Jakob Schlemmer1

M, b. circa 1830
FatherNikolaus Schlemmer1 b. c 1801
MotherMagdalena Zapp1 b. c 1804
     Jakob Schlemmer, son of Nikolaus Schlemmer and Magdalena Zapp, was born circa 1830 at Wolfsmühle, Waldgrehweiler, Rockenhausen, Rheinkreis.1 He worked as (an unknown value) at Wolfsmühle.1

Jakob Schlemmer was a witness the marriage of Jacob Zapp and his sister, Elisabetha Margaretha Schlemmer, on 25 June 1852 at Heimkirchen, Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz, German Confederation (Germany).2

Citations

  1. [S1933] Zivilstandsregister Heimkirchen - Heiratsregister 1818-1850. Nr. 6 - Jakob Zapp und Elisabetha Margaretha Schlemmer
    "Im Jahre eintausend achthundert zweiundfünfzig, den fünfzehnten
    des Monats Juni um zwölf Uhr des mittags, erschienen vor us
    Nikolaus Weyrich, Bürgermeister zu Niederkirchen und Beamter des Civilstandes
    der Gemeinde Heimkirchen auf dem Gemeindehause daselbst, Kantons
    Otterberg Beziks Kaiserslautern, in der Pfalz des Königreichs Bayern,
    Jakob Zapp, Akersmann wohnhaft auf dem Hollbornerhofe zur Gemeinde
    Heimkirchen gehörig, ausweislich des anliegenden Geburtsakten Aus-
    zugs, geboren daselbst am vierzehten Januar achtzehnhunderts und dreißig,
    zugs zwei und zwanzig Jahre und fünf Monats alt, lediger großjäh-
    riger Sohn von dem verlebten Jakob Zapp, im Leben Akersmann wohnhaft auf
    obigem Hollbornerhofe, gestorben daselbst am sechs und zwanzigsten April
    achtzehnhundert neun und dreißig, wie das dahier deponierte Sterberegister, Ad.
    Nummer fünf nach weiset und dessen ebenfalls gewerblos;(?) verlebten Ehefrau
    Helene Walter, zuletzt Ehefrau zweiter Ehe von dem auf dem Hollbornerhof
    wohnender Akersmann Johannes Pfleger, zwei und vierzig Jahre alt,
    hier gestorben daselbst am fünfzehnten Januar achtzehnhundert ein und vierzig,
    ausweislich des dahier deponirten Sterbregisters Ad. Nummer drei.
    Enkel väterlicher Seits von dem verlebten Adam Zapp, im Leben Akersmann
    wohnhaft auf dem Hollbornerhofe, gestorben allda am ersten August achtzehn
    hundert acht und zwanzig, nachweislich des dahier deponirten Sterberegisters
    Ad Nummer zwei, und von dessen gleichfalls verlebten, und im Leben
    daselbst gewerblos wohnhaft gewesenen Ehefrau Maria Magdalena Zapp,
    gestorben allda am siebenten Dezember achtzehnhundert sieben und
    zwanzig, ausweislich des dahier deponirten Sterbregisters, Ad.
    Nummer sechs - Enkel mütterlicher Seits von dem verlebten
    Franz Walter, lebend Akersmann wohnhaft zu Heimkirchen, gestor-
    ben allda am fünf und zwanzigsten April achtzehnhundert acht und
    vierzig, ausweislich des dahier deponirten Sterbregisters Ad.
    Nummer zwei, und dessen gleichfalls verlebten Ehefrau Maria Catharina
    Pfleger, im Leben gewerblos, wohnhaft gewesen daselbst, gestorben allda
    am fünf und zwanzigsten Januar achtzehnhundert ein und vierzig
    wie des dahier deponirte Sterbregister, Ad. Nummer fünf nachweiset
    und Elisabetha Margaretha Schlemmer, ohne Gewerb, wohn-
    haft auf der Wolfsmühle, zur Gemeinde Waldgrehweiler, Cantons Roden-
    hausen gehörig, ausweislich des anliegenden Geburtsregistersauszugs, geboren
    daselbt am acht und zwanzigsten Juni achtzehnhundert acht und zwan-
    zig, mithin drei und zwanzig Jahre eilf Monate und siebenzehn Tage
    alt, ledige großjährige Tochter von den daselbst wohnenden Ehe und
    Müllerleuten Nikolaus Schlemmer ein und fünfzig Jahre alt und Mag-
    dalena Zapp, acht und vierzig Jahre alt, beide Eltern der Braut hier
    gegenwärtig, und in deren Ehe einwilligend. der Bräutigam
    hat durch vorzeigen einer Bescheinigung königlichen Landcommissariat
    Kaiserslautern, unter dem Datum Kaiserslautern den achtzehnten Mai
    achtzehnhundert zwei und fünfzig erfördert, daß er der Militär-
    pflicht Genüge gethan, und durch anliegende Bescheinigung sich aus-
    geweisen, daß er den [St__] [ ] geleistet hat.
    und forderten uns auf, ihre vorhabende Ehe abzuschließen, welche vor der Haupttüre unseres
    Gemeidehauses zum Erstenmale am Sonntag den sechszehnten des Monats
    Mai des Jahres eintausend acht hundert zwei und fünfzig, um zwölf Uhr des
    mittags, zum Zweitenmale am Sonntag den dreiundzwanzigsten des Monats
    mittags verkündigt und dem Gesetze gemäß angeschagen wurde. Gleiche Verkündigungen
    halten um die nemliche Zeit und Stunde, vor der Haupthüre des
    Gemeindehauses zu Bisterschied [ ] wie die anliegende Bescheini-
    gung des dortigens Civilstandtsbeamten beweißet.
    Da uns keine Einrede gegen diese Ehe bekannt gemacht wurde, so haben wir obiger Auffor-
    derung Genüge geleistet, alle obenbemeldeten und übergebenen Belege, sodann das Capitel 6 des
    Titels von der Ehe aus dem Civilgesetzbuche vorgelesen, und darauf den Bräutigam und die
    Braut gefragt: ob sie gesonnen seyen, sich als Mann und Frau zu ehelichen; da nun jedes
    derselben einzeln und bestimmt auf diese Frage bejahend antwortete, so erklären wir im Namen
    des Gesetzes, daß Jacob Zapp und
    Elisabetha Margaretha Schlemmer durch das Band der Ehe verbunden sind.
    Worüber wir gegenwärtige Urkunde in Gegenwart der nachfolgenden vier Zeugen: 1. Johannes Walther
    der dritte, acht und dreißig Jahre alt, 2. Franz Walter, drei und
    dreißig Jahre alt, beide Akersleute und wohnhaft zu Heimkirchen,
    und beide Oheime des Bräutigams, 3. Jakob Schlemmer zwei und
    zwanzig Jahre alt, Müller wohnhaft auf genannter Wolfsmühle
    Bruder der Braut, 4. Jakob Zapp vier und vierzig Jahre
    alt, Akersmann wohnhaft zu Becherbach, Cantons Lauter-
    eken, und Oheim der beiden Brautleuten
    gefertigt und mit denselben und den kontrahirenden Theilen, benebst den anwesenden Eltern, nach
    geschehener Vorlesung, unterzeichnet haben."
    So geschehen zu Niederkirchen im Jahre und am Tage wie Eingangs gemeldet.
  2. [S1933] Zivilstandsregister Heimkirchen - Heiratsregister 1818-1850. Nr. 6 - Jakob Zapp und Elisabetha Margaretha Schlemmer
    "Im Jahre eintausend achthundert zweiundfünfzig, den fünfzehnten
    des Monats Juni um zwölf Uhr des mittags, erschienen vor us
    Nikolaus Weyrich, Bürgermeister zu Niederkirchen und Beamter des Civilstandes
    der Gemeinde Heimkirchen auf dem Gemeindehause daselbst, Kantons
    Otterberg Beziks Kaiserslautern, in der Pfalz des Königreichs Bayern,
    Jakob Zapp, Akersmann wohnhaft auf dem Hollbornerhofe zur Gemeinde
    Heimkirchen gehörig, ausweislich des anliegenden Geburtsakten Aus-
    zugs, geboren daselbst am vierzehten Januar achtzehnhunderts und dreißig,
    zugs zwei und zwanzig Jahre und fünf Monats alt, lediger großjäh-
    riger Sohn von dem verlebten Jakob Zapp, im Leben Akersmann wohnhaft auf
    obigem Hollbornerhofe, gestorben daselbst am sechs und zwanzigsten April
    achtzehnhundert neun und dreißig, wie das dahier deponierte Sterberegister, Ad.
    Nummer fünf nach weiset und dessen ebenfalls gewerblos;(?) verlebten Ehefrau
    Helene Walter, zuletzt Ehefrau zweiter Ehe von dem auf dem Hollbornerhof
    wohnender Akersmann Johannes Pfleger, zwei und vierzig Jahre alt,
    hier gestorben daselbst am fünfzehnten Januar achtzehnhundert ein und vierzig,
    ausweislich des dahier deponirten Sterbregisters Ad. Nummer drei.
    Enkel väterlicher Seits von dem verlebten Adam Zapp, im Leben Akersmann
    wohnhaft auf dem Hollbornerhofe, gestorben allda am ersten August achtzehn
    hundert acht und zwanzig, nachweislich des dahier deponirten Sterberegisters
    Ad Nummer zwei, und von dessen gleichfalls verlebten, und im Leben
    daselbst gewerblos wohnhaft gewesenen Ehefrau Maria Magdalena Zapp,
    gestorben allda am siebenten Dezember achtzehnhundert sieben und
    zwanzig, ausweislich des dahier deponirten Sterbregisters, Ad.
    Nummer sechs - Enkel mütterlicher Seits von dem verlebten
    Franz Walter, lebend Akersmann wohnhaft zu Heimkirchen, gestor-
    ben allda am fünf und zwanzigsten April achtzehnhundert acht und
    vierzig, ausweislich des dahier deponirten Sterbregisters Ad.
    Nummer zwei, und dessen gleichfalls verlebten Ehefrau Maria Catharina
    Pfleger, im Leben gewerblos, wohnhaft gewesen daselbst, gestorben allda
    am fünf und zwanzigsten Januar achtzehnhundert ein und vierzig
    wie des dahier deponirte Sterbregister, Ad. Nummer fünf nachweiset
    und Elisabetha Margaretha Schlemmer, ohne Gewerb, wohn-
    haft auf der Wolfsmühle, zur Gemeinde Waldgrehweiler, Cantons Roden-
    hausen gehörig, ausweislich des anliegenden Geburtsregistersauszugs, geboren
    daselbt am acht und zwanzigsten Juni achtzehnhundert acht und zwan-
    zig, mithin drei und zwanzig Jahre eilf Monate und siebenzehn Tage
    alt, ledige großjährige Tochter von den daselbst wohnenden Ehe und
    Müllerleuten Nikolaus Schlemmer ein und fünfzig Jahre alt und Mag-
    dalena Zapp, acht und vierzig Jahre alt, beide Eltern der Braut hier
    gegenwärtig, und in deren Ehe einwilligend. der Bräutigam
    hat durch vorzeigen einer Bescheinigung königlichen Landcommissariat
    Kaiserslautern, unter dem Datum Kaiserslautern den achtzehnten Mai
    achtzehnhundert zwei und fünfzig erfördert, daß er der Militär-
    pflicht Genüge gethan, und durch anliegende Bescheinigung sich aus-
    geweisen, daß er den [St__] [ ] geleistet hat.
    und forderten uns auf, ihre vorhabende Ehe abzuschließen, welche vor der Haupttüre unseres
    Gemeidehauses zum Erstenmale am Sonntag den sechszehnten des Monats
    Mai des Jahres eintausend acht hundert zwei und fünfzig, um zwölf Uhr des
    mittags, zum Zweitenmale am Sonntag den dreiundzwanzigsten des Monats
    mittags verkündigt und dem Gesetze gemäß angeschagen wurde. Gleiche Verkündigungen
    halten um die nemliche Zeit und Stunde, vor der Haupthüre des
    Gemeindehauses zu Bisterschied [ ] wie die anliegende Bescheini-
    gung des dortigens Civilstandtsbeamten beweißet.
    Da uns keine Einrede gegen diese Ehe bekannt gemacht wurde, so haben wir obiger Auffor-
    derung Genüge geleistet, alle obenbemeldeten und übergebenen Belege, sodann das Capitel 6 des
    Titels von der Ehe aus dem Civilgesetzbuche vorgelesen, und darauf den Bräutigam und die
    Braut gefragt: ob sie gesonnen seyen, sich als Mann und Frau zu ehelichen; da nun jedes
    derselben einzeln und bestimmt auf diese Frage bejahend antwortete, so erklären wir im Namen
    des Gesetzes, daß Jacob Zapp und
    Elisabetha Margaretha Schlemmer durch das Band der Ehe verbunden sind.
    Worüber wir gegenwärtige Urkunde in Gegenwart der nachfolgenden vier Zeugen: 1. Johannes Walther
    der dritte, acht und dreißig Jahre alt, 2. Franz Walter, drei und
    dreißig Jahre alt, beide Akersleute und wohnhaft zu Heimkirchen,
    und beide Oheime des Bräutigams, 3. Jakob Schlemmer zwei und
    zwanzig Jahre alt, Müller wohnhaft auf genannter Wolfsmühle
    Bruder der Braut, 4. Jakob Zapp vier und vierzig Jahre
    alt, Akersmann wohnhaft zu Becherbach, Cantons Lauter-
    eken, und Oheim der beiden Brautleuten
    gefertigt und mit denselben und den kontrahirenden Theilen, benebst den anwesenden Eltern, nach
    geschehener Vorlesung, unterzeichnet haben."
    So geschehen zu Niederkirchen im Jahre und am Tage wie Eingangs gemeldet.
Last Edited=9 Jul 2012