Anna Catharina Glüntzer1,2,3

F, b. 5 June 1703, d. before 16 September 1749
FatherJohannes Glüntzer1,2
MotherElisabeth (--?--)2
     Anna Catharina Glüntzer, daughter of Johannes Glüntzer and Elisabeth (--?--), was born at 4 p.m. On 5 June 1703 at Zella, Ziegenhain, Hessen-Nassau, Heiliges Römisches Reich.1 She was baptized on 10 June 1703 at Zella. Her godmother was her grandmother, Catharina Hoos from Gungelshausen.1 She married Andreas Riebeling on 8 November 1725 at Zella.2

Catharina died before 16 September 1749 at Zella, Ziegenhain, Hessen-Nassau, Heiliges Römisches Reich,3, and was buried on 16 September 1749 at Zella.3

Family: Andreas Riebeling

Citations

  1. [S2636] Evangelische Kirche Zella - Taufregister 1671-1761 http://www.archion.de/p/42886d86ef/
    Image 2200 - Seite 59 - Anna Catharina Glüntzer - 5./10. Jun 1703
    "Johannes Gluntzer Töchterl. ist gebohren d. 5.t. Jun. abends
    umb 4 Uhr, getaufft 10 ej. Suscep. die Schwiegermutter zu Gungelshausen
    Catharina Hooßin."
  2. [S2637] Evangelische Kirche Zella - Heiratsregister 1671-1761 http://www.archion.de/p/233c904693/
    Image 2287-8, Seite 26-29, Nr. 5 - Andreas Riebeling und Anna Catharina Glintzer - 8. Nov. 1725
    "Andreas Ribling, Witwer zu Cella, u. Catha-
    rina, Joh. Glüntzers Sen. Tochter von Ransbach copu-
    labant d. 8t. Nov. exhib. Ap. Sie haben aber solche [ ]
    süntl Consistorio zufordert erlangen müßen
    dann weilen der Brauth Mutter Elisabeth Glüntzerin
    [ ] Ihre Tochter, welche Ihrem d. Mutter eigenen Vorgeben nach 4-5
    [ ] lang, mit Johannes Knaurffen, Helwib Knauffens Sohn
    zu Cella, Ihrem Vormahligen Buhler, einen familiairen um-
    gang gehabt, demselben zur Ehe zugeben Versprochen, auch zu
    [ ][ ] d. 23t. Mart. a.c. einem Vorläuffigen Schritt ehelich Contract,
    beyseyn u. mit einselligem Consens beydeseits Knau-
    fen Eltern, wie auch Ihrem 2en Söhnen, Johannes u. George
    Glüntzern, Vor dem Pfarrer, alß erlichen Sie bitlich herum er-
    [__et] auffrichten laßen, (: welcher dann auch die Tocher selbsten
    [ ], genehm gehalten, u. darauff das Ja-Wort gegeben:) Gleich-
    falls aber da dieser Ribling, tanquam Conivalis, dar zwischen
    kam, wieder wendig worden u. Sie demselben [__einkaufflich]
    [ __mä_let], alß seynd diese letzern [ ], Von derer H. Reuth-
    meister Haimbacher d. Ihm auß [er__lö__ten] Urteil des protocolla
    [__regiret] nacher aßell Verwiesen worden, um daselben die-
    [ ] Ehe-Streith außzumachen.
    Weilen auch der Ribling, alß er den von denen Glün-
    tzer selbsten eigenhändig unterschrieben Ehe-Contract mit dme
    [__auffen] gesehen, sich der Sachen nicht annehmen, nochmit einem fürs
    [ ]nach zugehen bemühen wolltn, alß habt sich die Brauth um Ihn
    werben müßen. [_n_alten] dann derer Mutter, jedoch unter dem
    [ ] Ihrer Tochter bey dem abgesetzten Schälstzen May zu [ _eyß]
    [ ] nachgehends d. Ribling selbsten eingestandten jener offenbahr Lu-
    [ ] u. Lästen-Schrifft wieder den Pfarrer auffsetzen, u. d. 26t. April
    [ ] consistorio praesentiren laßen, u. nachalmer(?) der Pfr
    hier auff justificiret wurden Knauffen selbsten so lange
    [__esriret], biß daß [ ] derselbe darum, daß seiner Ehr-
    [ rchung] nicht zur perfection gekommen (: Ein dem zwar
    auff die Ihr zusage gehabt u. also prior Tempore geworden
    [ ] dahiro prior jure zu seyn [Ver___] jeer aber d. Ribling
    [ ] in der anzeige bey denn H. Renthmeister Vorge-
    ten:) Abgewießen worden. Lauth Pentenzes Caßell von
    [ ]t. 7br. a.c.
    Also halt mehr besagten Ribling der Brauth, so er [ ]
    [__ffen], alß seinem [nach__] Bluths-Freund, d. mit ihm
    Geschwister Kind ist, abgespannet, behalten, u. hatt dahir
    auff a semel zata sententia zu appelliren sich keine Er
    Seite 28
    [__mühr] geben wollen. Immittelt ist doch der Ribling
    darum daß er die Brauth pendente lite, contra [_]
    [_ehsam] S. Consistorri prohibitionem, zum ärger aus
    der gantzen Gemeinde, in sei Hauß auffgenommen
    nebst dasebsten, ad Carieren obwohl sine effecti con-
    demniret worden, u. hatt Sie zu Verschidenen mahlen [ ]
    schimpff außwichen müßen.
    Sonsten hatt Ribling alle Schuld dieses [unwe__]
    zeuget, daß Sie Ihm, nachdem, mit den Knauff
    errichtete Ehe-Contract einem Botten geschickt [ ]
    zu dieser Vermählung persuadiret hatte, ohne recht
    er daselben 8 Tage, bedenkzeitig geben wolle, die [ ]
    [_ige] Sache erst außzumachen. Die Brauth [ ] excusire [ ]
    sich damit, daß Sie ihrer Mutter gehorchen müße
    u. [leg___] also gleichfalß daselben alle Schuld bey
    Wiewohl auch die ihr Competitor Knauff in
    seinen Articulis probatorus, unter andern Vorstelle
    laßen, welcher [m__en] diese [ ] ihr Brauth so-
    mit Ihme [alb___] vor 1 Jahr durch einen [ ]
    schröcken Eydschwur ehelich Verbunden so ist doch [ ]
    darauff so wernig alß auff andern umständen
    einige Reflexion gemacht worden.
    [Immitte__] hatt der Pfr. sein gewißen ge-
    rettet, in dem er die einmahl inforo [ ]
    proprice conscientice Verbunden Cath. Glüntzerin u.
    der Knauffen propria authoritat nicht gelöset
    sich durch [gesch__] u. gaben, an Gold u. Silber, so der
    Mutter offeniret hirzu induciren laßen, sondern
    das Consistorial=bescheids hirüber erwartet
    die Ihm deshalben, absondern von [ ] [ ]
    Mutter zugetugen beleydigung u. Verleumbdung
    (: die Ihr Gottin gnaden verzeichen wolldn!) [ ]
    duet ertragen. Gestalt dann auch ich der Pfarrer Ihr wie
    einen Frieden von Hertzen verzeihe
    Welches hiermit weilen es ein casus Specialissirung
    [__sutaty] meinen Suscestoriby zur Nachright wohl mein-
    [ ] Communiciren wollen Zum beweiß wie mann auch
    [__ten ] durch [ ] der liebe, die ich an der Verwittibten
    [ ] Glüntzerin, auff Ihr Eheleuten ersuchen in dieser Heu-
    raths-sache u. zwar mit meiner größten incommodität
    [ ] liebes-Schwachheit, erweißen [ ]
    [ ] undt friedtschafft der betruglichen u. treü-
    [ ] [ ] gerathen könne. Doch Gott hilff unß
    [ ] dem allen, u. wirdt den Gerichten (: Die ad minimum
    [__titiam causa vor sich gehabt:) nicht [__glich] in unru=
    [ ] laßen welchem seye[ ] in [ ] Amen."
  3. [S2679] Evangelische Kirche Zella - Sterberegister 1671-1761, http://www.archion.de/p/54a40c3496/
    Image 2346 - Seite 88 - Anna Catharina Gluntzer - 16. Sep. 1749
    "d. 16. ej: wurde begraben Anna Catha-
    rina Andreas Riebling relicta
    alhier alt 46 J: 3. Monath."
  4. [S2637] Evangelische Kirche Zella - Heiratsregister 1671-1761 http://www.archion.de/p/233c904693/
    Image 2287-8, Seite 26-29, Nr. 5 - Andreas Riebeling und Anna Catharina Glintzer - 8. Nov. 1725
    "Andreas Ribling, Witwer zu Cella, u. Catha-
    rina, Joh. Glützers Sen. Tocher von Ransbach copu-
    labant d. 8t. Nov. exhib. Ap. Sie haben aber solche [ ]
    süntl Consistorio zufordert erlangen müßen
    dann weilen der Brauth Mutter Elisabeth Glüntzerin
    [ ] Ihre Tochter, welche Ihrem d. Mutter eigenen Vorgeben nach 4-5
    [ ] lang, mit Johannes Knaurffen, Helwib Knauffens Sohn
    zu Cella, Ihrem Vormahligen Buhler, einen familiairen um-
    gang gehabt, demselben zur Ehe zugeben Versprochen, auch zu
    [ ][ ] d. 23t. Mart. a.c. einem Vorläuffigen Schritt ehelich Contract,
    beyseyn u. mit einselligem Consens beydeseits Knau-
    fen Eltern, wie auch Ihrem 2en Söhnen, Johannes u. George
    Glüntzern, Vor dem Pfarrer, alß erlichen Sie bitlich herum er-
    [__et] auffrichten laßen, (: welcher dann auch die Tocher selbsten
    [ ], genehm gehalten, u. darauff das Ja-Wort gegeben:) Gleich-
    falls aber da dieser Ribling, tanquam Conivalis, dar zwischen
    kam, wieder wendig worden u. Sie demselben [__einkaufflich]
    [ __mä_let], alß seynd diese letzern [ ], Von derer H. Reuth-
    meister Haimbacher d. Ihm auß [er__lö__ten] Urteil des protocolla
    [__regiret] nacher aßell Verwiesen worden, um daselben die-
    [ ] Ehe-Streith außzumachen.
    Weilen auch der Ribling, alß er den von denen Glün-
    tzer selbsten eigenhändig unterschrieben Ehe-Contract mit dme
    [__auffen] gesehen, sich der Sachen nicht annehmen, nochmit einem fürs
    [ ]nach zugehen bemühen wolltn, alß habt sich die Brauth um Ihn
    werben müßen. [_n_alten] dann derer Mutter, jedoch unter dem
    [ ] Ihrer Tochter bey dem abgesetzten Schälstzen May zu [ _eyß]
    [ ] nachgehends d. Ribling selbsten eingestandten jener offenbahr Lu-
    [ ] u. Lästen-Schrifft wieder den Pfarrer auffsetzen, u. d. 26t. April
    [ ] consistorio praesentiren laßen, u. nachalmer(?) der Pfr
    hier auff justificiret wurden Knauffen selbsten so lange
    [__esriret], biß daß [ ] derselbe darum, daß seiner Ehr-
    [ rchung] nicht zur perfection gekommen (: Ein dem zwar
    auff die Ihr zusage gehabt u. also prior Tempore geworden
    [ ] dahiro prior jure zu seyn [Ver___] jeer aber d. Ribling
    [ ] in der anzeige bey denn H. Renthmeister Vorge-
    ten:) Abgewießen worden. Lauth Pentenzes Caßell von
    [ ]t. 7br. a.c.
    Also halt mehr besagten Ribling der Brauth, so er [ ]
    [__ffen], alß seinem [nach__] Bluths-Freund, d. mit ihm
    Geschwister Kind ist, abgespannet, behalten, u. hatt dahir
    auff a semel zata sententia zu appelliren sich keine Er
    Seite 28
    [__mühr] geben wollen. Immittelt ist doch der Ribling
    darum daß er die Brauth pendente lite, contra [_]
    [_ehsam] S. Consistorri prohibitionem, zum ärger aus
    der gantzen Gemeinde, in sei Hauß auffgenommen
    nebst dasebsten, ad Carieren obwohl sine effecti con-
    demniret worden, u. hatt Sie zu Verschidenen mahlen [ ]
    schimpff außwichen müßen.
    Sonsten hatt Ribling alle Schuld dieses [unwe__]
    zeuget, daß Sie Ihm, nachdem, mit den Knauff
    errichtete Ehe-Contract einem Botten geschickt [ ]
    zu dieser Vermählung persuadiret hatte, ohne recht
    er daselben 8 Tage, bedenkzeitig geben wolle, die [ ]
    [_ige] Sache erst außzumachen. Die Brauth [ ] excusire [ ]
    sich damit, daß Sie ihrer Mutter gehorchen müße
    u. [leg___] also gleichfalß daselben alle Schuld bey
    Wiewohl auch die ihr Competitor Knauff in
    seinen Articulis probatorus, unter andern Vorstelle
    laßen, welcher [m__en] diese [ ] ihr Brauth so-
    mit Ihme [alb___] vor 1 Jahr durch einen [ ]
    schröcken Eydschwur ehelich Verbunden so ist doch [ ]
    darauff so wernig alß auff andern umständen
    einige Reflexion gemacht worden.
    [Immitte__] hatt der Pfr. sein gewißen ge-
    rettet, in dem er die einmahl inforo [ ]
    proprice conscientice Verbunden Cath. Glüntzerin u.
    der Knauffen propria authoritat nicht gelöset
    sich durch [gesch__] u. gaben, an Gold u. Silber, so der
    Mutter offeniret hirzu induciren laßen, sondern
    das Consistorial=bescheids hirüber erwartet
    die Ihm deshalben, absondern von [ ] [ ]
    Mutter zugetugen beleydigung u. Verleumbdung
    (: die Ihr Gottin gnaden verzeichen wolldn!) [ ]
    duet ertragen. Gestalt dann auch ich der Pfarrer Ihr wie
    einen Frieden von Hertzen verzeihe
    Welches hiermit weilen es ein casus Specialissirung
    [__sutaty] meinen Suscestoriby zur Nachright wohl mein-
    [ ] Communiciren wollen Zum beweiß wie mann auch
    [__ten ] durch [ ] der liebe, die ich an der Verwittibten
    [ ] Glüntzerin, auff Ihr Eheleuten ersuchen in dieser Heu-
    raths-sache u. zwar mit meiner größten incommodität
    [ ] liebes-Schwachheit, erweißen [ ]
    [ ] undt friedtschafft der betruglichen u. treü-
    [ ] [ ] gerathen könne. Doch Gott hilff unß
    [ ] dem allen, u. wirdt den Gerichten (: Die ad minimum
    [__titiam causa vor sich gehabt:) nicht [__glich] in unru=
    [ ] laßen welchem seye[ ] in [ ] Amen."
Last Edited=26 Apr 2023