Johann Friedrich Euler1
M, b. circa 1703
Father | Paulus Euler1 b. 11 Aug 1675, d. 10 Mar 1750 |
Mother | Maria Margaretha Hermann1 |
Johann Friedrich Euler, son of Paulus Euler and Maria Margaretha Hermann, was born circa 1703 at Zweibrücken, (Rheinland-Pfalz), Holy Roman Empire (Germany).1
On 12 December 1721, Hans Georg Euler, the iron merchant, applied for citizen rights for the children of his cousin Johann Paul Euler from Zweibrücken, in case they ever wanted to return to Switzerland. Johannes Euler, Paul's father, had received citizen rights on 4 May 1664. On 5 January 1722, citizen rights were granted to the second oldest son, Johann Paul Euler. Later on 1 March 1728, his brother, Johann Friedrich Euler also obtained citizen rights.2,1
On 12 December 1721, Hans Georg Euler, the iron merchant, applied for citizen rights for the children of his cousin Johann Paul Euler from Zweibrücken, in case they ever wanted to return to Switzerland. Johannes Euler, Paul's father, had received citizen rights on 4 May 1664. On 5 January 1722, citizen rights were granted to the second oldest son, Johann Paul Euler. Later on 1 March 1728, his brother, Johann Friedrich Euler also obtained citizen rights.2,1
Citations
- [S2359] Euler, Samuel, Bürgerrechtsaufnahmen, Band 3: 1638-1699, Seiten 681, : Seite 722a, Nr. 25
Das Schreiben des Pfalzgrafen bei Rhein für Johannes Euler, Pfarrer
zu Zweybrücken, siehe BA, F1.4 No 57. Darin ersucht er, diesem Pfarrer
die Gleiche Gnade zu erweisen, wie früher seinem Bruder Samuel Euler,
dem Prediger zu Münster an der Nahe (vergl. die Aufnahme und
Prolongation unter dem 2. Aug. 1654.)
Seite 722a und 722b, Nr. 27
Diese Kind war Johann Paul Euler. Er blieb in Zweibrücken, ver-
lor frühzeitig den Vater, verheirathete sich 1698 mit Maria Marga-
retha Hermännin und erhielt von ihr 6 Kinder, die er
im Juni 1721 bezeichnet mit: Johann Niclaus (22 Jahre alt),
Johann Paulus (20 Jahre alt), Johann Friedrich (18 Jahre alt), Doro-
thea Charlotta (15 Jahre alt), Philip (13 Jahre alt), Louise Salome
(10 Jahre alt). Erst im Jahre 1721 aber bewarb er sich mit Beistand
seines Vetters Hans Georg Euler, des Handelsmanns um das Bas-
let Bürgerrecht (BA, F1.7 No 1 and 2, b). Indem er sich auf die
seinem Vater am 4. Mai 1664 erteilte Ratserkanntnis stützt, bittet
er schliesslich, "m. gn. herren und obere wolten ihne gleichmässig
also begnaden, das fahls über Kurtz oder lang gedachter seiner
Kinderen eines oder mehr seine zuflucht allhero nehmen solte,
demselbigen das burgerrecht bisz dahin aufgehalten und gleich
andern ussert landts gessenen burgers Kindern als dan ein
ohngehinderter zutritt verstattet werden möchte." Der Rat wies
das Begehren zur Prüfung und Berichtserstattung an die Deputier-
ten in Burgersachen, deren Bedenken am 5. Jan. 1722 vor
Rat verlesen wurde. "Das petitim", heisst es darin, "gehe dahin,
dasz, wann Könftigs ein einiger von seinen vier söhnen sich alhier
stabilieren wollt, man dehne aus gnaden in das allhiesige burger-
recht aufnemmen möchte." Hans Georg Euler habe beineben," den
abwesenden und imploranten mit der unwüssennheith der Hie-
sigen statuten entschuldiget. Dieser Johann Paul Euler, welcher
sich ao 1698 mit jungfrau Maria Margreth Hermännin, einer
ehelichen Tochter weyl. Veit Hermanns sel. gewessen allhiesigen bur-
gers verheurhatet..., sei, wie nicht zu zweyflen, in der meinung gewe-
sen, dasz ihme solches an seinem burgerrecht nicht praejudicirlich
seyn werde: Über dies habe derselbe dissmahl sein petitum des
burgerrechtens halb auf einen einigen seiner söhnen gerichtet, so
dasz ihme soweith willfahrt werden könnte, wan über Kurtz oder
land einer seiner söhnen seine zuflucht allhero nehmen und sich
am das burgerrecht anmelden, man ihme - so fehr derselbe ein
authentisches gezeugnuss seines wohlverhaltens aufweisen könnte -
mit gutem bescheidt begegnen werde." Hierauf beschloss der Rat:
"Bleibt bey diesem bedenkhen, doch mit der erläuterung, das
mit der Zeit, wan einer oder an der Eulerische sohn sich an-
melden wurde umb das burgerrecht, dehme befindenden din-
gen nach entsprochen werden solle." (G.R.P.). Von seinen Söhnen
wurden Basler Bürgers Johann Paul am 10. Dez. 1722 und
Johann Friedrich am 1. März 1728, lezterer nicht ohne Opposition., Mikrofilme aufgenommen von Manuskripten im Staatsarchiv Basel-Stadt, Basel, www.familysearch.org. - [S2358] Euler, Johann Paul, Bürgerrechtsaufnahmen, Band 4: 1700-1798, Seiten 869-870, : "Nr. 4. Mit sein Bürgerrecht dieser Familie hatte sich der Gross Rat schon den 12. Dez. 1721 und den
5. Jan. 1722 zu befassen gehabt. Am 12. Dez. 1721 hatte
Hans Georg Eüler der Eisenhändler im Namen seines Vetters "Johann Paul Eüler zu Zweybruggen wohnhaft" gebeten, weil dessen Vater, "Herr Mag. Johannes
Eüler den 4. Mai 1664 wegen seinem Burgerrecht eine Erkantnusz er-
halten," es möchte ihm gleiche Gnade widerfahren, damit, ein wenn oder
das andere seiner Kinder in Basel einst seine Zuflucht suchen sollte,
es diese auch find möchte.
Es möchte also "denselben das Burgerrecht bis dahin aufgehalten und gleich andern
ussert landts gesessenen burgers Kindern als dan ein ohngehinderter zutritt ver-
stattet werden." Das Begehren wurde an die Deputierten in Burgersachen zur
Prüfung und Berichterstattung verwiesen. Das Bedenken der Deputierten
kam am 5. Jan. 1722 im Rat zur Verhandlung und es wurde der Beschluss ge-
fasst, "das mit der Zeit, wan einer oder der ander Eulerische Sohn sich an-
melden wurde solle." Einer der Söhne jenes Johann Paul Euler, und zwar der
zweitälteste, war dieser Johann Paul Euler junior. Gestützt auf die seinem
Vater erteilte Ratserkanntnis vom 5. Jan. 1722 reichte er ein Bürgerrechtsbe-
gehren ein (BA, F2, 7 No3) und auf seiner Aufname fasste später auch
das Begehren seines Bruders Johann Fridrich Euler (siehe unter dem 1. März
1728). Über Johann Paul Euler senior siehe Näheres unter dem 4. Mai
1664, was in den Anmerkungen zu Johannes Euler steht., Mikrofilme aufgenommen von Manuskripten im Staatsarchiv Basel-Stadt, Basel, www.familysearch.org.
Last Edited=12 Jan 2016