessen noch lebende Ehefrau Dorothea Sophia, eine geb. Schneider ehel. Sohn Prot. 11. Octr nat: d. 13. Septbr. 1799 mit Jungfr Sophia Elisabeth Schmidt, von Schiltz gebürtig des weyl. Cantor Herrn Johann Jacob Schmidt u. dessen verstorbene Ehefrau Catharina Elisabetha einer geb. Henkel, ehel. Tochter nata daselbst d. 7. May 1829." - [S858] Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Proklamationen 1829-1831, Kirchenbuch 24
Seite 139, Nr. 250 - Wilhelm Lapp und Sophia Elisabeth Schmidt - 28. Okt 1829
"1829 October - Proclamirte zu Frankfurt - Herr Wilhelm, hiesiger Bürgers und Schlossermeister, der verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Herren Ernst Dietrich Lapp, und dessen noch lebenden in 2ter Ehe stehenden Ehefrau Dorothea Sophia geborene Schneider ehelicher lediger Sohn, geb. den 13ten Sept. und Jungfer Sophia Elisabetha Schmidt des Kantors zu Schlitz Hr. Johann Jacob Schmidt und dessen verstorbenen Ehefrau Katharina Elisabetha geborene Henkel eheliche ledige Tochter geb. den 7t May 1805 zu Schlitz." - [S860] Evangelische Kirche Frankfurt am Main - Sterberegister 1867, Kirchenbuch 19 Seite 257, Nr. 471 - Wilhelm Lapp - 30 März 1867 - "März 30 - Wilhelm, hiesiger Bürger und Schlossermeister, ehelicher Sohn des verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmanns, Ernst Dietrich Lapp: geboren 13 Dezember 1799 getraut 23 October 1829 mit Sophie Elisabetha Schmidt starb dahier [ ] 26 Schägergasse, Samstag 30 März 1867 morgens 7 1/2 Uhr Grundlags des Eintrags Erklärung des Sohns, Johann Friedrich Jacob Lapp, und Zeugniß des Arztes Dr. med. Passavant. Eingetragen den 10. Juli 1867 zur Beglaubigung."
Last Edited=5 Sep 2024